Zukunft und Begünstigungen der Braunkohlewirtschaft in Deutschland
der Abgeordneten Andrej Hunko, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die nationalen Klimaschutzziele 2020 der Bundesrepublik Deutschland und die Klimaziele 2020 der Europäischen Union werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/eu-klimaziele-deutschland- muss-emissionsrechte-kaufen-a-1189614.html). Gleichzeitig setzt die Bundesregierung jedoch über direkte und indirekte Subventionen bzw. Ausnahmetatbestände in erheblichem Umfang ökonomische Anreize, welche umwelt- und klimaschädliche Aktivitäten begünstigen. Beispiele sind der Umfang der Privilegien der energieintensiven Industrie bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei Energiesteuervergünstigungen für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft und bei der kostenfreien Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen. Für letzteren hat sich die Bundesregierung bei den entsprechenden Verhandlungen um die Revision des Europäischen Emissionshandelssystems eingesetzt (siehe Bundestagsdrucksache 18/10840). Obwohl bei der Stromerzeugung aus Braunkohle mit Abstand am meisten CO2 ausgestoßen wird, haben direkte und indirekte Subventionierung bei der Gewinnung und Verbrennung dieser fossilen Energieträger weiter Bestand.
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einrichten. Diese soll sich in einem der Hauptschwerpunkte mit der Gestaltung des Ausstiegs Deutschlands aus der Braunkohleverstromung beschäftigen, einschließlich eines Abschlussdatums dafür. Ergebnisse dafür sollen bis Ende 2018 in Form eines Aktionsprogramms vorliegen. Aus dem Koalitionsvertrag geht allerdings nicht hervor, ob innerhalb der Kommission auch über ein Datum für den Einstieg in den Kohleausstieg verhandelt werden soll. Nach Auffassungen von Klimaforschern und Umweltverbänden muss es aus Klimaschutzsicht jedoch momentan das vordringliche Ziel sein, einen solchen Einstieg endlich zu vollziehen. Schließlich steht den Staaten weltweit nur noch ein begrenztes CO2-Budget bis 2050 zur Verfügung, wollen sie den Anstieg der Erdmitteltemperatur auf ein erträgliches Maß begrenzen (siehe Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Kohleausstieg jetzt einleiten“ unter www.umweltrat.de oder WWF-Studie „Zukunft Stromsystem“ von Öko-Institut und Prognos unter www.wwf.de). Jedes Jahr, in dem relevante CO2-Minderungen verschleppt werden, provoziert umso radikalere Schritte in der Zukunft. Die Folgen wären härter und teurer als früher begonnener Klimaschutz. Ferner ist aus Sicht der Fragesstellerinnen und Fragesteller das Verhältnis der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur nachfolgenden Handlungen der Bundesregierung im Hinblick auf die Gesetzgebung unklar (https://env-health.org/IMG/pdf/dark_ cloud-full_report_final.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wann wird die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, wie soll sie sich zusammensetzen, und wie lange soll sie arbeiten?
Hält es die Bundesregierung angesichts der bereits verflossenen Zeit für realistisch, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ die ihr laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD übertragenen Aufgaben bis Ende 2018 erfüllt?
In welchem Zeitraum nach Übergabe der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beabsichtigt die Bundesregierung, ein verbindliches Datum für den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu nennen und gesetzgeberisch festzusetzen?
Wie steht die Bundesregierung zu einem CO2-Emissions-Budgetansatz im Klimaschutz?
Sieht die Bundesregierung entsprechend eines CO2-Emissions-Budgetansatzes die Notwendigkeit, neben einem Ausstiegsdatum für die Kohleverstromung auch ein Datum für den Beginn des schrittweisen Kohleausstiegs sowie ggf. Zwischenziele festzulegen?
