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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der freiwilligen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Begriffsdefinition Schwein, artspezifisches Verhalten von Schweinen, Flächenbedarf in der Schweinehaltung, Verbraucherwunsch nach Tierwohlkennzeichnung, Einzelfragen betr. Darstellung und Kriterien der Kennzeichnung, beteiligte Akteure, Abgrenzung zu bisherigen Labels, Verpflichtung zur Tierhaltungskennzeichnung von Fleischprodukten, AG Tierwohlkennzeichen Schwein<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/365501.08.2018

Stand der freiwilligen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

der Abgeordneten Renate Künast, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Markus Tressel, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem die damalige Bundesregierung in der 18. Wahlperiode ihr Vorhaben einer Einführung eines staatlichen Tierhaltungslabels nicht umsetzen konnte, hat sich die Bundesregierung dieses Themas in der 19. Wahlperiode erneut angenommen. Momentan befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz – TierWKG) in der Ressortabstimmung, parallel dazu tagt die Arbeitsgruppe Tierwohlkennzeichnung Schwein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Tierwohl“?

2

Inwieweit besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die rechtliche Fixierung des Begriffs Tierwohl andere legal definierte Begriffe (etwa „Leiden“, „Schmerzen“) in der gesellschaftlichen Wahrnehmung negativ überschatten könnten?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es für Schweine zu ihrem artspezifischen Verhalten gehört, ihren Lebensbereich in Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich zu unterteilen?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ab welchem Platzangebot (bitte in Quadratzentimeter angeben) Schweine ihr artspezifisches Verhalten der räumlichen Trennung von Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich ausleben können und auf welche Studien stützt sie sich dabei?

5

Auf welche Umfragen stützt sich die Meinung der Bundesregierung, wonach „Verbraucherinnen und Verbraucher sich ein Kennzeichen wünschen, die [sic!] Auskunft über das Tierwohl gibt“ (Seite 1 der Anlage „Inhalte der geplanten Tierwohlkennzeichen-Verordnung“, Stand 31. Mai 2018, zum Brief Beteiligung Fraktionen vom 18. Juni 2018)?

6

Wie werden die verschiedenen Stufen des Tierwohlkennzeichens gekennzeichnet sein?

7

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass innerhalb der jeweiligen Stufen die Kriterien transparent dargestellt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine möglichst aufgeklärte Entscheidung treffen können?

8

Worin soll sich das staatliche Tierhaltungskennzeichen von den bisherigen Labeln (ITW, Tierschutzlabel etc.) unterscheiden, wie soll es sich in das bestehende Label-Regime einordnen, und was wird das Alleinstellungsmerkmal sein?

9

Ab wann ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ein für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbarer Unterschied zum gesetzlichen Standard gegeben, und wie verhält sich dieser erkennbare Unterschied zu Anforderungen des Tierwohls?

10

Welche rechtlichen Argumente sprechen für bzw. gegen die nationale Umsetzung einer (für alle Betriebe) verpflichtenden Haltungskennzeichnung von Fleischprodukten?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ab wann sich für die Europäische Kommission eine Einstiegsstufe von dem gesetzlichen Standard abhebt und welche Kriterien dafür angelegt werden?

12

Falls die Bundesregierung darüber keine Erkenntnisse hat, welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung dazu, ab welchem Abstand zu den gesetzlichen Regelungen (Platzangebot, Raufutter und Beschäftigung, Tiergesundheit, Kontrollen, Schlachtung, Fortbildungen) die Europäische Kommission eine Einstiegsstufe für förderbar hält?

13

Welche Priorisierung nimmt die Bundesregierung bei den Kriterien „Bezahlbarkeit für Verbraucherinnen“, „Verbesserung des Tierwohls“ und „Kosten für Landwirtinnen“ vor?

14

Werden die Aspekte regionale Herkunft, Transport und Schlachtung berücksichtigt und durch feste Kriterien in der Tierhaltungskennzeichnung verankert werden?

15

Welche Organisationen, Verbände und Unternehmen sind unter der Formulierung „die Beteiligten der Wertschöpfungskette“ (vgl. Eckpunktepapier vom 31. Mai 2018) subsumiert?

16

Für welche Tierhaltungsformen werden im Moment Kriterien für das staatliche Tierhaltungskennzeichen erarbeitet und ist die AG Schwein die einzige tagende Gruppe?

17

Aus welchem Grund wurde mit der Aufstellung der Kriterien für Schweinehaltung begonnen?

18

Ist die Erarbeitung von Kriterien für weitere Tierhaltungsformen (etwa Geflügelhaltung, Milchkuhhaltung etc.) geplant?

19

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufstellung von Kriterien für weitere Tierhaltungsformen?

20

Welche Personen, Organisationen und Institutionen sind momentan bei der Aufstellung der Kriterien für das „Tierwohlkennzeichen Schwein“ einbezogen, und nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

21

Welche Personen, Organisationen und Institutionen haben den am 5. Juli 2018 in der AG Tierwohlkennzeichnung Schwein diskutierten Entwurf für die Aufstellung der Kriterien erstellt?

22

Welche Ergebnisse hat die Sitzung der AG Tierwohlkennzeichnung Schwein am 5. Juli 2018 erbracht, gibt es bereits geeinte Kriterien, und wann sollen diese veröffentlicht werden?

23

Wie sieht der Zeitplan zur Einbindung weiterer Personen, Organisationen und Institutionen aus?

24

Welche Beteiligungsformen und Maßnahmen zur Sicherstellung eines transparenten Prozesses sind vorgesehen?

Berlin, den 12. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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