Genossenschaften – aktuelle Daten und Reformbedarf
der Abgeordneten Markus Kurth, Dieter Janecek, Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Sven Lehmann, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Oliver Krischer, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Steffi Lemke, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„Gemeinsam mehr erreichen“ – das ist der Grundgedanke der Genossenschaften. Nachhaltigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbsthilfe und Effizienz sind seit Jahrzehnten Markenzeichen dieser demokratischen Gesellschaftsform.
Genossenschaften fördern die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Bloße kurzfristige Renditeinteressen stehen nicht im Vordergrund. Wie keine andere Rechtsform bieten sie die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung. Ob es sich um alternative Wohnprojekte, Dorfläden, dezentrale Energieerzeugung, Agrargenossenschaften oder die Genossenschaftsbanken handelt – in der Gemeinschaft lassen sich Ziele leichter erreichen als allein. Nach Auffassung der Fragenstellenden sind genossenschaftliche Projekte, Social Entrepreneurship und andere Formen bürgerschaftlichen Engagements deshalb in größerem Umfang als bisher zu fördern.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ enthielt zwar einige Regelungen, die zu Vereinfachungen im Genossenschaftsgesetz geführt haben. Es enttäuschte nach Ansicht der Fragenstellenden aber insgesamt, weil für kleine Initiativen weiterhin die bürokratischen Hürden und vor allem Kostengründe die Wahl der Genossenschaftsrechtsform erheblich erschweren. Darüber hinaus braucht es eine bessere Aufsicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Aktuelle Daten
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Genossenschaften, die Zahl der Mitglieder und die Zahl der Beschäftigten in folgenden Bereichen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt: Genossenschaftsbanken, ländliche Genossenschaften, Gewerbliche Genossenschaften, Konsumgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften (bitte zudem Gesamtzahlen und jeweils eine Differenzierung nach Bundesländern angeben)?
2. Wie gliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Genossenschaften nach den Branchen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum, Banken, Medizin, Handwerk, Dienstleistung u. A. (bitte zudem Gesamtzahlen und jeweils eine Differenzierung nach Bundesländern angeben)?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Energiegenossenschaften in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung?
4. Wie viele Neugründungen waren in den vergangenen zehn Jahren in den in Frage 2 genannten Bereichen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu verzeichnen?
5. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die genossenschaftliche Rechtsform für Start-ups, und wie viele Start-ups wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gegründet?
6. Wie viele Genossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils aus dem Genossenschaftsregister ausgetragen (bitte nach den in Frage 2 genannten Bereichen aufschlüsseln)?
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 (hilfsweise bitte ggf. die aktuellste Zahl nennen) – vor der Genossenschaftsreform – die Zahl der kleinen Genossenschaften im Sinne des § 53 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG), wie hoch ist sie heute, und wie hoch war damals und heute der Anteil kleiner Genossenschaften an allen Genossenschaften?
Vergangene und zukünftige Reformen
8. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, „die eine starke Mitgliederbeteiligung unterstützen und kleineren Genossenschaften Orientierungshilfen bieten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Seite 63)?
9. Bis wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Leitlinien für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen vorzulegen, und welche inhaltlichen Eckpunkte sind dabei vorgesehen?
10. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Bürokratieabbaugesetzes III Verbesserungen für Genossenschaften? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Genossenschaften profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von den im Rahmen der jüngsten Genossenschaftsreform erhöhten Schwellenwerten in § 53 GenG insgesamt, und wie groß ist die Zahl der von diesen profitierenden Genossenschaften jeweils in den folgenden Bereichen: Genossenschaftsbanken, ländliche Genossenschaften, Gewerbliche Genossenschaften, Konsumgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften?
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten der Gründungsprüfung sowie der regelmäßigen Prüfung, und wie werden sich diese Kosten nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der jüngsten Reform entwickeln?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, inwiefern die regelmäßigen Pflichtprüfungen und der mit diesen verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand sowie die dabei anfallenden Kosten vonseiten insbesondere kleinerer Genossenschaft als Belastung wahrgenommen werden? Welche Lösung ist nach Auffassung der Bundesregierung ggf. zur Behebung dieses Problems denkbar?
14. Stellt die bisherige Ausgestaltung der Gründungsprüfung nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 GenG nach Auffassungen der Bundesregierung eine Hürde für die Gründung von Genossenschaften dar? Wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Kontext denkbar, um gerade kleineren Initiativen eine Gründung zu erleichtern? Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge des Zentralverbands deutscher Konsumgenossenschaften in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ (Seite 4 f.)?
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung der noch im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ aus dem Jahr 2013 vorgesehene Kooperationsgesellschaft (die demnach von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband und von der Pflichtprüfung befreit wäre) die Gründung von Genossenschaften erleichtern würde? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Frage 15 die Einführung einer Kooperationsgesellschaft? Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, welche Gründe stehen nach Auffassung der Bundesregierung heute einer Einführung dieser Rechtsform zur Erleichterung der Gründung gerade von Kleingenossenschaften entgegen?
