Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und mögliche Folgen für Nachhaltigkeitsstandards
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 25. Mai 2018 hat die Bundesregierung einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung“ an den Bundesrat übergeben (Bundesratsdrucksache 208/18). Begründet wird die Änderung mit der Umsetzung der europäischen Akkreditierungsordnung ((EG) Nr. 765/ 2008 vom 9. Juli 2008). In Deutschland wird die staatliche Funktion der Konformitätsprüfung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erbracht. Die Gesetzesänderungen enthalten Verbotstatbestände (siehe § 1a Absatz 1 Nummer 2 sowie § 1a Absatz 2), die der Akkreditierungsstelle DAkkS die Möglichkeit geben, Tätigkeiten zu untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden.
Eine rechtskonforme Umsetzung von EU-Verordnungen in den EU-Mitgliedstaaten ist generell zu unterstützen. Ebenfalls ist es im Interesse der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass eine verlässliche Harmonisierung von Standards vorliegt, sodass nur solche Produkte in den Verkehr gebracht werden, die mit allen geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung legt den Geltungsbereich der EU-Verordnung ((EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008, insbesondere Kapitel 2 Artikel 3) so aus, dass keine anderen Stellen, außer der DAkkS, den Anspruch erheben dürften Konformitätsbewertungen vorzunehmen, unabhängig davon ob es sich um harmonisierte oder nichtharmonisierte, freiwillige und privat gesetzte Normen und Standards handelt.
Damit beträfe die Ausdehnung des Aufgabenbereiches der DAkkS auch den gesamten Bereich freiwilliger (nichtharmonisierter) Normen und damit bereits bestehende international agierende private Akkreditierungssysteme. Diese beschränken sich ausschließlich auf nicht regulierte und nichtharmonisierte, privat entwickelte Standards im Bereich der Nachhaltigkeit. Es ist offen, welche Auswirkungen dies auf den Aufbau neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards hätte.
Die Einen argumentieren, dass freiwillige international agierende Akkreditierungssysteme insbesondere bei komplexen globalen Lieferketten ein wichtiges Element der Sicherung von Glaubwürdigkeit seien. Andere hingegen kritisieren die Anwendung mangelhafter freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards als Form der Verbrauchertäuschung und fordern die Etablierung verbindlicher, gesetzlicher Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards sowie die Einrichtung finanziell unabhängiger Kontrollmechanismen.
Das Gesetz in seiner geänderten Fassung könnte es ermöglichen, private Akkreditierungsstellen in ihrer jetzigen Form einzuschränken – unter Umständen mit erheblichen Auswirkungen auf existierende freiwillige Nachhaltigkeitsstandards.
Einige argumentieren, das erklärte Anliegen freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards, nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschaftsweisen mit Hilfe von freiwilligen Nachhaltigkeitssiegeln zu fördern, könnte so substanziell eingeschränkt werden und sei mit erheblichen Auswirkungen für Siegelnutzer und Verbraucher verknüpft.
Andererseits stehen zahlreiche freiwillige Nachhaltigkeitszertifikate immer wieder aufgrund von schwachen Standards, lückenhaften Kontroll- und Beschwerdemechanismen sowie fehlender Transparenz in der Kritik. So wurden beispielsweise auf RSPO-zertifizierten (RSPO = Roundtable on Sustainable Palm Oil) Palmölplantagen wiederholt gravierende Menschenrechtsverletzungen, Lohnausbeutung und Umweltzerstörung dokumentiert. Angesichts der anhaltenden Kritik an zahlreichen selbstverpflichtenden Nachhaltigkeitsinitiativen, braucht es eine offene und transparente Debatte darüber, welche Mechanismen und Gesetzesgrundlagen notwendig sind, um funktionierende hohe Standards im Nachhaltigkeitsbereich gewährleisten zu können.
Der vorliegende Gesetzentwurf und der dahinter liegende Prozess werfen die Frage auf, ob diese notwendige transparente und offene Debatte gewährleistet wird, bspw. im Hinblick darauf, dass unklar erscheint, welche Akteure in die Prozesse eingebunden wurden und wie vorliegende Ausnahmeregelungen zustande gekommen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie lautet der genaue Auftrag der Europäischen Kommission an die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verordnung ((EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008), der sich aus dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren (Nummer des Verfahrens: 20152179) ergibt, was sind wesentliche Kritikpunkte, und welcher zeitliche sowie inhaltliche Rahmen wurde der Bundesregierung von der EU-Kommission für die Änderung des bestehenden Akkreditierungsgesetzes vorgegeben?
Wie ist der Zeitplan für den Gesetzentwurf, und zielt die Bundesregierung darauf ab, die Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause abzuschließen (falls ja, bitte konkret begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit Bezug auf Entstehungsgeschichte, Wortlaut sowie Sinn und Zweck der EU-Verordnung ((EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008) davon ausgegangen werden kann, dass private, nichtstaatliche Regelwerke, Standards oder Normen von der genannten EU-Verordnung nicht erfasst werden?
