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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bedarf und Planungsstand der Bundesautobahn 39 (G-SIG: 16011024)

Sachstand zum Bau der A 39 Wolfsburg-LÜneburg, angefallene Planungs- und Verwaltungskosten, Kostenschätzungen nach Bauabschnitten, Kosten-Nutzen-Analyse, naturschutzfachliche Planung, Alternativplanungen, voraussichtliche Planfeststellungen nach Bauabschnitten, vorgezogene Teilplanfeststellungen, Umgang mit Bürgerinitiativen gegen den Bau der A 39 <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/256008. 09. 2006

Bedarf und Planungsstand der Bundesautobahn 39

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Peter Hettlich, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Silke Stokar von Neuforn, Dr. Thea Dückert und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen des 2003 von der Bundesregierung beschlossenen Bundesverkehrswegeplanes wurde die Bundesautobahn 39 (A 39) in die Kategorie Vordringlicher Bedarf mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag eingestuft. Allerdings wird die Finanzierbarkeit des Projektes, die Genehmigungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit, insbesondere das den Planungen zugrunde gelegte Nutzen-Kosten-Verhältnis, von verschiedenen Seiten in Frage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch sind die bisher angefallenen Planungs- und Verwaltungskosten für die A 39 Wolfsburg–Lüneburg und der Projekte der Verkehrsuntersuchung Nordost (VUNO) insgesamt?

2

In welcher Höhe liegen die aktuellen Kostenschätzungen für den Bau der A 39, aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten?

3

Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach aktuellem Stand der Untersuchungen das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die A 39?

4

Wie weit ist die Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages, und welche Ergebnisse liegen vor?

5

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages?

6

Welche Alternativplanungen, vor allem Ausbauvarianten des vorhandenen Straßennetzes, wurden oder werden entsprechend den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplanes geprüft?

7

Wann rechnet die Bundesregierung mit den landesplanerischen Feststellungen, Linienbestimmungen und Planfeststellungsbeschlüssen für die A 39, aufgeschlüsselt nach Bauabschnitten?

8

Für welche Bauabschnitte ist aus Sicht der Bundesregierung eine eigene Verkehrswirksamkeit gegeben?

9

Gilt der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag für das Gesamtprojekt der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg?

Sind Sonderprüfungen und Abarbeitungen zu einzelnen Abschnitten möglich?

10

Wie beabsichtigt die Bundesregierung vorgezogenen Teilplanfeststellungsbeschlüssen vorzubeugen, wie beispielsweise für den Bau einer so genannten Soda-Brücke an der geplanten A 14 bei Magdeburg im Vorfeld einer Landtagswahl?

11

Welche Zusammenarbeit beabsichtigt und pflegt die Bundesregierung mit den zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich gegen den Bau der A 39 gegründet haben?

Berlin, den 8. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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