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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Amalgam-Nutzung in der Zahnmedizin auf Mensch und Umwelt

Umweltbelastung durch Quecksilber und Dentalamalgam, ökotoxologische Folgen, geschätzte externe Kosten, Zusammenhang mit neurodegenerativen Erkrankungen, behördliche Warnungen vor Fischverzehr, Quecksilberwerte bei Neugeborenen, Auflagen für zahnmedizinische Einrichtungen, gesundheitliche Risiken für Patienten und Mitarbeiter, mögliches Verbot und medizinische Verwendungsgründe, heutiger Anteil bei Zahnfüllungen, Alternativmaterialien, Kostenübernahmen durch gesetzliche Krankenkassen, Erforschung und Entwicklung, Patienteninformation<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/306528.06.2018

Auswirkungen der Amalgam-Nutzung in der Zahnmedizin auf Mensch und Umwelt

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Corinna Rüffer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit rund zweihundert Jahren wird Amalgam in der Zahnmedizin verwendet. Dabei handelt es sich um eine Legierung, die zu rund 50 Prozent aus Quecksilber (Hg) besteht. Im Jahr 2013 hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) Quecksilber als globale Bedrohung für die Gesundheit und Umwelt eingestuft. In Industrieländern gilt das Einatmen von Quecksilberdampf aus Zahnfüllungen mit Amalgam als Hauptquelle für Quecksilberexpositionen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l28155).

Bei der Verarbeitung, dem Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen sowie durch Feuerbestattungen, die in Deutschland am häufigsten angewendete Bestattungsart, entstehen Quecksilber-Emissionen. Bei zahnmedizinischen Behandlungen können sich die Reststoffe quecksilberhaltiger Abfälle in den Filtersieben der Amalgamabscheider anlagern. Dies stellt auch bei sachgerechter Entsorgung ein Risiko für das Ökosystem Wasser und schließlich für den Menschen dar (https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/environmental_risks/docs/scher_o_165.pdf). Durch den Eintragspfad Wasser gelangt Quecksilber in die Nahrungskette.

Inwieweit Amalgamfüllungen zu gesundheitlichen Schädigungen führen, ist bislang nicht belegt. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2015 beschreibt die von der Europäischen Kommission beauftragte Expertengruppe SCENIHR den Zusammenhang zwischen Amalgam und neurologischen sowie psychologischen und psychiatrischen Erkrankungen (https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/environmental_risks/docs/scher_o_165.pdf). Quecksilber kann bis zu 20 Jahren im Körper bleiben und sich dabei in Leber und Nieren, im Fettgewebe und im Gehirn anlagern. Es ist ein für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftiger Stoff (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l28155). Bereits kleinste Mengen Quecksilber können zu Schädigungen des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems führen. Insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kinder sind hiervon gefährdet (www.bmu.de/pressemitteilung/deutschland-ist-vertragspartei-des-uebereinkommens-vonminamata-ueber-quecksilber/). Eine Studie aus dem Jahr 2013 belegt, dass die Quecksilberwerte bei jedem dritten Neugeborenen in Europa zu hoch sind, was zu Seh- und Hörschäden, Missbildungen und geistiger Behinderung führen kann (https://ehjournal.biomedcentral.com/track/pdf/10.1186/1476-069X-12-3).

Im Januar 2013 wurde die Quecksilberverordnung der Vereinten Nationen, die sogenannte Minamata-Konvention, abschließend verhandelt. In Deutschland wurde das Übereinkommen am 15. September 2015 ratifiziert und der Text des internationalen Abkommens unverändert angenommen. Auf EU-Ebene wird die Konvention durch die Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1102/2008 umgesetzt. Sie gilt seit dem 1. Januar 2018 unmittelbar auch in Deutschland. In der Verordnung wird auch ein schrittweiser Verzicht („phase down“) von Dentalamalgam angestrebt. Die Europäische Kommission wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2020 eine Machbarkeitsstudie zum langfristigen Verbot vorzulegen, die möglichst 2030 abgeschlossen sein soll. Für bestimmte Risikogruppen – Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende – schreibt die Richtlinie bereits ab dem 1. Juli 2018 einen kompletten Verzicht auf Dentalamalgam vor, außer der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung aus medizinischen Gründen als erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Einträge von Quecksilber in die Umwelt?