17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Insolvenzquote von Genossenschaften, und inwiefern sind Genossenschaften vor diesem Hintergrund anderen Rechtsformen überlegen?
18. Welche Informationen zu den Insolvenzquoten von Genossenschaften liegen der Bundesregierung mit Blick auf unterschiedliche Unternehmensgrößen vor?
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen, um den Bekanntheitsgrad der Rechtsform eingetragene Genossenschaft weiter zu steigern?
20. Welche Förderprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- sowie auf Landesebene, und in welchem Ausmaß werden die Fördermöglichkeiten seitens der Genossenschaften ausgeschöpft?
21. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art und den Umfang der Förderung von Start-ups in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft vor, und inwiefern plant die Bundesregierung, diese Unternehmen im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen besseren Förderung von Genossenschaften zu unterstützen?
22. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für eine ggf. nicht vollständige Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten?
23. Wie viele Anträge zur Aufnahme in Förderprogramme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren von genossenschaftlicher Seite auf Bundes- und auf Landesebene gestellt, und wie viele davon wurden abschlägig, wie viele positiv beschieden (falls möglich bitte nach Förderbereichen differenzieren)?
24. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Energiegenossenschaften für die Energiewende zu?
25. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Rolle von Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Wohnungsmarkt zu stärken und insbesondere bestehende Genossenschaften in ihrem Bestand zu sichern?
26. Wie will die Bundesregierung die effektive Koordinierung, Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den einzelnen Aufsichtseinrichtungen (inkl. der Prüfungsverbände) im Allgemeinen und der Informationsweitergabe im Besonderen verbessern (bitte für die jeweilige Zusammenarbeit zwischen Prüfungsverbänden und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – einzeln erläutern)?
27. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung allgemein vor, um die Aufsicht im Bereich der Genossenschaften zu verbessern (bspw. höhere Anforderungen an Prüfungsverbände oder Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten von Prüfungsverbänden, bspw. um Unterlagen nachzufordern oder eine Trennung von Beratung und Prüfung, sodass Verbände nur noch die Genossenschaften beraten können, die sie nicht auch prüfen, um die Abhängigkeit zu reduzieren (bitte begründen))?
28. Wie viele Hinweise auf Verstöße bei Genossenschaften oder Prüfungsverbänden hat die BaFin in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten (bitte nach Hinweisen von Landesaufsicht und Prüfungsverbänden sowie anderen Akteuren wie dem Marktwächter Finanzen sowie den Anlässen für Hinweise aufteilen)? Was hat sie als Folge aus diesen Hinweisen unternommen (bitte konkret anhand von Daten und Maßnahmen darstellen)?
29. In welcher Form hat sich die BaFin in den vergangenen fünf Jahren allgemein jeweils an der Beaufsichtigung von Genossenschaften beteiligt, inkl. kritischer Nachfragen bei den Genossenschaften bzw. bei den Prüfungsverbänden (bitte soweit möglich anhand konkreter Daten für die einzelnen Jahre und die einzelnen Maßnahmen und Gründe für das Tätigwerden darstellen)?
Fragen29
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Genossenschaften, die Zahl der Mitglieder und die Zahl der Beschäftigten in folgenden Bereichen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt: Genossenschaftsbanken, ländliche Genossenschaften, Gewerbliche Genossenschaften, Konsumgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften (bitte zudem Gesamtzahlen und jeweils eine Differenzierung nach Bundesländern angeben)?
Wie gliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Genossenschaften nach den Branchen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum, Banken, Medizin, Handwerk, Dienstleistung u. A. (bitte zudem Gesamtzahlen und jeweils eine Differenzierung nach Bundesländern angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Energiegenossenschaften in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie viele Neugründungen waren in den vergangenen zehn Jahren in den in Frage 2 genannten Bereichen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu verzeichnen?
Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die genossenschaftliche Rechtsform für Start-ups, und wie viele Start-ups wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft gegründet?
Wie viele Genossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren jeweils aus dem Genossenschaftsregister ausgetragen (bitte nach den in Frage 2 genannten Bereichen aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 (hilfsweise bitte ggf. die aktuellste Zahl nennen) – vor der Genossenschaftsreform – die Zahl der kleinen Genossenschaften im Sinne des § 53 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG), wie hoch ist sie heute, und wie hoch war damals und heute der Anteil kleiner Genossenschaften an allen Genossenschaften?
Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, „die eine starke Mitgliederbeteiligung unterstützen und kleineren Genossenschaften Orientierungshilfen bieten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Seite 63)?
Bis wann plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Leitlinien für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen vorzulegen, und welche inhaltlichen Eckpunkte sind dabei vorgesehen?
Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Bürokratieabbaugesetzes III Verbesserungen für Genossenschaften?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Genossenschaften profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung von den im Rahmen der jüngsten Genossenschaftsreform erhöhten Schwellenwerten in § 53 GenG insgesamt, und wie groß ist die Zahl der von diesen profitierenden Genossenschaften jeweils in den folgenden Bereichen: Genossenschaftsbanken, ländliche Genossenschaften, Gewerbliche Genossenschaften, Konsumgenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten der Gründungsprüfung sowie der regelmäßigen Prüfung, und wie werden sich diese Kosten nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der jüngsten Reform entwickeln?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, inwiefern die regelmäßigen Pflichtprüfungen und der mit diesen verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand sowie die dabei anfallenden Kosten vonseiten insbesondere kleinerer Genossenschaft als Belastung wahrgenommen werden?
Welche Lösung ist nach Auffassung der Bundesregierung ggf. zur Behebung dieses Problems denkbar?
Stellt die bisherige Ausgestaltung der Gründungsprüfung nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 GenG nach Auffassungen der Bundesregierung eine Hürde für die Gründung von Genossenschaften dar?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Kontext denkbar, um gerade kleineren Initiativen eine Gründung zu erleichtern?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge des Zentralverbands deutscher Konsumgenossenschaften in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ (Seite 4 f.)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung der noch im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ aus dem Jahr 2013 vorgesehene Kooperationsgesellschaft (die demnach von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband und von der Pflichtprüfung befreit wäre) die Gründung von Genossenschaften erleichtern würde?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Frage 15 die Einführung einer Kooperationsgesellschaft?
Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Wenn nein, welche Gründe stehen nach Auffassung der Bundesregierung heute einer Einführung dieser Rechtsform zur Erleichterung der Gründung gerade von Kleingenossenschaften entgegen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Insolvenzquote von Genossenschaften, und inwiefern sind Genossenschaften vor diesem Hintergrund anderen Rechtsformen überlegen?
Welche Informationen zu den Insolvenzquoten von Genossenschaften liegen der Bundesregierung mit Blick auf unterschiedliche Unternehmensgrößen vor?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergreifen, um den Bekanntheitsgrad der Rechtsform eingetragene Genossenschaft weiter zu steigern?
Welche Förderprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- sowie auf Landesebene, und in welchem Ausmaß werden die Fördermöglichkeiten seitens der Genossenschaften ausgeschöpft?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art und den Umfang der Förderung von Start-ups in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft vor, und inwiefern plant die Bundesregierung, diese Unternehmen im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen besseren Förderung von Genossenschaften zu unterstützen?
Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für eine ggf. nicht vollständige Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten?
Wie viele Anträge zur Aufnahme in Förderprogramme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren von genossenschaftlicher Seite auf Bundes- und auf Landesebene gestellt, und wie viele davon wurden abschlägig, wie viele positiv beschieden (falls möglich bitte nach Förderbereichen differenzieren)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Energiegenossenschaften für die Energiewende zu?
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Rolle von Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Wohnungsmarkt zu stärken und insbesondere bestehende Genossenschaften in ihrem Bestand zu sichern?
Wie will die Bundesregierung die effektive Koordinierung, Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den einzelnen Aufsichtseinrichtungen (inkl. der Prüfungsverbände) im Allgemeinen und der Informationsweitergabe im Besonderen verbessern?
(bitte für die jeweilige Zusammenarbeit zwischen Prüfungsverbänden und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – einzeln erläutern)?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung allgemein vor, um die Aufsicht im Bereich der Genossenschaften zu verbessern (bspw. höhere Anforderungen an Prüfungsverbände oder Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten von Prüfungsverbänden, bspw. um Unterlagen nachzufordern oder eine Trennung von Beratung und Prüfung, sodass Verbände nur noch die Genossenschaften beraten können, die sie nicht auch prüfen, um die Abhängigkeit zu reduzieren?
(bitte begründen)
Wie viele Hinweise auf Verstöße bei Genossenschaften oder Prüfungsverbänden hat die BaFin in den letzten fünf Jahren jeweils erhalten (bitte nach Hinweisen von Landesaufsicht und Prüfungsverbänden sowie anderen Akteuren wie dem Marktwächter Finanzen sowie den Anlässen für Hinweise aufteilen)?
Was hat sie als Folge aus diesen Hinweisen unternommen (bitte konkret anhand von Daten und Maßnahmen darstellen)?
In welcher Form hat sich die BaFin in den vergangenen fünf Jahren allgemein jeweils an der Beaufsichtigung von Genossenschaften beteiligt, inkl. kritischer Nachfragen bei den Genossenschaften bzw. bei den Prüfungsverbänden?
(bitte soweit möglich anhand konkreter Daten für die einzelnen Jahre und die einzelnen Maßnahmen und Gründe für das Tätigwerden darstellen)?