Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten AnkER-Einrichtungen
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Filiz Polat, Katja Dörner, Ulle Schauws, Annalena Baerbock, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Planung sog. zentraler Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (im Folgenden: AnkER-Zentren) ist Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD die Errichtung solcher AnkER-Zentren vereinbart. Als Begründung wird auf die Beschleunigung des Asylverfahrens durch die Zentralisierung von zuständigen Behörden hingewiesen. Wobei zu beachten ist, dass seitens des Bundes vorgesehen ist, dass rechtlich gesehen die Bundesländer für den Betrieb dieser AnkER-Zentren verantwortlich sein sollen.
Auch geflüchtete Heranwachsende – begleitete Kinder und Jugendliche mit ihren Familien sowie unbegleitete junge Menschen – sollen laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ebenso in AnkER-Zentren untergebracht werden, bis ihre Bleibeperspektive, Identität, wie auch ihr Alter geklärt sind.
Als Mitgliedstaat der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 sowie als Mitglied der EU und des Europarats hat sich Deutschland verpflichtet, bei allen politischen Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Mehrere empirische Studien haben jedoch nachgewiesen, dass die Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten in Massenunterkünften für die kindliche Entwicklung in vielfacher Weise nicht förderlich ist (siehe z.B.: Save the Children „Zukunft! Von Anfang an. Die Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Deutschland“ (2018); UNICEF „Kindheit im Wartezustand“ (2017); Institut für Innovation und Beratung an der Evangelischen Hochschule Berlin/ Institut für den Situationsansatz in der Internationalen Akademie Berlin „Alltagserleben von jungen Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen“ (2016/2017)). Diese Studien haben gravierende Mängel bei der Umsetzung der Rechte von geflüchteten Kindern in Erstaufnahme-, Not- und Gemeinschaftsunterkünften festgestellt. Vor allem das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Privatsphäre sowie Beteiligungsrechte werden verletzt.
Zwar beabsichtigt die Bundesregierung laut dem Koalitionsvertrag, eine jugendgerechte Unterbringung in AnkER-Zentren zu gewährleisten. Nähere Details, wie genau die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen kinderrechtsbasiert ausgestaltet werden soll, sind bisher aber nicht bekannt. Gleichzeitig kündigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an, mit der Pilotphase spätestens im Herbst 2018 zu beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Rechte auf Schutz
Fragen50
Welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der besonderen Bedarfe von besonders Schutzbedürftigen – und hier: von Kindern und Jugendlichen – sieht die Bundesregierung bei der Implementierung von AnkER-Einrichtungen?
Plant die Bundesregierung, dass die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF entwickelten „Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (2017) in allen AnkER-Zentren verpflichtend gelten sollen?
Wenn ja, wie will sie die Einhaltung dieser Mindeststandards gegenüber den Bundesländern sicherstellen, die ja für den Betrieb dieser AnkER-Zentren verantwortlich sein sollen?
Gedenkt der Bund die Länder hierbei zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass die Bundesländer beim Betrieb der AnkER-Zentren die Rechte minderjähriger Geflüchteter als besonders schutzbedürftiger Gruppe nach der EU-Flüchtlingsaufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) sichergestellt werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass für die Implementierung der in Frage 2 genannten Mindeststandards in den AnkER-Zentren auch eine Unterstützung durch externe – ggf. nichtstaatliche – Organisationen und Dienstleitungserbringer notwendig ist, und wenn ja, gab es hierfür bereits Vorgespräche mit einzelnen Organisationen?
Und plant die Bundesregierung hierzu die Bereitstellung finanzieller Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welchem Stadium befinden sich die Bund-Länder-Verhandlungen über die Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung, die die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung von Schutzkonzepten verpflichtet (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9401)?
Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständig?
Aufgrund welcher wissenschaftlicher Untersuchungen bzw. fachlich begründeten Einschätzungen sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarfe?
In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2016 bis 2017 zu einer letztlich falschen Alterseinschätzung (bitte Quelle angeben und nach Altersabweichung sowohl nach oben als auch nach unten differenzieren)?
Plant die Bundesregierung rechtliche Änderungen hinsichtlich der Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, und wenn ja, welche?
Rechte auf Bildung
Gilt für Kinder und Jugendliche in AnkER-Zentren, nach Auffassung der Bundesregierung, die allgemeine Schulpflicht, und wie genau sollen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in AnkER-Zentren untergebracht sind, beschult werden?
Welche Vorgaben plant die Bundesregierung in Bezug auf den Zeitpunkt der Einschulung und auf den Zugang zum Regelunterricht, vor allem auch angesichts des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 8. Januar 2018 (VG München, Beschluss vom 8. Januar 2018 – M 3 E 17.5029 – asyl.net: M25878; www.asyl.net/rsdb/m25878/)?
Wie will der Bund die Länder dabei unterstützen, diese Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn eine Beschulung in AnkER-Zentren vorgesehen ist, ist sie verpflichtend für alle schulpflichtigen Kinder oder haben die Kinder die Wahl zwischen dem Regelunterricht außerhalb der Einrichtung und der einrichtungsinternen Beschulung?
Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Bundesländern sicher, dass der einrichtungsinterne Unterricht darauf ausgerichtet ist, „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen“ (Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention)?
Welche Qualitätsstandards (Personalschlüssel, Unterrichtsumfang und -qualität, u. a.) sind hierfür vorgesehen?
Gedenkt der Bund die Bundesländer dabei zu unterstützen, die Beschulung von nicht mehr schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bundesländer das Recht der in AnkER-Zentren untergebrachten jüngeren Kinder auf frühkindliche Förderung, z. B. das Recht auf einen Kitaplatz, implementieren?
