BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen des Brexit für Limited Liability Partnerships

Rechtlicher Umgang mit sog. Limited Liability Partnerships (LLP) nach einem Brexit: Verhandlungsziele beim Austrittsabkommen, parallele Probleme bei weiteren Gesellschaftsformen, geplante Maßnahmen (Regelungen im deutschen Recht, erleichterte Umwandlungsbedingungen, Bestandsschutz)<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

18.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/312502.07.2018

Auswirkungen des Brexit für Limited Liability Partnerships

der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 20. Juli 2000 führten England und Wales die Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) ein. Insbesondere auch Angehörige der freien Berufe in Deutschland nutzen diese Rechtsform. Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union ist, sind die entsprechenden gesellschaftlichen Regeln der LLP auch in Deutschland wirksam. Das folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit (Centros-Entscheidung vom 9. März 1999). Dies gilt jedoch nicht für Rechtsformen aus Rechtssystemen von Drittstaaten, die nicht der Europäischen Union angehören, sofern mit diesen nicht einschlägige völkerrechtliche Abkommen bestehen. Damit stellt sich die Frage des rechtlichen Umgangs mit deutschen LLPs nach einem möglichen Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (sogenannter Brexit).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung die Problematik, die sich für deutsche LLPs nach dem Brexit stellt, bewusst?

2

Welche rechtlichen Regelungen strebt die Bundesregierung für die Problematik im Rahmen eines Austrittsabkommens mit dem Vereinigten Königreich an?

3

Erkennt die Bundesregierung parallele Probleme bei weiteren Gesellschaftsformen nach dem Recht des Vereinigten Königreichs, die in Deutschland Relevanz besitzen?

Und wenn ja, bei welchen?

4

Strebt die Bundesregierung an, für diese Fallgruppen besondere rechtliche Regelungen im deutschen oder europäischen Recht zu treffen?

Wenn ja, welche?

5

Will die Bundesregierung bereits, bevor das Vereinigte Königreich zum 30. März 2019 als Drittstaat gilt, gesetzliche Regelungen treffen, um den LLPs rechtliche Sicherheit zu verschaffen?

6

Plant die Bundesregierung eine Initiative, um LLPs erleichterte Umwandlungsbedingungen in eine deutsche Gesellschaftsform wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung anzubieten?

7

Falls die Antwort zu Frage 5 „nein“ lautet, plant die Bundesregierung eine Art gesellschaftsrechtlichen Bestandsschutz für LLPs in Deutschland?

Berlin, den 28. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen