Wasserqualität von Badegewässern
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Kordula Schulz-Asche, Friedrich Ostendorff, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Steffi Lemke, Claudia Müller, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland verfügt über tausende Badestellen in Seen, Flüssen oder an der Küste, die in der Sommersaison gerne genutzt werden. Ein Teil der deutschen Badegewässer unterliegt der Kontrolle der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässer-Richtlinie).
In Artikel 14 der Badegewässer-Richtlinie ist festgelegt, dass diese bis 2020 von der Europäischen Kommission unter anderem auf der Grundlage von Stellungnahmen aus den Mitgliedstaaten sowie den bisher gewonnenen Erfahrungen zu überprüfen ist. Unter anderem soll dabei auf die von der Badegewässer-Richtlinie festgelegten Parameter, auf die Badegewässer kontrolliert werden, eingegangen werden.
Darüber hinaus hat nach Medienberichten der Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) Badegewässer über eine Ausweitung der Überwachung diskutiert, nachdem der „NDR“ in einer Stichprobe in Niedersachsen in verschiedenen Gewässern multiresistente Keime gefunden hatte (www.tagesschau.de/inland/keime-109.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Seen (größer als 1 ha) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Seen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Badewasser nach EU-Richtlinie kontrolliert (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
An wie vielen Badestellen an der Küste wird das Badewasser nach Kenntnis der Bundesregierung nach Badegewässer-Richtlinie kontrolliert (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
An wie vielen Badestellen an Fließgewässern wird das Badewasser nach Kenntnis der Bundesregierung nach Badegewässer-Richtlinie kontrolliert, und an welchen Fließgewässern befinden sich diese Badestellen (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung oder von Bundesbehörden in Deutschland Oberflächengewässer, die nicht nach der Badegewässer-Richtlinie kontrolliert werden, auf Keime hin untersucht, und welche Untersuchungen sind künftig geplant?
Welche Länder untersuchen nach Kenntnis der Bundesregierung oder von Bundesbehörden in Folge der Funde von antibiotikaresistenten Keimen in Oberflächengewässern die Badegewässer auf multiresistente Keime, und welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen ergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 19/1125)?
Welche (zukünftigen) Gefahren sieht die Bundesregierung durch Verbreitung von multiresistenten Keimen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, bei einer Novelle der Badegewässer-Richtlinie künftig auch das Vorkommen von Viren als Kriterium für die Bewertung der Badewasserqualität aufzunehmen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, bei einer Novelle der Badegewässer-Richtlinie künftig auch das Vorkommen von Cyanobakterien als Kriterium für die Bewertung der Badewasserqualität aufzunehmen?
An welchen Punkten leiten Kläranlagen nach Kenntnis der Bundesregierung geklärtes Wasser im Einzugsgebiet von Badestellen ein, die nach der EU- Badegewässer-Richtlinie kontrolliert werden?
Wie viele gemeldete Nachweise bezüglich multiresistenter Keime nach Infektionsschutzgesetz gibt es seit dem 1. Mai 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesland und Ort sowie nach Quartal aufteilen)
a) für Infektionen mit Staphylococcus aureus, Methicillin-resistente Stämme (MRSA),
b) für Infektionen mit Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit, und
c) für Infektionen mit Acinetobacter spp. mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit?
Welche durchschnittlichen zusätzlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Behandlung von Patienten mit Infektionen durch multiresistente Keime pro Patient?
Von wie vielen jährlichen Todesfällen, die durch Infektionen mit multiresistenten Keimen ausgelöst werden, geht die Bundesregierung weltweit, in Europa sowie in Deutschland jährlich aus?