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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entstehung der Exportoption für die abgebrannten Brennelementkugeln des AVR Jülich in die USA (sogenannte US-Option)

Abkehr von der geplanten Endlagerung in Deutschland und Endscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung, bisherige und zukünftige Kosten für die Verbringung der Kernbrennstoffe in die USA, Bedeutung der Kugelhaufenreaktortechnologie für die Atomstromproduktion, Problematik der Entsorgung der Brennelementkugeln und Anteil hochangereicherten Urans, Gründe und Rechtsgrundlage für das Festhalten der Jülicher Entsorgungsgesellschaft an der Exportoption, Veröffentlichung des Gutachtens zur Erdbebengefährdung des potentiellen Zwischenlagerstandortes, Gründe für den Ausschluss des Verbleibs in der bestehenden Halle und Bewertung der Dauer eines Zwischenlagerneubaus auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich, Castortransport nach Ahaus<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/363631.07.2018

Entstehung der Exportoption für die abgebrannten Brennelementkugeln des AVR Jülich in die USA, sogenannte US-Option

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der AVR Jülich, ein Versuchsreaktor mit einem Kugelhaufen-Reaktorkern, ist seit dem Jahr 1988 stillgelegt. Anschließend war jahrzehntelang geplant, die abgebrannten Brennelementkugeln in Deutschland endzulagern, wie beispielsweise der vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilten, online veröffentlichten Zwischenlagerungsgenehmigung vom 17. Juni 1993 (www.bfe.bund.de/SharedDocs/ Downloads/BfE/DE/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-dezentral/kkj-ge.pdf; jsessionid=80DF525B2CEA39DD44766250B8DDE138.1_cid339?__blob= publicationFile&v=1) oder der ebenfalls online veröffentlichten betreffenden 2. Änderungsgenehmigung vom 7. Juli 2005 zu entnehmen ist.

Vermutlich im Jahr 2011 kam es dann aber seitens des damals noch für den AVR und dessen Atommüll zuständigen Forschungszentrums Jülich sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Hauptzuwendungsgeber für die AVR-Kosten, zu einem Sinneswandel. Statt der bisherigen beabsichtigten inländischen Endlagerung der abgebrannten AVR-Brennelementkugeln trat das BMBF an das Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (US Department of Energy, DOE) mit dem Anliegen heran, zu prüfen, ob die abgebrannten AVR-Brennelementkugeln in die USA verbracht werden könnten, wie beispielsweise dem online veröffentlichten Schreiben des BMBF- Staatssekretärs Dr. Georg Schütte an das US Department of Energy vom 27. Februar 2012 (https://sro.srs.gov/docs/GermanProject/Shutte.pdf) zu entnehmen ist.

Die USA erklärten ihre Rücknahmebereitschaft aufgrund des Umstands, dass der AVR-Kernbrennstoff ursprünglich aus den USA stammte, stellten allerdings zugleich fest, dass unter anderem aufgrund seiner Verwahrung im politisch stabilen Deutschland eine Rücknahme der abgebrannten AVR-Brennelementkugeln aus Nonproliferationsgründen aus US-Sicht nicht erforderlich wäre (vgl. vom US DOE online veröffentlichtes Memorandum zu den AVR-Brennelementkugeln vom 1. August 2013, www.energy.gov/sites/prod/files/2017/12/f46/DOE%20EA% 201977%20Appendix%20B%20121417%20Part%201.pdf). Auch von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU; vormals Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB) wurde eine Exportnotwendigkeit aus Nichtverbreitungsgründen nicht vertreten, vielmehr stellte das BMU mehrfach fest, beispielsweise am 22. März 2017 in seiner Antwort auf die Mündliche Frage 1 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Plenarprotokoll 18/224, Seite 22453), dass aus fachlicher Sicht keinerlei Anhaltspunkte dafür bestünden, dass eine hiesige Endlagerung hierzulande angefallener und lagernder grafithaltiger abgebrannter Brennelementkugeln nicht möglich sei.

Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller zunächst einmal klar fest, dass die Initiative für die US-Option nach ihren Erkenntnissen von der deutschen und nicht der US-amerikanischen Seite ausging. Im Übrigen ist den Fragestellern trotz einer nunmehr seit mehreren Jahren anhaltenden Debatte um das weitere Vorgehen bezüglich der abgebrannten AVR-Brennelementkugeln (vgl. hierzu beispielsweise die Unterrichtung der Bundesregierung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags für dessen Sitzung am 18. April 2018) unklar, woher die Abkehr von der jahrzehntelang geplanten inländischen Endlagerung hin zu einem zumindest ebenfalls ins Auge gefassten Export in die USA (sogenannte US-Option) rührt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach Stilllegung des AVR Jülich jahrzehntelang eine direkte Endlagerung der abgebrannten AVR-Brennelementkugeln in einem bundesdeutschen Endlager geplant war (vgl. die in der Vorbemerkung genannten bundesbehördlichen Genehmigungen)?

2

Kann die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen bestätigen, dass die Abkehr von einer geplanten inländischen direkten Endlagerung der abgebrannten AVR-Brennelementkugeln vom Forschungszentrum Jülich ausging?

Falls nein, von wem ging sie nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

Falls ja, wann wandte sich das Forschungszentrum Jülich erstmals mit dem Ansinnen eines Exports der AVR-Brennelementkugeln in die USA an die Bundesregierung (bitte mit Angabe des bzw. der Bundesressorts)?

