Schutz der Ressource elektromagnetische Umgebung
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Betriebsmittel den europarechtlichen Vorschriften entsprechen, aufgrund derer sie in ihrer elektromagnetischen Umgebung bestimmungsgemäß arbeiten können, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandenen Betriebsmittel unannehmbar wären (vgl. www.funkmagazin.de/160118.htm; www.bundesnetzagentur. de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2018/ 20180112_PMD.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Laut Bundesnetzagentur stellen „Störungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen wie zum Beispiel dem Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei oder Flugfunkstörungen (…) eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar“ (www.bundesnetzagentur. de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2017/ 13012017_Funkstoerungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Allein aus China wurden im Jahr 2017 elektronische Geräte und Ausrüstung im Wert von über 49 Mrd. Euro importiert (vgl. www.auwi-bayern.de/Asien/ China/export-import-statistik.html).
Dem standen für die Marktüberwachung zum präventiven Schutz der elektromagnetischen Umgebung 2017 nach Auskunft der Bundesnetzagentur ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber (vgl. www.funkmagazin.de/050118.htm sowie www.bundesnetzagentur.de/Shared Docs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2018/20180104_ Marktueberwachung.pdf;jsessionid=D1C8A6B6346DC2062D0B4DB8D62 E1583?__blob=publicationFile&v=2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die allgemeine Entwicklung des „Man-made Noise“ (unerwünschtes elektromagnetisches Störsignalrauschen) im Bereich der Kurzwelle, des UKW-Bereichs, bei DAB-Anwendungen und insbesondere im Bereich des Amateurfunkdienstes jeweils in ländlichen und städtischen Gebieten (bitte für alle Anwendungen einzeln beschreiben)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Bundesnetzagentur mit dem Aufgabenbereich des Prüf- und Messdienstes betraut?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im EMV-Labor in Kolberg tätig, und wie viele Geräte oder Serien ist das Labor in der Lage, jährlich messtechnisch zu prüfen?
Wurden seit Dezember 2016 Standorte zur Wahrnehmung des Prüf- und Messdienstes neu eingerichtet oder geschlossen?
Wenn ja, welche, und aufgrund welcher Begründung?
Wie wird die Untersagung der Bereitstellung, Inverkehrbringung und Weitergabe von elektronischen Geräten, die durch die Bundesnetzagentur per allgemeiner Verfügung nach der Ermittlung eines Verstoßes gegen das Funkanlagengesetz (FuAG) bzw. das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) ausgesprochen wurde, in der Praxis dezidiert umgesetzt?
Welche weitergehenden Maßnahmen werden bei Nichtbefolgung ergriffen?
Wird das Mittel „Abschöpfung der Gewinne“ und Beschlussnahme und Vernichtung zu Lasten von Vertreiberinnen und Vertreibern und Inverkehrbringerinnen und Inverkehrbringern angewendet?
Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger, die auf angebotene Produkte aufmerksam werden, deren Verbreitung durch die Bundesnetzagentur untersagt wurde, deren Nutzung schnellstmöglich unterbinden zu lassen?
Bei wie vielen elektronischen Gerätetypen hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktüberwachung Stichproben zur Prüfung der Einhaltung der Konformitätserklärungen nach EMVG seit Beginn 2010 durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viel Prozent der neu auf den Markt gebrachten Gerätetypen entsprach dies jeweils?
Für welche Geräte wurden seit Beginn 2010 die Inverkehrbringung bzw. Weiterverbreitung untersagt (bitte chronologisch auflisten)?
Wie viele amtliche Informationsschriften welcher Behörden des Bundes werden durch externe Dienstleisterinnen und Dienstleister erstellt, und für welche dieser Schriften wird für den elektronischen Bezug ein Entgelt erhoben?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine geeignete Frist, Inhalte aus dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur frei verfügbar auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur Verfügung zu stellen, so dass dem Informationsauftrag der Bundesregierung noch diskriminierungsfrei gegenüber der mit Entgelt behafteten Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur genüge getan ist?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den allgemeinen Zustand von telekommunikationstechnischen Kabelnetzen in Wohnquartieren und Häusern, abhängig von deren Alter und hinsichtlich deren elektromagnetischer Abschirmung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Implementierung des DOCSIS-3.1-Verfahrens?
Welche zeitlichen Planungen zur Implementierung des Verfahrens sind der Bundesregierung bekannt, und wird es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits angewendet?
Wenn ja, wo?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass die elektromagnetische Umgebung mit der Implementierung des DOCSIS-3.1-Verfahrens in unzureichend abgeschirmten Kabelnetzen infolge breitbandig abgestrahlter elektromagnetischer Störungen auf UKW-, DAB- und Frequenzen des Amateurfunkdienstes sowie Betriebsfunkanwendungen nicht mehr bestimmungsgemäß zur Verfügung stehen wird (bitte begründen)?
Erwägt die Bundesregierung angesichts der in Berichten (vgl. www.teltarif. de/radio-kabel-internet-stoerungen/news/63267.html oder CQ DL Amateurfunkmagazin, Ausgabe 5-2018) beschriebenen grundsätzlichen Besorgnis bei der Implementierung des DOCSIS-3.1.-Verfahrens ein generelles Monitoring über den Zustand der betroffenen Kabelnetze?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung die Einführung einer generellen Nachweispflicht für Anbieterinnen und Anbieter von DOCSIS-3.1-Verfahren über die Störfreiheit für andere Frequenznutzungen durch die jeweils verwendeten Kabelnetze?
Führt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Regulierungstätigkeit auch Marktüberwachungen von Dienstleistungen durch, die geeignet sein könnten, die elektromagnetische Umgebung breitbandig für Funkdienste zu beeinträchtigen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung einer störungsfreien Funkkommunikation aller Funkdienste und Funkanwendungen, wie in „Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschrieben, verpflichtet (präventive Funkschutzmaßnahmen)?
Wenn ja, wie werden präventive Funkschutzmaßnahmen in die Praxis umgesetzt?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines bundesweiten Blackouts für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Kommunikation mittels BOS-Funk derzeit flächendeckend gewährleistet und wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Mindestversorgung des BOS-Funks über 72 Stunden im Falle eines Blackouts, wie sie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10598 angekündigt wurde?