Gibt es seitens der Bundesregierung Vorstellungen über maximale CO2-Emissions-Budgets für den Zeitraum 2018 bis 2030 und 2018 bis 2050, die mit den Zielen des UN-Klimaschutzabkommens von Paris kompatibel sind,
a) für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt,
b) für die Sektoren in der Zuordnung des Klimaschutzplans 2050,
und wenn ja, wie hoch wären diese jeweils (in Mio. t)?
Welche sofortigen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung mit Blick auf die Braunkohleförderung und -verstromung zu ergreifen, um die gesetzten Klimaziele bis 2020 und 2030 zu erreichen?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2020 ohne weitere Maßnahmen über die bislang beschlossenen hinaus voraussichtlich entwickeln (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Klimaschutzlücke bis 2020 gegenüber der Minderungsverpflichtung von 40 Prozent Treibhausgasen gegenüber 1990 ein (in Prozent und Mio. t CO2), und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, diese zu schließen bzw. „soweit wie möglich“ zu schließen (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD)?
Bestätigt die Bundesregierung, dass das von der EU im Effort-Sharing für die Bundesrepublik Deutschland vorgegebene Klimaschutzziel für das Jahr 2020 für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft), welches die Reduktion der Emission von 14 Prozent im Vergleich zu 2005 vorsieht, ohne weitere Maßnahmen über die bislang beschlossenen hinaus verfehlt wird?
Wenn ja, in welchem Umfang, und welcher Sektor trägt mit wie viel zur Zielverfehlung bei (bitte jeweils in Prozent und Mio. t CO2)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Ziel dennoch zu erreichen, und wenn ja, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen in welchen Sektoren (bitte jeweils angestrebte zusätzliche Minderung angeben)?
Beabsichtigt die Bundesregierung zum Erreichen des deutschen Effort-Sharing-Ziels so genannte Emissionszuweisungen aus anderen EU-Mitgliedsländern zu erwerben?
Wenn ja, aus welchen Staaten, und zu welchen erwarteten Kosten?
Erwartet die Bundesregierung, dass die Ziele des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für das Jahr 2020 erreicht werden?
Wenn nein, in welcher Höhe werden die europäischen Klimaziele im ETS voraussichtlich verfehlt?
In welchem finanziellen Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bund oder den Ländern die öffentliche Infrastruktur im Sinne der Neuordnung, Verstärkung, Umlegung von Autobahnen oder anderen Straßen und Zufahrtswegen für die Braunkohlewirtschaft von 1990 bis 2017 finanziell unterstützt oder steuerrechtlich begünstigt (bitte nach Projekten und Kosten auflisten)?
In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der Braunkohlebergbaugebiete im Zeitraum von 1990 bis 2017 finanziell unterstützt oder steuerrechtlich begünstigt
a) in Bezug auf die Aufgaben der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) in den neuen Bundesländern,
b) in Bezug auf sonstige Tagebaue in privatem Besitz?
In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der Braunkohlebergbaugebiete im Zeitraum von 2018 bis 2025 finanziell unterstützt oder steuerrechtlich begünstigt
a) in Bezug auf die Aufgaben der LMBV in den neuen Bundesländern,
b) in Bezug auf sonstige Tagebaue in privatem Besitz?
In welchem finanziellen Umfang profitiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Braunkohlewirtschaft durch die Energiesteuervergünstigungen, und welche sind diese (bitte nach Vergünstigungsart aufschlüsseln)?
In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung (stromintensive) Unternehmen aus der Braunkohlewirtschaft seit der Novellierung des EEG 2012 von einer stark ermäßigten EEG-Umlage profitiert, und welcher Gesamtbetrag wurde dabei von den besagten Unternehmen gegenüber der EEG-Regelumlage für nichtprivilegierte Endverbraucher eingespart?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Verzicht auf Wasserentnahmeentgelte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eine indirekte Subventionierung der Braunkohlewirtschaft darstellt (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ 479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_ bf.pdf)?
