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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Handel mit Elfenbein

Export aus Deutschland in andere EU- und Drittländer seit 2012, Beschlagnahmen von illegalem Elfenbein und Rhinozeros-Horn sowie Verurteilungen 2010 bis 2017, vom verarbeitenden Gewerbe abhängige Arbeitsplätze, Abverkauf aus Lagerbeständen, gewilderte Elefanten und Nashörner, Ermittlungsstand zu den Beschlagnahmen in Berlin-Schönefeld und Koblenz, Position zur Regulierung bzw. zum Verbot des kommerziellen Handels mit fertig verarbeitetem Elfenbein, innereuropäischer Handel mit antiken Beständen, Beendigung des internationalen Handels, Ausmaß des Onlinehandels, Positionierung auf internationalen Konferenzen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

05.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/289420.06.2018

Handel mit Elfenbein

der Abgeordneten Steffi Lemke, Renate Künast, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Meldungen zur Wilderei bei Elefanten und Nashörnern und ihrem derzeitigen Populationsbestand sind dramatisch. Alleine für 2015 geht CITES (Convention on the Trade in Endangered Species) von 20 000 getöteten Elefanten in Afrika aus, auch Nashörner sind stark gefährdet. Schätzungen gehen davon aus, dass derzeit mehr Elefanten in Afrika getötet als geboren werden. Der Trend ist klar und zeigt in Richtung Aussterben. Größter Treiber ist die Gier nach Elfenbein, allen Schutzbemühungen zum Trotz (https://cites.org/eng/news/pr/2016_trends_in_African_elephant_poaching_released_–_CITES_MIKE_programme_03032017).

Die Wilderei ist für den Elfenbeinhandel die Hauptbedrohung der Elefanten und wird meist von gut organisierten international agierenden Banden gesteuert. Die EU-Kommission geht von einem Jahresumsatz zwischen 8 und 20 Mrd. Euro im Bereich illegaler Artenhandel aus (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-388_de.htm). Die Hauptabsatzmärkte für Elfenbein sind zwar in Asien verortet, dennoch spielen Europa und auch Deutschland eine wichtige Rolle sowohl als Absatzmarkt als auch als Transitroute: so sind die Häfen und Flughäfen in der EU wichtige Umschlagplätze zwischen Afrika und Asien. Auch große Funde illegalen Elfenbeins kamen im Jahr 2016 an die Öffentlichkeit und mehrere Zoos wurden ihrer Bestände beraubt (www.mz-web.de/magdeburg/wertvolles-elfenbein-diebestehlen-elefanten-stosszaehne-aus-magdeburger-zoo-27817062).

In Deutschland besteht aber auch ein legaler Handel mit Elfenbein: hier wird Elfenbein aus angeblichem „Vorerwerb“ oder als Antiquität weiterhin legal verkauft. Weil eine Unterscheidung kaum möglich ist, kann in diesen Handel auch gewildertes Elfenbein eingeschleust werden. Eine aktuelle Studie weist darauf hin, dass auch der Onlinehandel mit Elfenbein boomt. Das Angebot von Elfenbein im Netz ist groß und seine Legalität zumindest fraglich (www.ifaw.org/deutschland/node/113519).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viel Elfenbein hat Deutschland seit 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung an andere EU-Länder sowie Drittländer exportiert (bitte nach Jahr, Herkunft, Einfuhrland und ob es sich um verarbeitetes oder unverarbeitetes Elfenbein handelt genau auflisten)?

2

Wie viel illegales Elfenbein und Rhinozeros-Horn wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2017 in Deutschland a) vorläufig b) und gerichtsfest beschlagnahmt, c) und in wie vielen Fällen gab es Verurteilungen (bitte nach Jahren und Menge (verarbeitetes/unverarbeitetes Elfenbein) aufschlüsseln und nach Jahr, einschließlich Gewicht, Fundort und soweit bekannt Bestimmungsort genau auflisten)?

3

Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland hängen nach Kenntnis der Bundesregierung direkt vom Elfenbein-verarbeitenden Gewerbe ab?

4

Wie beziffert die Bundesregierung den Abverkauf von Elfenbein aus Lagerbeständen in Deutschland – mangels Nachfrage in Deutschland –, und wie bewertet sie ihn?

5

Welcher Umsatz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland durch die Verarbeitung sowie den (gewerblichen) Verkauf von Elfenbein erzielt (bitte nach Jahren 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?

6

Welche Mengen an Elfenbein lagern nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland in Staatsbesitz (Beschlagnahmen etc.) und in Privatbesitz?

7

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Elefanten in den letzten fünf Jahren gewildert wurden (bitte nach Jahren und Region aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Bestände und ihre Entwicklung von Elefanten vor?

