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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

Bestand an Lebensversicherungen und Änderungen seit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) 2014, Abschlusskosten, Provisionen der Versicherungsmakler, Absicherung zugesagter Zinsgarantien, Zusammenhang zwischen Zinszusatzreserve und Provisionszahlungen, Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels, Auswirkungen auf Kostenstruktur und -transparenz sowie Beratungsqualität<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/309229.06.2018

Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Wolfgang Kubicki, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das „Handelsblatt“ vermeldete, Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz plane die Einführung eines so genannten Provisionsdeckels für Lebensversicherer.

Dem Pressebericht zufolge soll das Bundesministerium der Finanzen mit der bisherigen Entwicklung der Vertriebskosten bei der Vermittlung von Lebensversicherungen nicht zufrieden sein. Die Kosten seien seit der Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes vor vier Jahren nur leicht gesunken, was das das Ministerium als ungenügend einstufen würde.

Davor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits einen Vorschlag für die weitere Reduktion der Provisionskosten für die Kunden von Lebensversicherungen unterbreitet. Nach Berichten des „Handelsblatts“„[…] sollen Versicherte regulär höchstens 2,5 Prozent der insgesamt vom Kunden während der Laufzeit eines Vertrags zu zahlenden Beiträge für Provisionen an Makler und Vertriebsorganisationen ausgeben. Weitere 1,5 Prozent sollen aufgrund vorher festgelegter Qualitätskriterien an besonders gute Vermittler weitergereicht werden – diese kommen damit auf maximal vier Prozent Entgelt.“ (www.handelsblatt. com/finanzen/banken-versicherungen/regulierung-bundesregierung-begrenzdie-provisionen-fuer-versicherungsvermittler/22675722.html?ticket=ST-3992 522-7dm9MSuZvzLQF4BMviwX-ap3).

Die Forderungen stehen im klaren Gegensatz zu den Aussagen der Bundesregierung von 2017 in dem sie zum Thema Provisionsdeckelung angab: „Eine Deckelung von Provisionen und Vertriebsanreizen würde über die europäischen Vorgaben hinausgehen und zu einer Preisregulierung führen. Preise sollen sich im freien Wettbewerb bilden“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11337).

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wie viele laufende Lebensversicherungen existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung?
  • Welches Gesamtvolumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Lebensversicherungen?
  • Wie haben sich die Abschlussrate und das Volumen von Lebensversicherungen seit der Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im Jahr 2014 geändert?
  • Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten und durchschnittlichen Abschlusskosten bei Lebensversicherungen seit der Einführung des LVRG (bitte nach Arten der Kosten aufschlüsseln)? Wie stellen sich die Abschlusskosten im Vergleich zu den sonstigen Kosten von Lebensversicherungen dar?
  • Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Provision der Versicherungsmakler pro Versicherungsabschluss?
  • Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einkommensquellen von Versicherungsmaklern neben den Provisionen für Versicherungsabschlüsse?
  • Wonach bemisst die Bundesregierung, welche Höhe an Vertriebskosten und Provisionen angemessen bzw. nicht angemessen ist?
  • Wie hat sich die Höhe der insgesamt gezahlten Provisionen seit Einführung des LVRG nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
  • Wie bewertet die Bundesregierung die Kostentransparenz, Kostenvergleichbarkeit, sowie Beratungsqualität für den Verbraucher beim Abschluss von Lebensversicherungen?
  • Welche Verbesserungen hinsichtlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Beratungsqualität von Lebensversicherungen wurden durch das LVRG erreicht?
  • Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das derzeitige Provisionssystem intransparent ist bzw. sich negativ auf die Beratungsqualität auswirkt?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, um die von den Lebensversicherungen zugesagten Zinsgarantien nachhaltiger abzusichern?
  • Welchen inhaltlichen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Zinszusatzreserve und Provisionszahlungen?
  • Plant die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen, einen gesetzlichen Provisionsdeckel einzuführen?
  • Wenn ja, mit welcher Begründung?
  • Wenn ja, wie soll ein solcher Provisionsdeckel ausgestaltet werden?
  • Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Einführung des Provisionsdeckels?
  • Wenn ja, auf welche Produktarten soll sich der Provisionsdeckel erstrecken?
  • Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenstruktur und -transparenz sowie die Beratungsqualität bei Lebensversicherungen durch einen gesetzlichen Provisionsdeckel ändern?
  • Falls die Provisionsdeckelung zur Kostenreduktion führen würde, würden die Versicherer dann verpflichtet werden, diese Beträge an die Versicherten weiterzugeben oder könnte diese Ersparnis der eigenen Liquidität bzw. den Aktionären zugutekommen?
  • Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes Bekenntnis zum Provisionssystem von 2017? Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung erlangt, die einen möglichen Positionswandel rechtfertigen würden?
  • Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der BaFin zu einem Provisionsdeckel?
  • Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass die von der BaFin vorgeschlagene Provisionsdeckelung nicht verfassungskonform ist (www. versicherungsbote.de/id/4865840/BVK-positioniert-sich-Provisionsdeckel/)?
  • Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Verbänden der Versicherungswirtschaft, dass unabhängige Makler gegenüber angestellten Vertrieben durch den Vorschlag der BaFin überproportional geschädigt werden könnten (http://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/verbande-vereint-im-ringen-gegen-den-provisionsdeckel/)? Wenn nein, wieso nicht?
  • Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenstruktur und -transparenz sowie die Beratungsqualität bei Lebensversicherungen durch den Vorschlag der BaFin zum Provisionsdeckel ändern?
  • Wann hat die Bundesregierung die ersten Zwischenberichte zur Evaluierung des LVRG erhalten?

Fragen26

1

Wie viele laufende Lebensversicherungen existieren derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung?

1

Welches Gesamtvolumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Lebensversicherungen?

1

Wie haben sich die Abschlussrate und das Volumen von Lebensversicherungen seit der Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) im Jahr 2014 geändert?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten und durchschnittlichen Abschlusskosten bei Lebensversicherungen seit der Einführung des LVRG (bitte nach Arten der Kosten aufschlüsseln)? Wie stellen sich die Abschlusskosten im Vergleich zu den sonstigen Kosten von Lebensversicherungen dar?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Provision der Versicherungsmakler pro Versicherungsabschluss?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einkommensquellen von Versicherungsmaklern neben den Provisionen für Versicherungsabschlüsse?

3

Wonach bemisst die Bundesregierung, welche Höhe an Vertriebskosten und Provisionen angemessen bzw. nicht angemessen ist?

4

Wie hat sich die Höhe der insgesamt gezahlten Provisionen seit Einführung des LVRG nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Kostentransparenz, Kostenvergleichbarkeit, sowie Beratungsqualität für den Verbraucher beim Abschluss von Lebensversicherungen?

5

Welche Verbesserungen hinsichtlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Beratungsqualität von Lebensversicherungen wurden durch das LVRG erreicht?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das derzeitige Provisionssystem intransparent ist bzw. sich negativ auf die Beratungsqualität auswirkt?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, um die von den Lebensversicherungen zugesagten Zinsgarantien nachhaltiger abzusichern?

7

Welchen inhaltlichen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Zinszusatzreserve und Provisionszahlungen?

8

Plant die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen, einen gesetzlichen Provisionsdeckel einzuführen?

8

Wenn ja, mit welcher Begründung?

8

Wenn ja, wie soll ein solcher Provisionsdeckel ausgestaltet werden?

8

Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Einführung des Provisionsdeckels?

8

Wenn ja, auf welche Produktarten soll sich der Provisionsdeckel erstrecken?

9

Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenstruktur und -transparenz sowie die Beratungsqualität bei Lebensversicherungen durch einen gesetzlichen Provisionsdeckel ändern?

10

Falls die Provisionsdeckelung zur Kostenreduktion führen würde, würden die Versicherer dann verpflichtet werden, diese Beträge an die Versicherten weiterzugeben oder könnte diese Ersparnis der eigenen Liquidität bzw. den Aktionären zugutekommen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung ihr eigenes Bekenntnis zum Provisionssystem von 2017? Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung erlangt, die einen möglichen Positionswandel rechtfertigen würden?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der BaFin zu einem Provisionsdeckel?

12

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass die von der BaFin vorgeschlagene Provisionsdeckelung nicht verfassungskonform ist (www. versicherungsbote.de/id/4865840/BVK-positioniert-sich-Provisionsdeckel/)?

12

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Verbänden der Versicherungswirtschaft, dass unabhängige Makler gegenüber angestellten Vertrieben durch den Vorschlag der BaFin überproportional geschädigt werden könnten (http://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/verbande-vereint-im-ringen-gegen-den-provisionsdeckel/)? Wenn nein, wieso nicht?

13

Wie würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kostenstruktur und -transparenz sowie die Beratungsqualität bei Lebensversicherungen durch den Vorschlag der BaFin zum Provisionsdeckel ändern?

14

Wann hat die Bundesregierung die ersten Zwischenberichte zur Evaluierung des LVRG erhalten?

Berlin, den 28. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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