Anhaltende Bestäubergefährdungen durch bienengiftige Pestizide und Förderung der bienenfreundlichen Landwirtschaft
der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Freilandverbot für drei bienengefährliche Wirkstoffe aus der Insektizidgruppe der Neonicotinoide stellt einen wichtigen Fortschritt für den Bienenschutz dar. Es besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf bei der Sicherstellung des Schutzes der Insektenbiodiversität, wie Studien zu schädlichen Wirkungen auf Bestäuber durch andere Wirkstoffe wie Thiacloprid und Acetamiprid (vgl. Quellenangaben zu den Fragen 5 und 6) ohne entsprechende Anwendungsbeschränkungen zeigen. Zudem wurden auf EU-Ebene bereits weitere Pestizidwirkstoffe zugelassen, deren Wirkmechanismus mit den Neonicotinoiden identisch ist und für die ebenfalls Hinweise auf schädliche Wirkungen sowie nicht ausreichend geklärte Risiken bestehen (vgl. Quellenangabe zu Frage 7). Die nach wie vor hohen Pestizideinsatzmengen wirken sich insgesamt negativ auf die biologische Vielfalt gerade bei Insekten aus. Zentrale Voraussetzung für eine Erholung der Insektenbestände und damit Sicherung der Leistung wilder Bestäuber ist nach Meinung von Fachleuten und der Fragesteller auch die Schaffung geeigneter Lebensräume und Nahrungsgrundlagen durch eine entsprechende Umgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wann rechnet die Bundesregierung nach bisherigem Stand mit dem Inkrafttreten des auf EU-Ebene beschlossenen Freilandverbotes für die Neonicotinoidwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam?
Inwieweit teilt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner die Forderung von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze, zusammen mit Frankreich eine neue Pflanzenschutz-Politik zur Verbesserung des Insektenschutzes zu erreichen (vgl. www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/unternehmen-ministerinschulze-will-mit-frankreich-insektenschutz-vorantreiben_id_8688300.html)?
Was sind die die konkreten Inhalte (Ziele, Kooperationsfelder, Maßnahmen, Teilschritte etc.) der Forschungszusammenarbeit zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bzw. für Alternativen zu problematischen Pestizidwirkstoffen wie Neonicotinoide, die Bundesministerin Julia Klöckner mit ihrem französischen Amtskollegen Stéphane Travert vereinbart hat (vgl. Presseerklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 64 vom 26. Juni 2018)?
Unterstützt Bundesministerin Julia Klöckner die Forderung des Deutschen Imkerbundes nach Verbot aller Neonicotinoide im Freiland, d. h. auch der Wirkstoffe Thiacloprid und Acetamiprid (siehe http://deutscherimkerbund.de/userfiles/DIB_Aktuell/2018/aktuell2018-02.pdf, S. 4), und wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Gefährdungen von Bestäubern durch den Wirkstoff Thiacloprid (vgl. http://jeb.biologists.org/content/early/2017/08/16/ jeb.154518; http://journals.plos.org/plosone/article/file?id=10.1371/journal. pone.0156886&type=printable; und www.sciencedirect.com/science/article/ pii/S0022191016300014?via%3Dihub) und im Zusammenhang damit aus der Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner in ihrer Plenarrede am 22. März 2018, bienenschädliche Mittel „müssten weg vom Markt“ (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insekten-bundesregierung-will- bienenschuetzen-1.3942931)?
Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Europäischen Parlaments nachkommen, ein Verbot jener Wirkstoffe zu erlassen, für die wissenschaftliche Nachweise einer Gefährdung der Bienengesundheit bestehen, wie es bei Thiacloprid und Acetamiprid der Fall ist (vgl. Quellen zu Frage 2 sowie zu Acetamiprid unter https://iees-paris.ufr918.upmc.fr/images/publi/72c1ad 3607482f918cd912feec69e751.pdf und https://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/ acs.est.6b00678), vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung für alle Punkte der Entschließung des Europäischen Parlaments „Perspektiven und Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor in der EU“ vom 1. März 2018 erklärt hat (laut Aussage von Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 25. April 2018)?
