Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA)
der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nachdem am 8. Dezember 2017 der Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Japan über das seit März 2013 verhandelte JEFTA (= Japan-EU Free Trade Agreement) verkündet wurde, soll das Abkommen nach dem Willen der Vertragspartner so schnell wie möglich in Kraft treten. Die Abstimmung im Rat wird voraussichtlich am 20. Juni 2018 stattfinden, die Unterzeichnung auf dem EU-Japan-Gipfel am 11. Juli 2018.
Zusammen decken die EU und Japan als viertgrößte globale Wirtschaftsmacht und zweitgrößter EU-Handelspartner in Asien mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab. JEFTA ist somit ähnlich bedeutend wie das abgeschlossene EU-Kanada-Abkommen (CETA) oder das aktuell gestoppte EU-US-Abkommen (TTIP). Es ist außerdem das erste von der EU verhandelte Freihandelsabkommen, das als sogenanntes EU-only-Abkommen ohne die Ratifizierung der nationalen Parlamente auskommt.
Nach der massiven Kritik an der Intransparenz der Verhandlungen und der weitreichenden Inhalte der aktuellen Freihandelsabkommen der EU stellt sich die Frage, inwiefern diese im Freihandelsabkommen EU-Japan berücksichtigt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass angesichts des ausgeprägten Zeitdrucks bei der Ratifizierung des Japan-EU-Abkommens, das ausschließlich auf EU-Ebene und ohne nachgelagerte Mitwirkungsmöglichkeiten vom Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden soll, im Deutschen Bundestag und Bundesrat eine sorgfältige, ausreichende und angemessene Prüfung des über 2 000 Seiten umfassenden Vertragstextes erfolgen kann und die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union eingehalten werden?
Inwiefern unterschieden sich die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-Japan in Bezug auf Transparenz von den Verhandlungen zu einem Handelsabkommen mit den USA (TTIP) bzw. mit Kanada (CETA), und genügt dies den Transparenzansprüchen der Bundesregierung (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass bei den aktuell stattfindenden Verhandlungen zu einem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Japan noch weniger Transparenz herrscht (bitte begründen)?
Können durch die vorgesehene Rendezvous-Klausel in Kapitel 8.81 des JEFTA-Abkommens zu Datenflüssen Bestimmungen des Abkommens nach Ratifizierung verändert werden, und falls ja, werden dem Europäischen Parlament und/oder den nationalen Parlamenten die Änderungen zur Abstimmung vorgelegt werden (bitte begründen)?
Welche Gremien gibt es zusätzlich im Vergleich zum CETA-Abkommen?
Bei welchen bindenden Beschlüssen des Gemischten Ausschusses (Artikel 22.2), der Sonderausschüsse (Artikel 22.3), der Arbeitsgruppen (Artikel 22.4), des Gemeinsamen Finanzregulierungsforums Europäische Union/Japan (Artikel 13, Anhang 8-A) erhält das Europäische Parlament nach Kenntnis der Bundesregierung eine Beteiligungsmöglichkeit (gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 218, Absatz 9 und 10), und wie wird diese konkret ausgestaltet sein? Bei welchen erhält es keine Beteiligungsmöglichkeit?
Inwiefern unterscheidet sich das „Gemeinsame Finanzregulierungsforum Europäische Union/Japan“ (Artikel 13, Anhang 8-A) von den nach Artikel 22.3 vom Gemischten Ausschuss eingesetzten Sonderausschüssen, sodass dieses Gremium in Artikel 22.3 nicht genannt wird, und welche unterschiedlichen Befugnisse ergeben sich aus dieser Nichterwähnung des Finanzregulierungsforums im Vergleich zu den Sonderausschüssen?
Wird bei der Arbeit der oben genannten Ausschüsse die Rückkopplung der Parlamente der Mitgliedstaaten sichergestellt werden (bitte begründen), und falls ja, in welcher Form ist diese Beteiligung geplant?
Durch welche konkreten Textstellen im Abkommen wird – abgesehen von der Public Utilities-Klausel – das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gemäß Artikel 28 Absatz 2 GG geschützt?
Welche weiteren Vorbehalte für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie Bildung, Gesundheit, soziale Dienste, Wasser, Kultur) sind – neben dem fehlenden Vorbehalt Deutschlands bei der Abfallentsorgung und bei der Liberalisierung von Investitionen – im Abkommen mit Japan gegenüber CETA entfallen, und aus welchem Grund?