2

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade von Quecksilber in die Umwelt?

3

Wie viele Tonnen Quecksilber werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. in der EU durch Dentalamalgam jährlich in Luft, Wasser und Boden abgegeben?

4

An wie vielen Gewässern bzw. Messstellen wird die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Gewässern überschritten?

5

Welche ökotoxikologischen Folgen hat Quecksilber nach Kenntnis der Bundesregierung?

6

Welche Schätzungen zu externen Kosten (etwa aufgrund von Schäden an Gesundheit und Umwelt) durch Quecksilber existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen Quecksilberexpositionen und neurodegenerativen Erkrankungen (Parkinson, Autismus, Alzheimer-Erkrankungen, Hörschäden)?

8

Inwieweit existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung behördliche Warnungen vor dem Verzehr von Fisch aufgrund von Quecksilberanreicherungen?

9

Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse über zu hohe Quecksilberwerte bei Neugeborenen vor?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Umsetzung der neuen Auflagen für zahnmedizinische Einrichtungen hinsichtlich Einsatz, Lagerung und Entsorgung von Amalgamfüllmaterial sowie Amalgamabfall zu prüfen?

11

Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche gesundheitliche Risiken durch Zahnamalgam vor, insbesondere

a) über gesundheitliche Folgewirkungen für Säuglinge und Kleinkinder,

b) über gesundheitliche Folgewirkungen für Schwangere und andere Risikogruppen (Kranke, Alte) und

c) über gesundheitliche Folgewirkungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen und Zahnarztkliniken?

12

Welche medizinischen Gründe sind der Bundesregierung bekannt, die eine Verwendung von Zahnamalgam bei den in Frage 11 genannten Gruppen notwendig machen?

13

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen und Zahnarztkliniken, die eine Anerkennung für eine Berufskrankheit aufgrund von Quecksilberexposition beantragen, und gibt es anerkannte Fälle von Berufskrankheiten aufgrund von Quecksilberexposition?

14

Strebt die Bundesregierung an, dem Beispiel von Schweden, Norwegen und Dänemark zu folgen und den Einsatz von Amalgam als Zahnfüllung vollständig zu beenden, und wenn ja, bis zu welchem Datum?

15

Welchen Anteil an Zahnfüllungen machen Amalgamfüllungen nach Kenntnis der Bundesregierung heute in Deutschland aus, und wie ist die Entwicklung der letzten 20 Jahre

a) bei Neuverfüllungen, und

b) bei bereits ausführten Füllungen?

16

Inwieweit existieren nach Einschätzung der Bundesregierung Alternativmaterialien zum Amalgam, die dessen Einsatz überflüssig machen würden?

17

Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig die Kosten von Füllungen mit Amalgam-Alternativen?

18

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Krankenkassen für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende ab dem 1. Juli 2018 die Kosten für die Versorgung mit Amalgam-Alternativen übernehmen?

19

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen oder die Versicherten, wenn ausschließlich alternative Zahnfüllmaterialien zu Amalgam Anwendung finden?

20

Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass ab dem 1. Juli 2018 entsprechend den EU-Vorschriften kein Amalgam mehr bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden eingesetzt wird?

21

Welche Ersatzmaterialien für Füllungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung künftig bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden eingesetzt werden?

22

Inwiefern fördert die Bundesregierung die Erforschung und Entwicklung von alternativen Füllmaterialien?

23

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission dabei, eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich des langfristigen Verbots von Amalgam zu erstellen?

24

Welche Fortschritte bei der Erstellung dieser Machbarkeitsstudie gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

25

Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Zugang zu neutralen und evidenzbasierten Gesundheitsinformationen zu Amalgamfüllungen zu verschaffen?

26

Strebt die Bundesregierung, über die Verordnung (EU) 2017/852 hinaus, ein vollständiges Quecksilberverbot in Deutschland an, wie es beispielsweise in Schweden bereits seit 2009 der Fall ist?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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