Vorschläge der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern
der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 15. Mai 2018 sprach die EU-Kommissarin Věra Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über konkrete Vorschläge der Europäischen Kommission. Sie erläuterte dabei unter anderem die Ausgestaltung des Schutzes für sogenannte Whistleblower. Danach sollen nationale Behörden verpflichtet werden, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro (auch staatliche, regionale Verwaltungen und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern) ein internes Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern einführen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie steht die Bundesregierung zu den geplanten konkreten Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung und Ausgestaltung des Schutzes für Whistleblower?
Wie plant die Bundesregierung auf die Vorschläge der EU-Kommission zum Schutz von Whistleblowern zu reagieren?
Hält die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission für erforderlich? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Meinung hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Pflicht zur Einführung eines internen Verfahrens für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro (auch staatliche, regionale Verwaltungen und Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern) gebildet?
Will die Bundesregierung die Vorschläge in Frage 4 mit den dort benannten Anforderungen umsetzen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Vorschläge in Frage 4 für verhältnismäßig?
Welche darüber hinausgehenden oder abweichenden Regelungen plant die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern?
Zieht die Bundesregierung Ausnahmeregelungen für die Verpflichtung zur Einführung eines internen Verfahrens in Betracht? Wenn ja, warum?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der sachlichen Begrenzung auf Verstöße gegen EU-Recht in den Bereichen wie Nuklearsicherheit, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, öffentliches Vergabewesen, Sozialhilfe und Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Produkt- bzw. Verkehrssicherheit, Datenschutz, Lebensmittel- bzw. Futtermittelsicherheit und Umwelt- bzw. Tierschutz?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Verzicht der EU-Kommission auf eine Prüfung der Motive des Whistleblowers? Strebt die Bundesregierung ebenfalls einen Schutz von Whistleblowern an, der unabhängig von der Weitergabe aus Gemeinwohlgründen besteht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für Kommunen bei Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für den Mittelstand bei Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die durch die Umsetzung der Vorschläge entstehenden Kosten zu minimieren oder auszugleichen?
Schätzt die Bundesregierung die entstehenden Kosten für Kommunen und Mittelstand als verhältnismäßig ein?
Will die Bundesregierung die Kommunen und den Mittelstand auf die Vorschläge und die damit einhergehenden zusätzlichen Verpflichtungen und Kosten vorbereiten? Wenn ja, wie?
Will die Bundesregierung die Kommunen und den Mittelstand bei den zusätzlichen Verpflichtungen und Kosten bei Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission unterstützen? Wenn ja, wie?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass aus dem Schutz von Whistleblowern weniger Rechtsverletzungen und somit weniger finanzielle Schäden z. B. im öffentlichen Haushaltswesen resultieren?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Schadensminderungen, die mit dem Schutz von Whistleblowern und den dadurch verminderten Rechtsverletzungen einhergehen?