Kontrolle und Entsorgung von Windkrafträdern
der Abgeordneten Oliver Luksic, Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Zahl der Windkraftanlagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gleichzeitig wurde mehrfach über Unfälle mit havarierenden Windkraftanlagen in Deutschland berichtet. Sowohl direkte Schäden durch weggeschleuderte Rotorblätter und andere fallende Materialteile als auch langfristige Schäden durch Glasfasersplitter für Flora und Fauna sind hier ein großes Problem. Ein Kontrollmechanismus, der das Risiko solcher Unfälle verringern würde, existiert bisher nicht. Nur Teile von Windkraftanlagen, darunter die Fundamente und die Statik, werden kontrolliert, die Mechanik, wie beispielsweise Rotorblätter, Motoren oder Aufzüge, dagegen nicht. Materialermüdung und Strukturschäden werden ebenfalls nicht umfassend erfasst. Der TÜV fordert daher eine „umfassende Prüfung auch für Windenergieanlagen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung“. Gleichzeitig stehen viele der älteren Windkraftanlagen vor ihrer Stilllegung. Insbesondere die erste Generation der Windkraftanlagen, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nach 20 Jahren Laufzeit ausläuft, ist von einem solchen Austausch betroffen. Der Abbau und die Entsorgung dieser alten Windkraftanlagen ist zeit- und kostenintensiv. Die Rotorblätter sind bisher nur sehr schlecht recycelbar. Laut Angaben der Entsorgungsfirma Remondis „sei es derzeit kaum möglich, die mit Harz verklebten Fasern wieder zu trennen“ (www.n-tv.de/ wirtschaft/Recycler-kritisieren-Windrad-Entsorgung-article19864375.html). Weitere Teile aus der gesamten Windkraftanlage sind ebenfalls umständlich abzubauen und zu recyceln. Remondis rechnete daher im Jahr 2017 mit bundesweit mehr als 9 000 Tonnen Recyclingmaterial aus Rotorblättern und einem Anstieg auf rund 16 000 Tonnen jährlich bis 2021.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Havarien von Windrädern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren bundesweit?
Wie oft erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung durch wen eine technische Kontrolle von Windrädern?
Wie viele Windräder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit aufgrund technischer Mängel in den vergangenen drei Jahren stillgelegt?
Welche Brandschutzvorgaben muss ein Windrad erfüllen, insbesondere in Wäldern, und wer kontrolliert die Auflagen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche nicht zu recycelnde Anteil eines Windrads?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und für die nahe Zukunft genug Verbrennungsanlagen für die nicht zu trennenden Teile, und wenn nein, wie soll dieses Problem gelöst werden?
Was kosten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückbau und Entsorgung eines Windrads, und wer muss diese bezahlen?
Falls die Betreiber die Kosten tragen müssen, inwieweit müssen die Betreiber von Windkraftanlagen für den Rückbau ihrer Anlagen Rücklagen bilden, und was geschieht, wenn der Betreiber nach Stilllegung der Anlage nicht ausreichende finanzielle Mittel dafür zur Verfügung hat?
Welche Stoffe kommen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bau von Windkraftanlagen zum Einsatz, und welche dieser Stoffe sind als umweltoder wassergefährdend eingestuft?
Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen ohne den Einsatz mineralölhaltiger Stoffe möglich?
Welche Entsorgungsnachweise müssen Windradbetreiber an wen nachweisen?
Plant die Bundesregierung einen verpflichtenden TÜV für Windräder auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung und wenn nein, weshalb nicht?
Plant die Bundesregierung eine Meldepflicht bei Schadensfällen und wenn nein, warum nicht?
Welche Bedingungen müssen Windkraftanlagen vorweisen, um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, und unter welchen Bedingungen kann eine Betriebserlaubnis wieder entzogen werden?
Wie teuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung und Renaturierung der Fläche nach dem Rückbau einer Windkraftanlage?
Mit welcher Deckungssumme müssen Betreiber von Windkraftanlagen den Rückbau ihrer Anlagen versichern, und welche Versicherungssummen schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb von Windkraftanlagen vor?