Prüft die Bundesregierung einen Zulassungsstopp für die Zulassung von Formulierungen mit Flupyradifuron, Cynatraniliprol und Sulfoxaflor vor dem Hintergrund, dass diese systemischen Wirkstoffe einen identischen Wirkmechanismus wie Neonicotinoide aufweisen (vgl. www.pan-europe.info/sites/ pan-europe.info/files/public/resources/factsheets/201609%20Factsheet% 20What%20is%20a%20neonicotinoid_Flupyradifurone_Sulfoxaflor_EN_ PAN%20Europe.pdf) und für diese Wirkstoffe Datenlücken bzw. Hinweise zu Risiken für Bienen sowie weitere Nichtzielorganismen bestehen (vgl. Bericht des Bundes zum Insektensterben für die 90. Umweltministerkonferenz 6. – 8. Juni 2018, S. 12 – 13; https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4020; https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10. 2903/j.efsa.2014.3814 und https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10. 2903/j.efsa.2014.3692), und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand sicher ausschließen, dass der Einsatz der in Frage 7 genannten Wirkstoffe keine unannehmbaren und schädlichen Auswirkungen auf Bienen und andere Nichtzielorganismen haben wird, wie sie bei den Neonicotinoiden festgestellt wurden?
Welche Position hat Deutschland bei den Abstimmungen über die Wirkstoffzulassungen für Cyantraniliprol, Flupyradifuron und Sulfoxaflor auf EU-Ebene im zuständigen Ausschuss SCPAFF (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed) eingenommen?
Erwägt die Bundesregierung, ihre bisherige Weigerung eines Importverbots für Saatgut, das mit nicht in Deutschland zugelassenen Wirkstoffen behandelt wurde (wie Rapssaatgut mit Cyantraniliprolbehandlung), zu überdenken, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich die Bundesregierung für eine Definition der Saatgutbeizung als Pflanzenschutzmittel im EU-Recht einsetzen, um dem im Falle der Neonicotinoide offenkundig gewordenen Gefährdungspotenzial dieser Einsatzform von Pestizidwirkstoffen Rechnung zu tragen, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Höhe möglicher Ertragseinbußen ein, die für Landwirte durch ein Verbot aller Neonicotinoide sowie weiterer systemischer Wirkstoffe mit gleichem Wirkmechanismus entstehen würden, im Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Gesamtwert der Bestäubungsleistung (bitte alle der Bundesregierung bekannten Quellen, Studien etc. auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Resistenzentwicklungen bei Schädlingen gegenüber Neonicotinoiden?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine schnelle Annahme der neuen EFSA-Leitlinien (EFSA – Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen bis zum Ende des laufenden Jahres zur Verbesserung der Risikobewertung im Rahmen von Pestizidwirkstoffzulassungen ein, und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung bei den Zulassungsverfahren und der Risikobewertung für Pestizidwirkstoffe und -formulierungen Probleme, Mängel oder Lücken, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der Transparenz und Nachhaltigkeit der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln, und teilt die Bundesregierung die Forderungen der Stellungnahme des Bundesrates zum entsprechenden Kommissionsvorschlag (vgl. Bundesrats-Drucksache 161/1/18 sowie www.bundesrat.de/ SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2018/Plenarprotokoll-968.pdf?__ blob=publicationFile&v=2)? Wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe (absolut und in Prozent der Gesamtsumme für Agrarforschung) fördert die Bundesregierung Ansätze des nichtchemischen Pflanzenschutzes (bitte pro Jahr ab 2013 auflisten sowie Angaben dazu, für welche Projekte und über welche Haushaltstitel und Institutionen die Förderung erfolgt ist, machen)?
In welchem Umfang wurden insbesondere im gleichen Zeitraum Mittel für die Weiterentwicklung bzw. Optimierung von Verfahren und Technologien zur mechanischen Beikrautregulierung bereitgestellt (z. B. Entwicklung von Präzisionsgeräten, bitte pro Jahr, inkl. Nennung der Projekte und über welche Haushaltstitel und Institutionen die Förderung erfolgt ist, angeben)?
In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt 2018 Forschungsausgaben für die Stärkung des nichtchemischen Pflanzenschutzes sowie des Pflanzenschutzes im Ökolandbau vorgesehen, und in welcher Höhe sind Aufwüchse und Verpflichtungsermächtigungen in diesen Bereichen im Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 nach Planung der Bundesregierung vorgesehen?
Warum sieht das Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung eine „systematische Minderungsstrategie“ allein im Bereich glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel vor (vgl. www.bmu.de/fileadmin/ Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/eckpunkte_insektenschutz_bf.pdf, S. 5)?
Wann wird die Ausarbeitung der Ackerbaustrategie abgeschlossen sein und die Umsetzung effektiv beginnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu bestehenden oder drohenden Bestäubungsdefiziten bzw. regionalen Bestäubungsunterversorgungen landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland bzw. Mitteleuropa?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundesregierung bekannt hinsichtlich der Bedeutung von Wildbestäubern für gute Erträge? Kann das aktuelle Niveau der Honigbienenhaltung in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung die zurückgehende Bestäubungsleistung als Folge abnehmender Wildbienenbestände kompensieren?