Durch welche Bestimmungen des Abkommens wird verhindert, dass die Spielräume in der EU und in Deutschland verloren gehen, die Entnahme von Wasser aus der Natur zu organisieren und zu regulieren, vor dem Hintergrund, dass der CETA-Artikel zu Rechten und Pflichten in Bezug auf Wasser (Artikel 1.9 CETA), auf den sich die Bundesregierung diesbezüglich bei CETA berufen hatte (Bundestagsdrucksache 18/7168, Antwort zu Frage 31), soweit ersichtlich, im Japanabkommen entsprechend fehlt?
Wo konkret findet sich im JEFTA-Abkommen eine vergleichbare Ausnahme für die Wasserversorgung wie im CETA-Abkommen in Artikel 12.2. Absatz 2 Buchstabe b (ii) CETA?
Durch welche konkreten Textstellen im Abkommen ist es gelungen, „beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan unsere hohen Schutzstandards in den Bereichen Arbeit, Soziales und Umwelt sowie die Wahrung der Regulierungshoheit abzusichern“ (s. Bundestagsdrucksache 18/13035, Antwort zu Frage 2; bitte genaue Textstellen im Abkommen angeben)?
Durch welche konkreten Textstellen im JEFTA-Abkommen wird die für CETA diskutierte perspektivische Erweiterung um Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung der im Nachhaltigkeitskapitel verankerten Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards (vgl. www.spd.de/presse/pressemitteilungen/ detail/news/beschluss-des-spd-parteikonvents-globaler-handel- brauchtfortschrittliche-regeln/19/09/2016/) umgesetzt?
Und wie bewertet die Bundesregierung die Sicherstellung von Arbeitsstandards vor dem Hintergrund, dass Japan zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat?
Durch welche konkreten Textstellen im Abkommen wird das europäische Vorsorgeprinzip in JEFTA abgesichert, insbesondere mit Blick darauf, dass die wichtigen Kapitel „Technische Handelshemmnisse“ und „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ auf die jeweiligen WTO-Abkommen verweisen, welche das europäische Vorsorgeprinzip nicht abdecken?
Auf wessen Bestreben hin und mit welcher Begründung hat sich in JEFTA im Dienstleistungskapitel wieder der sogenannte Negativlistenansatz gegen den Positivlistenansatz durchgesetzt?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Wegfall von Zöllen im Landwirtschaftssektor die Existenz tausender bäuerlicher Kleinbetriebe in Japan bedroht angesichts der konkurrenzfähigeren, weil größer strukturierten Exporteure aus Europa?
Inwiefern lässt sich die einseitige Liberalisierung von Datenflüssen mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbaren?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Kapitel Geistiges Eigentum eine Meistbegünstigungsklausel enthält (Artikel 14.5), die Zugeständnisse aus anderen vergangenen oder zukünftigen Abkommen „importiert“, wie zum Beispiel Artikel 236 (4) des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens, das die Möglichkeit einstweiliger Maßnahmen ohne Anhörung der anderen Partei beinhaltet?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Bedeutung von „Public Domain“, dass mit Artikel 14.14 JEFTA nur sehr begrenzt Einschränkungen oder Ausnahmen bei Urheberrechten erlaubt sind?
Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis, dass es im Hinblick auf die Regulierung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sowie beim Pestizideinsatz zwischen der EU und Japan große Unterschiede gibt, etwa in der Art, dass in Japan die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden per Quadratkilometer Anbaufläche laut Sustainability Impact Assessment der EU-Kommission deutlich über dem OECD-Durchschnitt liegt und dass es in der EU über 60 GVO-Zulassungen gibt, während in Japan derzeit 105 GVO für den wissenschaftlichen Anbau, 172 als Lebensmittel, 162 als Futtermittel und 11 als Zierpflanzen zugelassen sind (vgl. Foodwatch/Power Shift Report 2018: Handel um jeden Preis, S. 28 f)?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass über die avisierte regulatorische Kooperation bei JEFTA diesbezüglich die bisherigen Schutzstandards nivelliert werden?
Wie wird die unterschiedliche Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Bezug auf GVO in der EU und Japan gehandhabt (ebd.)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Verhandlungen für ein Investitionsschutzabkommen inklusive Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS oder ICS) mit Japan?
In welchem Zeitraum wird der Abschluss dieser Verhandlungen erwartet?
Wie bewertet die Bundesrepublik Deutschland die Vereinbarkeit von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren zwischen der EU und Japan mit dem EU-Recht vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof am 6. März 2018 im Fall Slowakische Republik vs. Achmea geurteilt hat, dass diese Investor-Staat-Schiedsklauseln zwischen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, und welche Konsequenzen hat dieses Urteil für den weiteren Verlauf der Verhandlungen mit Japan?