Grenzüberschreitende Umwelt- und Naturkriminalität
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Irene Mihalic, Uwe Kekeritz, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„Niedriges Risiko, hohe Gewinne“ – unter diesem Motiv wurde Umwelt- und Naturkriminalität weltweit, in der EU und in Deutschland zu einem der größten grenzübergreifenden Verbrechen mit horrenden Gewinnmargen, die mit denen des Drogenhandels vergleichbar sind – jedoch bei deutlich geringeren Sanktionen und einem verschwindend geringen Risiko, aufgedeckt zu werden. Das durch diese globalen Netzwerke der Kriminalität erbrachte Geld fließt wiederum in die Finanzierung neuer Verbrechen, u. a. Terror und Krieg (Report on Environmental Crime in Europe. EnviCrimeNet – Intelligence Project on Environmental Crime (IPEC), Den Haag, 2015).
Weltweit stellt die Umweltkriminalität eine massive Bedrohung unserer ökologischen Ressourcen dar und hat sich zu einem der gravierendsten von Menschen begangenen Verbrechen entwickelt. Eine Untersuchung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) warnte deshalb die Staatengemeinschaft kürzlich vor weiter steigenden Fallzahlen – allein seit 2014 hat es einen erneuten Anstieg um 26 Prozent gegeben. Doch die exekutiven Ressourcen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität sind gering, sodass auch aktuell die Fallzahlen jährlich um weitere 5 bis 7 Prozent steigen (The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat To Natural Resources Peace, Development And Security. Nellemann et al; UNEP, 2016). Diese bereits knappen Ressourcen werden jedoch oftmals noch weiter reduziert, zuletzt strich beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen die bundesweit einzige Stabsstelle Umweltkriminalität (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/abschaffung-stabsstelle-umweltkriminalitaet-100.html).
Die tatsächlichen Auswirkungen von Umwelt- und Naturkriminalität auf unsere globalen Ökosysteme lassen sich kaum ermessen. Klar ist, dass Naturschätze und Artenvielfalt durch diese Verbrechen in immer schnellerem Tempo unwiederbringlich zerstört werden. Die Folgen dieser Verbrechen beschränken sich jedoch nicht auf die Flora und Fauna unseres Planeten allein, sie haben auch immense Auswirkungen auf das menschliche Zusammenleben.
Menschenrechtsverletzungen, die Gefährdung und Vernichtung öffentlicher Güter und massive ökonomische Schäden sind schwerwiegende Folgen von Umweltkriminalität und gefährden global Sicherheit und Frieden (UNEP, 2016; ebd.)
Eine aktuelle Analyse beschreibt illegalen Wildtierhandel, die illegale, unregistrierte und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) sowie illegale Abholzung als größte transnationale Verbrechen mit zu befürchtenden Schäden in Höhe von 216,4 Mrd. US-Dollar jährlich (Transnational Crime and the Developing World. May, 2017 in Zusammenfassung via www.gfintegrity.org/wp-content/uploads/2017/03/Transnational_Crime-final-_exec-summary.pdf). EUROPOL unterstreicht daher in einem aktuellen Bericht die besondere Dringlichkeit einer wirksamen und effektiven Bekämpfung von Verbrechen gegen Umwelt und Natur (EU Serious And Organised Crime Threat Assessment (SOCTA): Crime in the age of technology, European Police Office (EUROPOL), 2017).
Auch in den Ländern der Europäischen Union sind Verbrechen gegen Umwelt und Natur ein bedeutsames Problem: Illegale Abholzungen, Wilderei und illegale Müllentsorgung treten weit verbreitet auf.
Besorgniserregend ist dabei die Rolle Deutschlands für die internationale Umweltkriminalität: Illegale Gülleimporte aus den Niederlanden (siehe www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/nrw-will-keine-guelle-aus-hollandaid-1.1282031 und http://www.deutschlandfunkkultur.de/duenger-import-aus-den-niederlanden-diese-guelle-ist.1008.de.html?dram:article_id=367708), die illegale Entsorgung von Quecksilber im Essener Dela-Skandal (siehe www.waz.de/staedte/essen/quecksilber-illegal-entsorgt-haftstrafe-fuer-unternehmer-id209051655.html) oder der Fund von 1,2 Tonnen illegalen Elfenbeins im Mai 2016 in Berlin-Schönefeld und Koblenz (siehe www.zeit.de/2016/39/elfenbein-schmuggeldeutschland, www.maz-online.de/Brandenburg/1-2-Tonnen-Elfenbein-sichergestellt-Verdaechtige-in-U-Haft) sind dafür erschreckende aktuelle Beispiele. Der Zoll berichtet zudem von fast 900 000 beschlagnahmten geschützten Tieren, Pflanzen und deren Erzeugnissen allein in den letzten fünf Jahren (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-02-16-zollverwaltung-artenschutz.pdf;jsessionid=CB836A3E6518812AFDEDF34B82E43817?__blob=publicationFile&v=10).