8

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Nashörner in den letzten fünf Jahren gewildert wurden (bitte nach Jahren und Region aufschlüsseln)? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über aktuelle Bestände und ihre Entwicklung von Nashorn vor?

9

Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand zu den am 20. Mai 2016 im Flughafen Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins, und welche Ergebnisse lieferte die anschließende Untersuchung zur Herkunft und zum Alter des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie zum Netzwerk der Täter?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum aktuellen Ermittlungsstand zu den Ende August 2016 in Koblenz in einer illegalen Schnitzwerkstatt durch den Zoll beschlagnahmten 570 Kilogramm illegalen Rohelfenbeins, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Alter und zur Herkunft des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie über das Netzwerk der Täter?

11

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu einer a) Regulierung b) bzw. einem Verbot des kommerziellen Handels mit fertig verarbeitetem Elfenbein, und wie begründet sie diese jeweils?

12

Setzt sich die Bundesregierung für eine komplette Schließung des Binnenmarkts für den Handel mit (verarbeitetem und unverarbeitetem) Elfenbein ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welche Ausnahmen, und wie begründen sich die Ausnahmen?

13

a) Nach welchen genauen Kriterien soll nach Meinung der Bundesregierung die Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien „bearbeitet“ und „fertig gestellt“ vorgenommen werden, vor dem Hintergrund öffentlicher Aussagen, dass die Bundesregierung bislang forderte, den Handel mit „bearbeitetem“ Elfenbein zu verbieten, der Handel mit „fertig gestellten“ Elfenbeinprodukten, Antiquitäten und Musikinstrumenten aber weiterhin erlaubt wäre (www.tagesspiegel.de/weltspiegel/elfenbein-handel-tonnenschweresgeschaeft/19355162.html)? b) Wie sollen nach Meinung der Bundesregierung das Alter (antik, Vorerwerb etc.) und der Einfuhrzeitpunkt von gehandeltem Elfenbein bestimmt werden, wenn – eine genaue Altersbestimmung laut Experten sogar mit forensischen Methoden kaum möglich ist, und – Testkäufe in verschiedenen EU-Ländern zeigen, dass die EU-Vorschriften hinsichtlich des Alters vielfach umgangen werden (www.prowildlife.de/wp-content/uploads/2017/08/EU_IvoryTradeBrief.pdf)? c) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Unterscheidung der oben genannten Kategorien und die Umsetzung der Bestimmungen bzgl. des Alters von legalem Elfenbein für die Vollzugsbehörden der Bundesländer und der Kommunen praktikabel?

14

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bescheinigungen für den innerenropäischen Handel mit antiken Elfenbeingegenständen nötig, und wenn nein, wie kann die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden den gesamten innerenropäischen Elfenbeinhandel dann quantifizieren und kontrollieren?

15

Auf welchen Ebenen und mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung derzeit dafür ein, den internationalen Handel mit Elfenbein und Nashorn-Horn zu beenden?

16

Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen dem illegalen und legalen Handel mit Elfenbein in Deutschland und der EU?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung und das Ausmaß des Onlinehandels mit Elfenbein bzw. Elfenbeinprodukten, beispielsweise vor dem Hintergrund der aktuellen Studie des IFAWs (www.ifaw.org/sites/default/files/IFAW%20Report%202018%20-%20Disrupt%20Wildlife%20Cybercrime.pdf)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art und den Umfang des Elfenbeinhandels über das Internet vor, und welche Entwicklung sieht sie (bitte nach Produkten, Mengen und Geldwert aufschlüsseln)? b) Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung in Bezug auf die Legalität bzw. Illegalität von Onlinehandel mit Elfenbein bzw. Elfenbeinprodukten? Welche Schlüsse zieht sie hieraus?

18

Wie wird sich die Bundesregierung mit Blick auf die weitere Einschränkung des Handels mit Elfenbein und den Schutz von Elefanten und Nashörnern bei der Illegal Wildlife Trade Conference im Oktober 2018 in Großbritannien und der CITES-Konferenz im Mai 2019 positionieren?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Regierung Großbritanniens, den Elfenbeinhandel weitgehend zu verbieten?

20

Wie wird sich die Bundesregierung bezüglich möglicher Verbote des Elfenbeinhandels in der EU, angesichts des „mid term review“ zum „Action Plan against wildlife traficking“ der EU-Kommission im Juli positionieren?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung einer öffentlichen Vernichtung von beschlagnahmten Elfenbeinbeständen in Deutschland, wie sie in zahlreichen anderen europäischen Ländern und weltweit stattgefunden hat?

Berlin, den 12. Juni 2018

Kathrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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