Wie begründet die Bundesregierung, dass der vorliegende Gesetzentwurf vollumfänglich nicht nur die harmonisierten, sondern auch die Normen im freiwilligen Sektor abdecken muss und damit eine weitreichende Monopolstellung für die DAkkS schafft?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die nationalen Akkreditierungsstellen anderer EU-Länder, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob diesen ebenfalls eine Monopolstellung im Bereich harmonisierter und nichtharmonisierter Normen eingeräumt wird und hier ebenfalls weitreichende Verbotsbestände existieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den seit 2012 laufenden Gesprächen zwischen der DAkkS, ASI (Accrediation Services International GmbH) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Thematik der Umsetzung der EU-Verordnung ((EG) Nr. 765/2008 vom 9. Juli 2008) und der Vereinbarkeit der Tätigkeit von ASI in Deutschland mit dem Tätigkeitsbereich der DAkkS?
a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung konkrete Streitpunkte?
b) Wie ist der aktuelle Status der Gespräche?
c) Welche Rolle hat das BMWi innerhalb der Verhandlungen zwischen DAkkS und ASI (bitte konkrete Korrespondenz sowie Zeitpunkte und Beteiligte von Gesprächen zwischen den Akteuren zum Thema angeben)?
d) Sieht das BMWi eine Notwendigkeit darin den Verhandlungsprozess zwischen DAkkS und ASI weiter zu begleiten, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Verbotstatbestände (siehe § 1a Absatz 1 Nummer 2 sowie § 1a Absatz 2) und die Auslegung des Geltungsbereiches auch auf nichtharmonisierte, freiwillige privatgesetzte Standards dazu geeignet, private Akkreditierungssysteme, deren Arbeitsbereich sich auf eben diese freiwilligen Standards erstreckt, zu verbieten?
Wenn ja, welche anderen zurzeit neben der DAkkS bestehenden Akkreditierungssysteme könnten von einem Verbot bei Inkrafttreten des Gesetzes betroffen sein (bitte konkret auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen eines Verbots von Akkreditierungssystemen im Bereich nichtharmonisierter freiwilliger Standards, die wiederum insbesondere Nachhaltigkeitsstandards prüfen und kontrollieren?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Akkreditierungssysteme diverser Nachhaltigkeitssiegel, und steht das im Widerspruch zu übergeordneten Nachhaltigkeitszielen der Bundesrepublik Deutschland in Regionen in Europa und außerhalb Europas?
Sieht die Bundesregierung im Falle eines Verbots existierender Akkreditierungssysteme die DAkkS in der Lage dazu, die Akkreditierungsaufgabe dieser Systeme auch international zu übernehmen, um die Funktionstüchtigkeit bestehender Nachhaltigkeitssiegel, insbesondere mit Blick auf die Kontrolle globaler Lieferketten und Produzenten, zu gewährleisten?
Inwieweit wurde geprüft, ob eventuelle Verbote von Akkreditierungssystemen, insbesondere im Umwelt- und Sozialbereich, zu zusätzlichen Kosten bei Verbrauchsgütern mit Nachhaltigkeitslabeln führen?
Im Fall einer Prüfung, welche eventuell betroffenen Händler und Produzenten wurden befragt (bitte Art, Umfang und Ergebnisse der Befragung konkret angeben)?
Warum fanden im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf (Bundesratsdrucksache 208/18) die vorgelegten Stellungnahmen u. a. vom Forest Stewardship Council (FSC) (siehe bspw. Schreiben an das BMWi vom 9. Mai 2018 „Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengestzes“ veröffentlicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. April 2018 (AZ VI C 2- 62201/002#001)“) keinen Einfluss insbesondere auch hinsichtlich entstehender Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele sowie mögliche Zusatzkosten für Siegelträger und Verbraucher (Bundesratsdrucksache 208/18 Punkt F. Weitere Kosten)?
Welche konkreten Verbände und Akteursgruppen wurden in der Gesetzesanhörung eingebunden (bitte Empfänger und einbezogene Fachkreise auflisten)?
a) Aufgrund welcher Kriterien wurden eingebundene Akteure ausgewählt?
b) Warum wurden weder der FSC formal noch zahlreiche andere Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich mit in den Prozess einbezogen, auch hinsichtlich dessen, dass dem BMWi der enge Austausch bspw. zwischen DAkkS und ASI (Accrediation Services International GmbH) bekannt ist?
Wie kamen die Ausnahmen u. a. für RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. zu Stande, die dem Begründungsteil (insbesondere „Besonderer Teil“ zu Artikel 1) des vorliegenden Gesetzentwurfs (Bundesratsdrucksache 208/18) zu entnehmen sind,
a) wie begründet die Bundesregierung diese Ausnahme,
b) und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Ausnahmen hinzuzufügen?