Damit mehren sich die Hinweise, dass Deutschland zunehmend zum Schauplatz illegaler Aktivitäten der Umweltkriminalität wird. So warnt die Bundesregierung, dass „Deutschland auch zukünftig ein Ziel organisierter krimineller Aktivitäten im Bereich Umweltkriminalität sein [wird]“ (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12432).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Initiativen zur Bekämpfung der Umwelt- und Naturkriminalität hat die Bundesregierung nach zuletzt global deutlich angestiegenen Fallzahlen und einer Vielzahl an dramatischen Berichten ergriffen (siehe u. a. The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat To Natural Resources Peace, Development And Security. Nellemann et al.; UNEP, 2016)?
Wie viele Ermittlungsverfahren zu Straftaten gemäß Abschnitt 29 des Strafgesetzbuchs (StGB – Umweltkriminalität, §§ 324 ff. StGB) waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2016 in Deutschland jeweils anhängig, und welche Aufklärungsquote wurde in den einzelnen Jahren jeweils erreicht?
Wie viele Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Umwelt gemäß §§ 324 ff. StGB aus den Jahren 2007 bis 2016 sind der Bundesregierung bekannt?
Wie verteilten sich die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die Umwelt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die einzelnen Paragraphen des entsprechenden Abschnitts 29 im Strafgesetzbuch (§§ 324 ff. StGB) in den Jahren 2007 bis 2016 (bitte nach Paragraphen zusammengefasst angeben)?
Welche Straftaten gegen die Umwelt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2007 jeweils besonders vermehrt begangen?
Welche Strafen wurden bei den aufgeführten Straftaten gegen die Umwelt gemäß Abschnitt 29 des Strafgesetzbuchs (§§ 324 ff. StGB) nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Verurteilung ausgesprochen, wie hoch war der Anteil der Geldstrafen daran, wie hoch waren die Geldstrafen durchschnittlich?
Welche Strafmaße wurden in den Fragen 1 bis 4 erfragten Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel jeweils verhängt, und welches Strafmaß wurde für das schwerste Vergehen ausgesprochen?
Über welche Daten entsprechend der vorangegangenen Fragen verfügt die Bundesregierung für das Jahr 2017 bereits, und welche Entwicklung erwartet sie hier?
Welche Trends und Fortschritte in der Bekämpfung der Umweltkriminalität lassen sich gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung in der Entwicklung der Fallzahlen aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 8 erkennen, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der in Deutschland ausgesprochenen Strafen vor dem Hintergrund der in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Fallzahlen, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Gesetzes- und Regelungslücken hat die Bundesregierung für Umwelt- und Naturkriminalität in Deutschland und Europa identifiziert?
Welchen Handlungsbedarf und welche Umsetzungsdefizite sieht die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität in Deutschland und weltweit?
Wie hat sich die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Kontrollbehörden des Bundes zur Bekämpfung verschiedener Aspekte der Umweltkriminalität seit 2007 entwickelt, und welche Maßnahmen sind hier für die kommenden Haushaltsjahre geplant (bitte Behörden, finanzielle und personelle Ausstattung der entsprechenden Unterabteilungen auflisten)?
Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis unternommen, und welche sind geplant?
a) Inwieweit hält die Bundesregierung den Fortschritt zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsländern für ausreichend?
b) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller dass die uneinheitliche Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates ein geschlossenes Vorgehen gegen IUU-Fischerei erschwert?
c) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass illegalen und verdächtigen Warensendungen mit Fisch und Fischereiprodukten der Eintritt in den EU-Markt verweigert wird, und wie viele Warensendungen wurde gemäß Artikel 18 der IUU-Verordnung seit deren Inkrafttreten die Einfuhr verweigert?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der teilweise erheblichen Diskrepanz zwischen abgewiesenen Lieferungen und physischen Kontrollen verdächtiger Warenlieferungen von Fisch- und Fischereiprodukten in den einzelnen Mitgliedsländern der EU (vgl. http://mobil.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/IUU-Report.pdf)?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die gescheiterten Verhandlungen auf der WTO-Ministerkonferenz (WTO = World Trade Organization) in Buenos Aires im Dezember 2017, bei der eine Abschaffung für Subventionen der IUU-Fischerei beschlossen werden sollte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die weitere Bekämpfung von IUU-Fischerei auf internationaler Ebene?
