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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rolle der GIZ bei der Erarbeitung des Konsultationsgesetzes in Guatemala

Beratungsleistung der GIZ für die Erarbeitung eines Konsultationsgesetzes zur Sicherung von Zugang und Teilhabe indigener Bevölkerungsgruppen, Analyse der Konsultationspraktiken, Einbeziehung Indigener in die Ausarbeitung des Gesetzes, Kritik durch indigene Völker und Nichtregierungsorganisationen; Aktivitäten der GIZ in weiteren südamerikanischen Ländern bzgl. Umsetzung der ILO-Konvention 169 zur Stärkung von Rechten indigener Bevölkerungsgruppen, deutsch-guatelmaltekische Zusammenarbeit zur Realisierung einer staatlichen Indigenenpolitik, Schutz von Menschenrechtsverteidigern<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

04.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/239331.05.2018

Rolle der GIZ bei der Erarbeitung des Konsultationsgesetzes in Guatemala

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat im Rahmen des seit 2013 laufenden, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebenen Projekts „Stärkung integraler Bürgersicherheit und gesellschaftlicher Konfliktbearbeitung“ (www.giz.de/de/weltweit/28443.html) in Guatemala auch Beratungsleistungen für die Erarbeitung eines Konsultationsgesetzes erbracht, das den indigenen Bevölkerungsteilen Zugang und Teilhabe sichern soll.

An dem nun im guatemaltekischen Parlament zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf kritisieren Nichtregierungsorganisationen in Gesprächen mit den Fragestellern zahlreiche Punkte. Unter anderem bestimme der Staat beziehungsweise eine dafür bestimmte Stelle („Entidad Responsable“), wer, wann, ob und in welcher Form konsultiert werde. Damit räume der Gesetzentwurf Indigenen selbst keine Möglichkeit ein, einen Konsultationsprozess zu initiieren und verletze das Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Völker. Im vorgesehenen Beirat seien ebenfalls keine indigenen Vertreter vorgesehen. Außerdem seien die legitimen Vertreterinnen und Vertreter der Indigenen nicht zum Gesetzentwurf konsultiert worden. Den Vorgaben der ILO-Konvention 169 (ILO = International Labour Organization) würde damit widersprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Worin hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratungsleistung der GIZ für das guatemaltekische Arbeitsministerium bestanden, nachdem der Leitfaden – „Guía Operativa para la implementación de la consulta a pueblos indígenas“ – im Juni 2017 verabschiedet worden war?

2

Hat die Bundesregierung beziehungsweise die GIZ Kenntnis von der Anordnung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2016, dass der Staat für die Ausarbeitung eines Konsultationsgesetzes indigene Völker beziehungsweise ihre legitimen Repräsentantinnen und Repräsentanten aktiv einbeziehen muss, und was haben sie unternommen, um sie umzusetzen?

Falls dies nicht geschehen ist, teilt die Bundesregierung beziehungsweise die GIZ die Einschätzung, dass das Gesetz dann verfassungswidrig wäre?

3

Hat die Bundesregierung beziehungsweise die GIZ die Kritik der indigenen Völker und von Nichtregierungsorganisationen zur Kenntnis genommen?

Falls ja, was hat sie dann unternommen, um in einen direkten Austausch mit ihnen zu treten?

In welchem Stadium des Gesetz-Erarbeitungsprozesses geschah dies?

4

Auf welche Weise hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung die Kompatibilität des vorliegenden Gesetzentwurfs vom 26. Februar 2018 mit den Verpflichtungen, denen der guatemaltekische Staat laut ILO-Konvention 169 unterliegt – im Falle gesetzgeberischer oder administrativer Maßnahmen, die Indigene unmittelbar berühren können, diese durch geeignete Verfahren und ihre repräsentativen Einrichtungen zu konsultieren (Artikel 6 (1)) –, analysiert, und welche sind die Schlussfolgerungen aus dieser Analyse?

5

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein Monitoring der Beratungsleistung der GIZ stattgefunden, um die Umsetzung des Menschenrechtskonzepts des BMZ aus dem Jahr 2011 sowie des Konzepts zur Entwicklungszusammenarbeit mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Karibik (2006 verabschiedet) zu gewährleisten?

Wenn ja, auf welche Weise, und welches sind die zentralen Ergebnisse?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die GIZ beziehungsweise die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in weiteren südamerikanischen Ländern derzeit oder in den kommenden Jahren bei der Umsetzung der ILO-Konvention 169 und der Gewährung und Sicherung von Rechten indigener Bevölkerungsteile tätig?

Falls ja, wo, und in welchen Zeiträumen?

7

Auf welche Weise fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Guatemala darüber hinaus im Rahmen der Politikberatung im Governance-, Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialbereich staatliche Politikansätze für indigene Völker in den folgenden Bereichen:

Stärkung der politischen Teilhabe auf allen staatlichen Ebenen,

Armutsbekämpfung unter Berücksichtigung der soziokulturellen Besonderheiten,

Verhinderung und Bekämpfung von Umweltschäden mit direkten Auswirkungen auf indigene Völker,

Unterstützung der kollektiven indigenen Rechte auf Zugang und Nutzung von Naturressourcen,

Umsetzung des Rechts indigener Völker auf vorherige Information und Konsultation im Falle von gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen, die sie direkt betreffen, mit dem Ziel die freie, frühzeitige und informierte Zustimmung oder Einigung durch repräsentative Vertreterinnen und Vertreter einzuholen, wie in der ILO-Konvention 169 vorgesehen,

Stärkung einer aktiven Vermittlerrolle des Staates in Konflikten zwischen Privatunternehmen und indigenen Gemeinschaften zugunsten der indigenen Rechte sowie der Beteiligung der indigenen Gemeinschaften an den Produktionsprozessen und Einnahmen aus der Rohstoffgewinnung,

Schaffung von Raumordnungsprozessen?

8

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der guatemaltekischen Regierung, um relevante staatliche Stellen zu befähigen, besser als bisher eine kohärente staatliche Indigenenpolitik umzusetzen?

Welche Rolle spielen hierbei die Betroffenen sowie Fachleute aus dem In- und Ausland?

9

Inwiefern und mit welchen Erfolgen thematisiert die Bundesregierung gegenüber der guatemaltekischen Regierung die Einschüchterung und Kriminalisierung von Verteidigerinnen und Verteidigern indigener Rechte, und auf welche Weise setzt sie sich für deren Schutz ein?

Tätigen Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Botschaft beziehungsweise von EU-Botschaften Besuche oder halten Kontakt zu bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern auch und gerade in ländlichen Gebieten?

Sind Initiativen anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern durch die Bundesregierung gegenüber der guatemaltekischen Regierung im laufenden Jahr geplant?

Fordert die Bundesregierung beziehungsweise die EU von der guatemaltekischen Regierung aktiv ein, alle Übergriffe gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

Berlin, den 29. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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