Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Wolfgang Kubicki, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit November 2012 führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das so genannte Mitarbeiter- und Beschwerderegister. Die BaFin sammelt in dieser internen Datenbank die Beschwerden, die Anleger über ihre Anlageberater gemeldet haben. Wenn von der BaFin häufige Beschwerden über einen Berater registriert werden, kann die BaFin mit dem betroffenen Finanzinstitut Kontakt aufnehmen und den Vorwürfen nachgehen. Darüber hinaus ist die BaFin dazu berechtigt Strafen zu verhängen, die von Bußgeldern (maximal 200 000 Euro) bis hin zu dem Verbot reichen, den beschuldigten Mitarbeiter in den nächsten zwei Jahren in der Anlagenberatung weiter einzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Berater führt die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung im Beschwerderegister?
Wie viele Beschwerden gab es seit der Einführung des Beschwerderegisters nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren, Institutsgruppe und Beschwerdekategorien aufschlüsseln)?
Wie viele Beschwerden sind nach Einschätzung der Bundesregierung auf individuelles Fehlverhalten des Beraters und wie viele auf betriebliche Probleme zurückzuführen?
Wie wird die Plausibilität der gemeldeten Beschwerden nach Kenntnis der Bundesregierung von der BaFin geprüft?
Wie viele unberechtigte Beschwerden gingen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin ein?
Wie viele Beschwerden gehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin im Mittel ein, bevor diese weitere Maßnahmen ergreift?
Wie viele Finanzdienstleister bzw. -institute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der BaFin aufgrund von Beschwerden verwarnt?
Wie viele Geldbußen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der BaFin verhängt?
a) Wie sieht die Verteilung der verhängten Geldbußen nach Kenntnis der Bundesregierung aus?
b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der Geldbußen?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mittelwert der verhängten Geldbußen?
Wie viele befristete Beratungsverbote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der BaFin verhängt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass sich Institute aus der Anlageberatung aufgrund des Registers zurückgezogen haben?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehrkosten, die aufgrund des Beschwerderegisters für die BaFin sowie die Finanzdienstleister anfallen?
a) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellungskosten?
b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Kosten?
c) Decken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Vorfeld veranschlagten Umstellungs- und laufenden Kosten mit den tatsächlichen Umstellungs- und laufenden Kosten?
Hat sich die Qualität der Anlagenberatung nach Einschätzung der Bundesregierung nach Einführung des Beschwerderegisters verbessert?
Plant die Bundesregierung eine Evaluierung des Wertpapierhandelsgesetzes, und ist im Zuge dessen auch eine Evaluierung des Beschwerderegisters geplant?