Arbeit der Kohlekommission
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 6. Juni 2018 hat das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Mandat für die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) verabschiedet. Nach Auffassung der Fragesteller ist das Mandat der Kohlekommission nicht ausreichend. Die klimapolitisch entscheidende Frage der raschen Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten vor 2020 wird ausgeklammert. Ebenso fehlt ein vertrauensbildendes Moratorium für den Bau neuer Kohlekraftwerke und die Erschließung neuer Tagebaue und ein klares Bekenntnis für einen verlässlichen und geordneten Strukturwandel gegenüber den Betroffenen vor Ort.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie häufig und in welchem Zyklus werden die Kohlekommission und die einzelnen Facharbeitsgruppen nach Vorstellung der Bundesregierung tagen, und wann wird voraussichtlich die letzte Sitzung der Kohlekommission stattfinden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Ergebnisse der Kohlekommission über 2018 hinaus verzögern, und wenn nein, wie lange (bitte begründen)?
Wie viele Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet?
Aus welchen Gründen finden die Sitzungen der Kohlekommission grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?
Welche Arbeitsgruppen wird es innerhalb der Kohlekommission geben, wer sitzt diesen vor, und wer nimmt an diesen teil?
Werden diese Arbeitsgruppen parallel oder zeitlich versetzt tagen (bitte unter Angabe der geplanten Zeitfenster im Laufe der kommenden Monate beantworten)?
In welchen zeitlichen Abständen und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll „ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe“ (s. Mandat der Kohlekommission) stattfinden?
Aus welchen Gründen steht im Mandat keine Spezifizierung für die Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten vor 2020, die zum Schließen der Klimaschutzlücke 2020 und Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele eigentlich notwendig wäre?
Welche zusätzlichen Vorschläge zu Reduktionsmaßnahmen im Bereich der Kohleverstromung werden die Vertreter der Bundesregierung in die Kommissionsarbeit einbringen, vor dem Hintergrund, dass die Erreichung der Klimaziele 2020 laut der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze „noch deutlicher […] als bislang gedacht“ verfehlt werden (vgl. www.tagesschau.de/inland/klimaziele-schulze-101.html, 18. Juni 2018)?
Wird sich die Bundesregierung während der Arbeit der Kohlekommission für ein Moratorium für neue Kraftwerke, Inbetriebnahmen sowie neue Tagebauplanungen und -erweiterungen stark machen, und falls ja, wie?
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung lediglich Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen und nicht auch der Oppositionsfraktionen in die Kohlekommission aufgenommen?
Welche Personen werden im Staatssekretärsausschuss der Kohlekommission teilnehmen (bitte nach Namen und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien der Steuerungsgruppe Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium für Arbeit und Soziales, des Bundeskanzleramtes sowie der Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden an den Sitzungen der Kommission teilnehmen?
Werden die Sitzungen bzw. die der Facharbeitsgruppen öffentlich sein, werden Zwischenberichte, von der Kommission in Auftrag gegebene Studien etc. öffentlich sein (bitte begründen)?
Werden die Ergebnisse in ein Klimaschutzgesetz fließen, und wann soll dieses in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?
Wann wird das Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der vorzeitigen Abschaltung von Kohlekraftwerken im Auftrag des Bundesumweltministeriums veröffentlicht, und wie lautete der konkrete Auftragsinhalt?