Die deutsch-französischen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die deutsch-französischen Regierungskonsultationen auf Schloss Meseberg am 19. Juni 2018 haben zu veränderten politischen Leitlinien für die Wirtschafts- und Währungsunion sowie für die Finanzpolitik geführt. Deutschland und Frankreich haben in der gemeinsamen Meseberger Erklärung beider Regierungen, aber auch in der gemeinsamen Erklärung der Finanzminister Deutschlands und Frankreichs die künftigen Politikziele festgehalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Verfolgen Deutschland und Frankreich gemäß der Meseberger Erklärung das Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer nicht weiter? Wollen sich Deutschland und Frankreich auf die gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer fokussieren?
Wie soll nach Ansicht Frankreichs und Deutschlands die in der Meseberger Erklärung genannte faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Detail ausgestaltet werden?
a) Über welche konkreten Maßnahmen wollen Frankreich und Deutschland im Zusammenhang mit der fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft bis Ende 2018 eine „EU-Einigung“ herbeiführen? Ist „EU-Einigung“ aus Sicht der Bundesregierung mit dem Abschluss eines Dossiers im ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) gleichzusetzen?
b) Haben sich Frankreich und Deutschland auf Arbeitsebene und/oder auf Leitungsebene bereits auf ein konkretes Konzept geeinigt? Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht?
c) Ist die Meseberger Erklärung so zu verstehen, dass Frankreich und Deutschland die Einführung der als Kurzfristmaßnahme bezeichneten Digitalsteuer unterstützen?
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit vertreten, dass es vor Eintritt in die – ergebnisoffenen – Beratungen über die Einführung einer europäischen Einlagensicherung insbesondere zu einer Risikoreduzierung in den Bilanzen der europäischen Banken (Reduzierung der Non-Performing-Loan-Quoten) kommen müsse?
a) Hat sich dieses Verständnis durch die Meseberger Erklärung aus deutscher Sicht verändert?
b) Wie ist die Formulierung aus der Meseberger Erklärung zu verstehen, dass weitere Maßnahmen in Bezug auf Risikominderung und Risikoteilung ergriffen werden müssten? Sollen nunmehr Risikoreduzierung und Risikoteilung parallel und nicht mehr sukzessive angegangen werden?
Welche Beweggründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Einführung eines Auffangmechanismus für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Backstop SRF)?
a) Wie sieht das Konzept Frankreichs und Deutschlands einer „ausreichenden Risikominderung“ vor Inkrafttreten des Backstop SRF konkret aus?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung bei der Beurteilung einer „ausreichenden Risikominderung“ die in der gemeinsamen Erklärung der Finanzminister getroffenen Ausführungen zum Abbau notleidender Kredite (Non-Performing Loans – NPLs) zu beachten?
c) Ist die Finanzminister-Erklärung so zu verstehen, dass die dort angegebenen (Brutto- und Netto-)Quoten für die Banken jeweils institutsbezogen oder aggregiert je Mitgliedstaat einzuhalten sind?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 2018, für einige Mitgliedstaaten Erleichterungen im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter NPL-Quoten zu schaffen (https://uk.reuters.com/article/us-ecb-banks-loans/ecb-seeks-compromise-solution-to-banks-bad-loans-problem-idUKKBN1JF123)?
Ist die Meseberger Erklärung so zu verstehen, dass nunmehr auch Deutschland die Einführung einer europäischen Einlagensicherung als Teil einer vollendeten Bankenunion anerkennt?
Wie ist die Meseberger Erklärung zu verstehen, dass sich ein künftiger Haushalt für die Eurozone aus nationalen Beiträgen, aus Steuereinnahmen und aus europäischen Mitteln speisen soll?
a) Wie ist in diesem Zusammenhang die Konkretisierung durch die Finanzminister-Erklärung zu verstehen, die von „zugewiesenen Steuereinnahmen“ spricht?
b) Haben sich Frankreich und Deutschland auf die Einführung von EU-Steuern verständigt?
c) Welcher Ebene soll die Ertragskompetenz für eine künftige Finanztransaktionsteuer nach Auffassung der Bundesregierung zugewiesen werden (Europäische Union, Bund, Gemeinschaftsteuer, Länder)?
d) Welcher Ebene soll nach Auffassung der Bundesregierung die Ertragskompetenz für eine künftige EU-weite Besteuerung der digitalen Wirtschaft zugewiesen werden (Europäische Union, Bund, Gemeinschaftsteuer, Länder)?
e) Sofern die Ertragskompetenz zumindest auch dem Bund zustehen soll, wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Budgetrecht des Deutschen Bundestages bei zugunsten des Eurozonen-Haushalts „zugewiesenen Steuereinnahmen“ gewahrt werden?