Was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen, dass Deutschland zum bedeutenden Drehkreuz internationaler, organisierter Umweltkriminalität wird, wie nach Aussage der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12432 zu befürchten ist („Deutschland [wird] auch zukünftig ein Ziel organisierter krimineller Aktivitäten im Bereich Umweltkriminalität sein.“ Antwort zu Frage 12, ebd.)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schädigung Europas größter Lagune Mar Menor in Murcia, Spanien durch illegale Abwassereinleitung im Zusammenhang mit auch für den deutschen Markt bestimmten Gemüsebau (www.swr.de/report/gemuese-auf-kosten-der-umwelt-setzen-deutsche-einkaeuferspanische-bauern-unter-druck/-/id=233454/did=21660296/nid=233454/1k2x2wu/index.html), und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Umweltstandards in Lieferketten eingehalten werden?
Beurteilt die Bundesregierung den umgangssprachlich Abgasskandal genannten Fall (www.zeit.de/wirtschaft/diesel-skandal-volkswagen-abgase), bei dem deutsche Autohersteller die realen Abgaswerte ihrer Fabrikate bewusst für den Prüfstand verfälschten, vor dem Hintergrund einer aktuellen Studie (Impacts and mitigation of excess diesel-related NOx emissions in 11 major vehicle markets [Anenberg et al., 2017, im NATURE-Magazin und in der Presse www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-05/abgase-dieselfahrzeugestickoxide-tote-studie]), als einen besonders schweren Fall einer Umweltstraftat (§ 330 StGB), und wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen für ihre Politik auf nationaler und EU-Ebene zieht die Bundesregierung aus dem o. g. IPEC-Bericht (Report on Environmental Crime in Europe. EnviCrimeNet – Intelligence Project on Environmental Crime (IPEC), Den Haag, 2015), der erhebliche, auch strukturelle und politische Defizite in der Bekämpfung der Umweltkriminalität in der ganzen EU ausmacht?
a) Welche Schlussfolgerungen aus dem Anstieg der Umweltkriminalität und dem angeführten IPEC-Bericht zieht die Bundesregierung hier insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kontrollvorgänge, die zuvor in der EU bzw. in Deutschland durch z. B. die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durchgeführt wurden, nun v. a. im Holzhandel in andere Länder ausgelagert werden (z. B. Voluntary Partnership Agreements (VPA) im Rahmen der EU Timber Regulation (EUTR) des Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT))?
b) In welchen anderen Fachbereichen wurden oder werden ähnliche Prozesse der Kontrolle aus der BLE durch eine Zertifizierung in die Ausfuhrländer ausgelagert?
c) Welche Gefahren könnten sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesen Prozessen und Abkommen (u. a. VPAs) für die Umweltkriminalität ergeben, und teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass durch diese Handelsabkommen der Handel mit scheinbar zertifizierten, tatsächlich jedoch illegalen Waren stark zunehmen wird?
Welchen Beitrag und welche Initiativen möchte die Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Bekämpfung von Umweltkriminalität als aktuell ausgerufenen Politikschwerpunkt der EU beitragen (lt. Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 19. Mai 2017: Council conclusions on setting the EU’s priorities for the fight against organized and serious international crime between 2018 and 2021, http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9450-2017-INIT/en/pdf)?
Über welche Erkenntnisse zur weltweiten Verfolgung und Ermordung von Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten verfügt die Bundesregierung, und welche Maßnahmen gegen die nie zuvor da gewesene Zahl von weltweit mindestens 200 Ermordeten im Jahr 2016 möchte die Bundesregierung initiieren (siehe Defenders of the earth – Global killings of land and environmental defenders in 2016. Global Witness, 2017)?
Welche Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen im von der EU geförderten Water Tower Protection and Climate Change Mitigation and Adaptation (WaTER)-Projekt in Kenia liegen der Bundesregierung vor, und welche Erkenntnisse über vergleichbare Vorkommnisse in Projekten mit deutscher Beteiligung hat die Bundesregierung (siehe www.theguardian.com/environment/2018/jan/19/kenya-forest-death-activists-blame-eu-for-ignoring-humanrights-warnings)?
Welche Initiativen möchte die Bundesregierung ergreifen, um, wie vom IPEC-Bericht (2015) nachdrücklich gefordert, eine evidentere Datengrundlage v. a. bei Schäden, Auswirkungen und Entwicklungen durch Umweltkriminalität zu schaffen, nachdem beispielsweise in einer letzten Anfrage zu dieser Problematik (Bundestagsdrucksache 18/12432) viele Fragen durch die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller nicht exhaustiv beantwortet werden konnten?