Plant die Bundesregierung, dass in den AnkER-Zentren eine einrichtungsinterne Kinderbetreuung angeboten werden soll?
Wenn ja, für welche Zielgruppen, nach welchen Standards, und mit welchem Personalschlüssel?
Und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird bei der Auswahl der Standorte der AnkER-Zentren der Zugang zu ausreichenden Schul- und Kitaplätzen sowie zu kulturellen und sportlichen Angeboten vor Ort berücksichtigt?
Gedenkt der Bund die Bundesländer dabei zu unterstützen, die Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Rechte auf Freizeit und Spiel
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bundesländer in den AnkER-Zentren den Zugang geflüchteter Kinder und Jugendliche zu informellen Bildungs- und Freizeitangeboten sicherstellen (Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention)?
Wie sollten die Bundesländer nach Ansicht der Bundesregierung den Zugang ehrenamtlicher Helfer, die derzeit oft an der Freizeitgestaltung beteiligt sind, zu den AnkER-Zentren sicherstellen?
Wie stellt die Bundesregierung ihrerseits sicher, dass die Bundesländer bei der baulichen Planung von AnkER-Zentren kinderfreundliche Räume (childfriendly spaces) sowie geschützte Rückzugs- und Aufenthaltsorte für Kinder und Jugendliche drinnen und draußen als festen Bestandteil der Einrichtungen verankern (vgl. UNICEF „Kindheit im Wartezustand“ 2017: 30)?
Gedenkt der Bund, die Bundesländer dabei zu unterstützen, die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Rechte auf Gesundheit
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bundesländer in den AnkER-Zentren das Recht der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen auf „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ (Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention) und damit auf die bestmögliche medizinische Versorgung sichergestellt wird?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bundesländer sicherstellen, dass in AnkER-Zentren untergebrachte akut und chronisch erkrankte Kinder schnellstmöglich identifiziert und bei Bedarf an die richtigen Fachstellen weiter verwiesen werden können?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bundesländer sicherstellen, dass in AnkER-Zentren untergebrachte Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen leiden und schnelle Hilfe benötigen, schnellstmöglich identifiziert werden und eine angemessene psychotherapeutische Behandlung erhalten?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesländer in den AnkER-Zentren die Rechte dieser Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf besondere Betreuung und Unterstützung gewährleisten (Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention)?
Plant die Bundesregierung, diesbezüglich notwendige professionelle Sprachmittlung durch qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher einzusetzen, um eine adäquate Aufklärung, Diagnose und Behandlung zu gewährleisten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der von seelischer und geistiger Beeinträchtigung betroffenen Kinder und Jugendlichen, die in Not-, Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften wohnen (bitte nach Jahr und Einrichtungsform aufschlüsseln)?
Welche Stellen (psychosoziale Zentren, Behandlungszentren u. a.) sind für die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Kindern und ihrer Familien vorgesehen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Frage, ob die vorhandenen Angebote ausreichend und für alle Geflüchtete zugänglich sind, vor?
Wie werden diese Angebote finanziert?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit sich psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von möglichem zusätzlichem psychischem Stress durch den Aufenthalt in AnkER-Zentren sich nicht noch verschlimmern?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, besondere traumabedingte Bedürfnisse geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den AnkER-Zentren zu berücksichtigen?
Gedenkt der Bund, die Bundesländer dabei zu unterstützen, die gesundheitliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Rechte auf Privatsphäre
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesländer in den AnkER-Zentren das Recht der Kinder auf Privatsphäre und auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe in ihr Privatleben und ihren Wohnraum achten und gewährleisten (Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention)?
Haben Familien und Kinder die Möglichkeit, ihre Zimmer und die Sanitäranlagen abzuschließen?
Wenn nein, wie ist diese Regelung mit dem o. a. Recht auf Privatsphäre sowie auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch vereinbar?
Haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ihren Schriftverkehr selbst zu kontrollieren, ohne dass fremde Personen (z. B. Betreuungspersonal) den Zugriff auf ihre Briefe haben?
Gedenkt der Bund, die Bundesländer dabei zu unterstützen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Privatsphäre und auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe in ihr Privatleben und ihren Wohnraum in den AnkER-Zentren sicherzustellen?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Beteiligungsrechte
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bundesländer das Recht der Kinder auf Mitsprache bei den sie betreffenden Entscheidungsprozessen, Aktivitäten und Maßnahmen in AnkER-Zentren gewährleisten (Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention)?
Gedenkt der Bund, die Bundesländer hierbei zu unterstützen, z. B. durch zusätzliche Ressourcen für die Sicherstellung von verbindlichen unabhängigen Beschwerde- und Beratungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie für ihre Familien?
Wenn ja, welche Ressourcen sollen dafür seitens des Bundes bereitgestellt werden?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur dauerhaften und regelmäßigen Qualitätskontrolle und -verbesserung – entlang bundesweit einheitlicher Parameter – durch unabhängige Prüfstellen?
Wenn ja, was planen Bund und Länder hierzu?
Wenn nein, warum nicht?
Fragen zum Gesamtkonzept
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um sicherzustellen, dass Kinder und Familien spätestens nach sechs Monaten die AnkER-Zentren verlassen und dezentralisiert auf Kommunen verteilt werden?
Findet eine dezentralisierte Unterbringung von Familien mit Kindern nach sechs Monaten Verbleib im AnkER-Zentrum auch statt, wenn sie keinen Schutzstatus vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten und die negative Asylentscheidung gerichtlich anfechten?