Welcher Wasserverbrauch ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung pro geförderter Tonne Braunkohle durchschnittlich jeweils in den Revieren Rheinland, Lausitz, Mitteldeutschland und Helmstedt?
Welchen Betrag spart die Braunkohlewirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Verzicht auf die Wasserentnahmeentgelte ein, wenn man die Wasserentgelte in Nordrhein-Westfalen zum Maßstab nimmt?
Welche Preise müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die CO2-Emissionszertifikate im ETS pro Tonne erreichen, um folgende Wechsel in der Einsatzreihenfolge der Kraftwerke in der merit order anzureizen – heutige Brennstoffpreise als konstant gesetzt –:
a) alte Braunkohlekraftwerke werden nicht mehr abgerufen,
b) neuere Braunkohlekraftwerke werden nicht mehr abgerufen,
c) alte Steinkohlekraftwerke werden nicht mehr abgerufen,
d) neuere Steinkohlekraftwerke werden nicht mehr abgerufen?
Ab welchem Jahr oder Zeitraum sind nach Einschätzung der Bundesregierung infolge der Revision der ETS-Richtlinie CO2-Zertifikatspreise zu erwarten, die jene Höhen erreichen, die in der Antwort zu Frage 22 benannt werden?
Hält die Bundesregierung in Würdigung der Antwort zu Frage 23 das EU-Emissionshandelssystem für ein hinreichendes Instrument, um die nationalen Klimaschutzziele im Energiesektor zu erreichen?
Ist die Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Wir werden die Impulse der gemeinsamen Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018 aufgreifen und im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und der Verpflichtungen des „One Planet Summit“ von 2017 fortsetzen“ aus Sicht der Bundesregierung u. a. dahingehend zu verstehen, dass im Rahmen der G20-Staaten ein CO2-Preissystem
a) neben dem bestehenden ETS und/oder
b) als Ergänzung des bestehenden ETS und/oder
c) für Sektoren außerhalb des ETS geprüft werden soll?
Wenn nein, wie ist sie aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, angesichts der Tatsache, dass in der fraglichen Resolution davon die Rede ist, „gemeinsame Initiativen insbesondere zum CO2-Preis vorzuschlagen“?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die in der vorhergehenden Frage benannte deutsch-französische Initiative zu einem CO2-Preis seitens der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben?
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, einen nationalen oder regionalen Mindestpreis für CO2-Zertifikate (etwa über eine korrespondierende CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe im Stromsektor) einzuführen, und wie hoch sollte dieser ggf. liegen?
Wie viele kostenlose Zuteilungen von CO2-Emissionsberechtigungen erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2013 bis 2017, und welcher Wert (in Euro) ergibt sich aus diesen kostenlosen Zuteilungen, legt man jeweils die durchschnittlichen CO2-Preise eines Jahres zugrunde,
a) hinsichtlich aller ETS-pflichtiger Anlagen in Europa,
b) hinsichtlich deutscher ETS-pflichtiger Anlagen?
Wie viele kostenlose CO2-Emissionsberechtigungen sind entsprechend den Zuteilungsregeln des ETS nach Kenntnis der Bundesregierung für den Zeitraum 2018 bis 2020 vorgesehen, und welcher Wert (in Euro) ergibt sich aus den kostenlosen Zuteilungen, legt man den aktuellen CO2-Preis zugrunde,
a) hinsichtlich aller ETS-pflichtiger Anlagen in Europa,
b) hinsichtlich deutscher ETS-pflichtiger Anlagen?
Wie viele kostenlose Zuteilungen von CO2-Emissionsberechtigungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 für Unternehmen der Braunkohlewirtschaft in Deutschland, und welcher Wert (in Euro) ergibt sich aus den kostenlosen Zuteilungen, wenn jeweils die durchschnittlichen CO2-Preise eines Jahres als Maßstab genommen werden?
In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Förderung von Braunkohle und deren Energieerzeugung finanziell unterstützt (bitte nach Projekten und deren Förderung auflisten)?