3

Welche Arten von Kosten, Finanzierungen etc. für konkret welche Tätigkeiten, Zwecke etc. sind bis dato in jeweils welchem Umfang in Verbindung mit der US-Option angefallen oder absehbar

a) für die Bundesregierung und

b) nach ihrer Kenntnis für das Forschungszentrum Jülich (bitte in beiden Fällen möglichst konkrete und vollständige Angabe machen)?

4

Welche Verpflichtungen, Zusagen etc. für künftige und etwaige künftige Kosten, Finanzierungen etc. sind

a) die Bundesregierung und

b) nach ihrer Kenntnis das Forschungszentrum Jülich bislang in Verbindung mit der US-Option eingegangen (bitte, falls Höhenangabe noch unmöglich, der Art nach benennen)?

5

Für welche dieser Verpflichtungen, Zusagen etc. für künftige und etwaige künftige Kosten, Finanzierungen etc. in Verbindung mit der US-Option wurde die Größenordnung fixiert oder eruiert oder grob abgeschätzt etc. (bitte vollständige Angaben inklusive jeweiliger Höhe/Größenordnung machen) und für welche dieser Verpflichtungen, Zusagen etc. für künftige und etwaige künftige Kosten, Finanzierungen etc. in Verbindung mit der US-Option existiert noch keinerlei Vorstellung in Bezug auf ihre Größenordnung (bitte vollständige Angaben machen)?

6

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe dafür, dass die Kugelhaufenreaktor-Technologie im Vergleich zu Leichtwasserreaktoren weltweit bislang nur eine sehr nachrangige Rolle bei der kommerziellen Atomstromproduktion einnimmt?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es weltweit einen Einsatz der Kugelhaufenreaktor-Technologie bislang auch aufgrund ungelöster Probleme bei der Entsorgung der abgebrannten Brennelementkugeln nicht in großem Maßstab gab (bitte begründen)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die im Zusammenhang mit der US-Option direkt oder indirekt mit deutschen staatlichen Mitteln finanzierten Arbeiten in den USA an den abgebrannten AVR-Brennelementkugeln faktisch indirekt eine Förderung der Kugelhaufenreaktor-Technologie im Generellen darstellen, weil damit ein Beitrag zu deren ungelösten Entsorgungsproblemen geleistet wird?

9

Hat das BMBF die Entscheidung, an das US DOE bezüglich der US-Option heranzutreten alleine getroffen, oder wurde in der Bundesregierung zuvor ressortübergreifend beraten, ob das BMBF an das US DOE herantreten soll?

Falls letzteres,

a) ab wann fand diese Ressortabstimmung statt,

b) zwischen welchen Bundesressorts, und

c) wurde die Entscheidung zugunsten einer BMBF-Initiative für die US-Option am Ende einvernehmlich zwischen allen beteiligten Bundesressorts gefällt oder nur mehrheitlich?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nicht alle AVR-Brennelementkugeln hochangereichertes Uran (HEU) als Kernbrennstoff enthalten?

Falls ja,

a) wie groß ist die Anzahl oder der Anteil dieser Non-HEU-Brennelementkugeln genau, und

b) sind sie in separaten Transport- und Lager-Behältern enthalten oder verteilt auf Behälter, die auch HEU-Brennelementkugeln enthalten?

11

Warum hält die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN GmbH), deren mit 90 Prozent beherrschende Gesellschafterin der Bund ist, weiterhin an der Exportoption in die USA fest, obwohl diese nach Aussage des BMU (Plenarprotokoll 18/224, Seite 22453) nur zulässig sei, „wenn erst durch die Behandlung im Ausland die Herstellung von endlagerfähigen Abfallgebinden ermöglicht wird, die in Deutschland eingelagert werden sollen“, das BMU dafür aber im Falle der in Jülich lagernden graphithaltigen Brennelementekugeln keinerlei Anhaltspunkt habe, ein Export in die USA aus Sicht der Fragesteller folglich gegen das Atomgesetz (AtG) verstößt?

12

Auf welcher Rechtsgrundlage hält die Bundesregierung einen Export für möglich?

Teilt sie die Auffassung, dass § 3 Absatz 6 AtG einer Exportgenehmigung entgegensteht?

Wenn nein, worin sieht sie die „schwerwiegenden Gründe der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen“, die einen Verbleib der Castoren in Deutschland hindern und einen Export in die USA notwendig erscheinen lassen?

13

Wann wird die Bundesregierung oder JEN GmbH das Gutachten zur Erdbebengefährdung des potentiellen Zwischenlagerstandortes auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich, das in der schriftlichen Unterrichtung der Bundesregierung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages für dessen Sitzung am 18. April 2018 auf Seite 5 genannt wird, der Öffentlichkeit zugänglich machen?

14

Warum kommt ein Verbleib in der bestehenden Halle, ggf. nach baulicher Ertüchtigung derselben, nicht in Betracht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ab heute 9,5 Jahre bis zur Inbetriebnahme dauern würde (bitte detaillierte Erläuterung der in der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW – www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17- 931.pdf – zitierten Zeitberechnung geben)?

16

Wie würde sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen ein Transport der 152 Castoren ins Brennelement-Zwischenlager Ahaus bzw. in einen Seehafen zur Verschiffung in die USA konkret darstellen (bitte detailliert zur Transportart Bahn oder LKW, Zahl der Transporte, zur Verfügung stehende Transportgeräte usw. erläutern)?

17

Mit welchen Zeiträumen ist nach Einschätzung der Bundesregierung bei den Transportoptionen nach Ahaus und die USA zu rechnen ist?

Berlin, den 18. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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