Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2018
der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die am 8. Mai 2018 vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) belegt ebenso wie die Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) ein im Vergleich zum Vorjahr geringeres polizeilich registriertes Gesamtstraftatenaufkommen. Im Rahmen der PKS sind dabei – trotz gestiegener Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr – polizeilich auch weniger Fälle aufgeklärt und weniger Tatverdächtige ermittelt worden. Die Leistung der Polizeibehörden bemisst sich jedoch nicht nach den Zahlen der PKS allein. Auch die Entwicklung der Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle ist neben anderen Faktoren ein indirekter Indikator für die Arbeit der Polizeibehörden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12660). Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der durch das Bundeskriminalamt seit Ende des Jahres 2012 bzw. 2011 turnusmäßig stattfindenden Erhebungen der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter für alle Phänomenbereiche der PMK zu (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8572).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. zum Stichtag 30. bzw. 31. März 2018) insgesamt nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 1 waren dabei (ggf. zum Stichtag 30. bzw. 31. März 2018) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/12660)?
Wie viele Haftbefehle gegen politisch motivierte Straftäter gemäß den Fragen 1 und 2 sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe des letzten Jahres dazu gekommen, und wie viele sind bereits länger als drei Jahre offen?
Wann, mit welchem Haftgrund und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten wurden die Haftbefehle im Bereich der PMK (vgl. Frage 2) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgestellt (bitte tabellarisch nach Bundesland auflisten; vgl. die Anlage zu der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/12660)?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2017 Personenfahndungsnotierungen bei sogenannten Gefährdern eingesetzt, und wie viele Personen dieser Personengruppen waren (ggf. zum Stichtag 30. bzw. 31. März 2018) in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zur Festnahme ausgeschrieben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2017 Personenfahndungsnotierungen bei sogenannten relevanten Personen eingesetzt, und wie viele Personen dieser Personengruppen waren (ggf. zum Stichtag 30. bzw. 31. März 2018) in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zur Festnahme ausgeschrieben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 4 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Haftgrund und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten dem Oberbegriff „Reichsbürger/Selbstverwalter“ aus dem Themenfeldkatalog der PMK zugeordnet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?