Ministerschreiben zur Grundsteuerreform
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Finanzminister der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt haben sich mit Schreiben vom 26. Juni 2018 an den Bundesminister der Finanzen mit der Bitte gewandt, die Umsetzung der Grundsteuerreform zügiger voranzutreiben. Die Finanzminister der genannten Länder verweisen dabei auf die vom Bundesverfassungsgericht durch das Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) eng gesetzten Fristen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Gab es über die von den Finanzministern der sechs Länder im Schreiben vom 26. Juni 2018 genannte Verständigung anlässlich eines Kamingesprächs am 11. April 2018 im Hinblick auf die Prüfung von „drei Modelle[n] zur Grundsteuerreform (Kostenwertmodell, Bodenwertsteuer, Flächenmodell)“ hinaus weitere formelle oder informelle Verständigungen unter den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder und des Bundes?
Wie oft hat sich die von den Finanzministern der sechs Länder erwähnte Arbeitsgruppe der Bereiche „Automation, Organisation und Fach“ bisher getroffen?
a) Handelt es sich hierbei um eine sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Wenn ja, welche Länder sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten?
b) Welche Referate des Bundesministeriums der Finanzen sind an dieser Arbeitsgruppe beteiligt?
c) Wie sieht der weitere Zeitplan der Arbeitsgruppe aus?
Was ist unter den von den Finanzministern der Länder erwähnten „modellunabhängigen Problemfelder“ konkret zu verstehen?
a) Welche Parameter aus dem Bereich „Automation, Organisation und Fach“ stellen für alle drei genannten Modelle besondere Herausforderungen dar?
b) Welche Parameter aus dem Bereich „Automation, Organisation und Fach“ stellen nur für einzelne Modelle besondere Herausforderungen dar (bitte ausführlich begründen)?
c) Aus welchen Gründen sind die von den Finanzministern der sechs Länder erwähnten „Adressdaten“ und der „Erklärungsversand“ von besonderer Herausforderung für den Bereich „Automation, Organisation und Fach“?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Finanzminister der sechs Länder, dass es zeitnah zu einer Modellentscheidung kommen solle?
a) Bis zu welchem Zeitpunkt ist aus Sicht der Bundesregierung spätestens die Modellentscheidung vorzunehmen, um noch ausreichend Zeit zur Klärung der von den Finanzministern der sechs Länder erwähnten „Umsetzungsschritte“ zur Verfügung zu haben?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass Bund und Länder vor dem 14. bzw. 28. Oktober 2018 eine „Modellentscheidung“ vornehmen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Finanzministern der sechs Länder adressierte Problematik der „Gesetzgebungskompetenz“ und die damit ggf. verbundene Notwendigkeit einer Verfassungsänderung?
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung für alle drei genannten Modelle eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes?
b) Wenn nein, bei welchen Modellen scheidet nach Ansicht der Bundesregierung eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus? Welche Verfassungsveränderungen müssten vorgenommen werden, um eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu manifestieren?
c) Bei welchen Modellen erscheint überdies eine Gesetzgebungskompetenz der Länder verfassungsrechtlich bedenklich (bitte begründen)?
Welche „Lösungsmöglichkeiten“ hat die Arbeitsgruppe der Bereiche „Automation, Organisation und Fach“ bereits erarbeitet, um das von den Finanzministern der sechs Länder genannte „Bürokratiemonster“ zu vermeiden?
a) Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten werden derzeit bzw. künftig geprüft?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Finanzminister der sechs Länder, dass es für die Neufeststellung der 35 Millionen Grundstücke in jedem der Modelle einer Steuererklärung, also einem Mitwirken des Steuerpflichtigen bedarf?
Wie hoch waren die Durchschnittshebesätze in den Ländern bei der Grundsteuer A und bei der Grundsteuer B im Jahr 2017 (bitte gesondert nach Ländern aufführen)?