Plant die Bundesregierung eine höhere Umschichtung der Fördermittel aus der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), um landwirtschaftliche Agrarumweltmaßnahmen zugunsten des Insektenschutzes besser zu fördern, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung für sogenannte „Bienenbüffets“ (vgl. Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner unter www.rnz.de/politik/hintergrund_artikel,-julia-kloeckner-im- rnzinterview-wenn-maedchen-burkinis-tragen-muessen-ist-das-ein-fehler-_arid, 368773.html)?
Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtsumme der nach Deutschland fließenden Agrarzahlungen (aus allen Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik) hat die Förderung der Aussaat von speziell auf Insekten und Bienen zugeschnittenen Blühpflanzen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2013 bis 2018?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell bekanntgewordenen Vorschläge für die nächste GAP-Förderperiode (vgl. https://ec.europa.eu/commission/ publications/natural-resources-and-environment_en) hinsichtlich der Eignung, die Bestäuberfreundlichkeit der Landwirtschaft zu steigern, und welche Punkte wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung positiv bzw. negativ auf Bestäuber aus?
Welche konkreten Schlüsse für ihr politisches Handeln im Rahmen der anstehenden EU-Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) vom April 2018, worin eine konsequente Ausrichtung der Agrarzahlungen an Leistungen für Gemeinwohlziele wie die Förderung des Biodiversitätsschutzes in Offenlandschaften, gefordert wird (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/ Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/GAP-Grundsatzfragen Empfehlungen.pdf), und wird die Bundesregierung sich für eine entsprechende Änderung des Vorschlages der EU-Kommission einsetzen, der bislang eine Beibehaltung der Direktzahlungen vorsieht?
Welche konkreten Vorschläge in welchen genauen Bereichen bringt Bundesministerin Klöckner für eine bessere Förderung bienenfreundlicher Maßnahmen im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen EU- Agrarpolitik (GAP) nach 2020 ein (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2018/03/2018-03-27-jetzt-etwas-fuer-bienen-tun.html), und welchen (bisherigen) Säulen der GAP sind die entsprechenden Vorschläge des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft jeweils zuzuordnen?
In welchem Umfang stellte bzw. stellt die Bundesregierung im Zeitraum von 2013 bis 2018 Mittel für die Forschung und Entwicklung von Verfahren und Technologien zur Weiterentwicklung chemischer Pflanzenschutzanwendungsmethoden bereit (inkl. der Mittel für Forschung an Technologien und Verfahren, die zu einer Verbesserung der Ausbringung und Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel dienen können, z. B. Entwicklung von neuen Pflanzenschutzgeräten mit Sensor- bzw. Kameratechnik, Verbesserung der Sprühdüsen, Versuche mit neuen Wirkstoffen; bitte nach Jahr, inkl. Namen der geförderten Forschungsprojekte und Summen auflisten)?
Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um dem abnehmenden Nektar- und Pollengehalt bei Blüten moderner Nutzpflanzensorten zu begegnen und eine Berücksichtigung des Merkmals Bienenattraktivität in der Pflanzenzüchtung zu gewährleisten, insbesondere bei Züchtungsprogrammen, die finanzielle Förderung durch den Bund erfahren?
Welche Kooperationspartner sind an dem Verbundvorhaben „Wildbienenversuchsaktivitäten“ des Julius Kühn-Instituts (JKI) für Bienenschutz zur Erforschung von Auswirkungen von Pestiziden auf Honig- und Wildbienen in welcher Form (personelle und finanzielle Kapazitäten) beteiligt, und welche konkreten Projekte werden im Rahmen des Verbundvorhabens gefördert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/1279)?
Welche Erkenntnisse hat das Institut für Bienenschutz (Teil des Julius Kühn-Instituts) zur Konzentrationshöhe von Neonicotinoiden in Guttationswasser von Zuckerrüben, deren Saatgut mit solchen Wirkstoffen gebeizt wurde, und wie bewertet das Institut für Bienenschutz die Bienengefährlichkeit solcher Wirkstoffkonzentrationen?
Inwieweit wird die Bundesregierung der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom Februar 2018 (hinsichtlich der Krefelder Studie zum Rückgang der Insektenbiomasse, Hallman et al 2017, www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/user_upload/_imported/fileadmin/ SITE_MASTER/content/Dokumente/NAP_Deutschland/WissBeirat/180227_ Empfehlung_Krefeld_Studie.pdf) folgen, Studien oder Forschungsvorhaben zu initiieren, die Veränderungen in der Insektenbiomasse mit Trends in Pflanzenschutzmittelanwendungen und anderen agrarischen Landnutzungskomponenten verknüpfen, und wenn nein, warum nicht?