Handlungsbedarf bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Bettina Hoffmann, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Recherchezentrum „ansTageslicht.de“ hat sich näher mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auseinandergesetzt und die Verbindungen zwischen handelnden Akteuren der DGUV und den von Gerichten bestellten Gutachtern untersucht. Dabei habe sich herausgestellt, dass es erhebliche personelle Verstrickungen gibt, die die Unabhängigkeit der Entscheidungen der DGUV infrage stellen (www.anstageslicht.de/themen/gesundheit/krank-durch-arbeit-oder-das-schattenreich-von-arbeitsmedizin-und-gesetzlicher-unfallversicherung).
Auch der Bundesrechnungshof und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sehen die Organisationsform sowie das Handeln der DGUV kritisch und fordern umfassende Reformen (Bundesrechnungshof, 2. Dezember 2014, www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2014/inhalt/2014-bemerkungen-gesamtbericht-pdf; Beschluss der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz, https://asmkintern.rlp.de/fileadmin/asmkintern/Beschluesse/Beschluesse_93_ASMK_Extern/0_Protokoll_extern.pdf, Seite 23).
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein
Fragen17
Welche Aufgaben hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Berufsgenossenschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die DGUV sich aber als Dachorganisation der Berufsgenossenschaften in der Rechtsform eingetragener Verein (e. V.) organisiert hat, und ergeben sich durch die Rechtsform der DGUV im Vergleich zu den Berufsgenossenschaften Nachteile hinsichtlich Auskunftspflicht, Aufsicht und staatlicher Kontrolle?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die DGUV gesetzlich zu verpflichten, die Vorschriften zum Haushalts- und Rechnungswesen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch einzuhalten, wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen (Bundesrechnungshof, 2. Dezember 2014), damit ihre Mitglieder diese Vorschriften nicht umgehen können?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitsmediziners Prof. Dr. Hans-Joachim Woitowitz, dass die gesetzliche Unfallversicherung wie ein Schutzschild für die Industrie wirke und es einzigartig in der deutschen Rechtsordnung sei, dass „die Stellen, die für entstandene Schäden bezahlen sollen, diese auch ermitteln“ (Süddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018, „Das Kartell“)?
Wie bewertet die Bundesregierung den in der Presse erhobenen Vorwurf, dass die DGUV und ihre Mitglieder Kosten in andere Sozialversicherungszweige verschieben und nur für einen Teil der Kosten aufkommen, die durch Berufskrankheiten tatsächlich entstanden sind (Süddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018, „Das Kartell“), und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht?
Sieht die Bundesregierung das Problem, dass bei der DGUV und ihren Mitgliedern zu enge Verbindungen zu Fachleuten für Arbeitsmedizin, Gutachtern, Stiftungslehrstühlen und Forschungsinstituten bestehen und dies zulasten der Objektivität bei der Bewilligung von Heilbehandlungen und Rentenzahlungen geht (Süddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung?
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der Beschlüsse der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), und wird sie
a) die Entscheidungsfindung des „Ärztlichen Sachverständigenrats Berufskrankheiten“ durch eine gesetzliche Regelung transparent machen, die „fachliche Unabhängigkeit“ sicherstellen und den „Ärztlichen Sachverständigenrat Berufskrankheiten“ personell besser ausstatten;
b) die unabhängige Forschung zu Berufskrankheiten ausbauen und die dafür erforderlichen Mittel nicht mehr nur auf den bisherigen Beraterkreis der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschränken;
c) eine Härtefallregelung im Sinne von mehr Einzelgerechtigkeit einführen für die Fälle seltener Gefährdungen oder zu kleiner Personengruppen, bei denen Studien zur Verdichtung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse fehlen;
d) neue und bestehende Berufskrankheiten besser definieren bzw. konkretisieren und in den Fällen, in denen es möglich ist, einen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang definieren;
e) § 6 (Rückwirkung) der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) neu fassen und sicherstellen, dass Berufskrankheiten, unabhängig vom erstmaligen Auftreten, anerkannt werden;
f) in Fällen, in denen Unterlagen in Betrieben nicht oder nicht mehr verfügbar sind und Betroffene deshalb in Beweisnot geraten, die Anforderungen an die Beweisführung erleichtern (wenn die jeweiligen Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen, dann bitte immer mit Begründung, warum nicht)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung konkret umsetzen, nachdem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde, dass die Große Koalition „die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln“ will, und werden neben den Überlegungen der DGUV auch andere Reformüberlegungen einbezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Prüft die Bundesregierung derzeit, ob neue anerkennungsfähige Berufskrankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen werden sollen, beispielsweise gesundheitliche Auswirkungen nach Fume Events?
Wenn ja, welche beruflich bedingten Gesundheitsschäden beabsichtigt die Bundesregierung aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung, den Katalog der Berufskrankheiten und die Anerkennungsquoten im europäischen Vergleich?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2016 und 2017 Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (ohne Arbeitsunfälle) in Anspruch genommen und
a) wie viele davon haben ausschließlich Leistungen zur Heilbehandlung von beruflich bedingten Erkrankungen erhalten;
b) wie viele davon haben Rentenleistungen aufgrund beruflich bedingter Erkrankungen erhalten (bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 die Kosten insgesamt für Heilbehandlungen aufgrund beruflich bedingten Gesundheitsschäden (ohne Arbeitsunfälle)?
a) Wie hoch waren die Kosten für Heilbehandlungen aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind, und wie verteilen sich diese Kosten auf die DGUV bzw. gesetzliche Krankenversicherung?
b) Wie hoch waren die Kosten für Heilbehandlungen aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die „wie“ anerkannte Berufskrankheiten behandelt werden, und wie verteilen sich diese Kosten auf die DGUV bzw. gesetzliche Krankenversicherung?
c) Wie hoch waren die Kosten für Heilbehandlungen aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind und ausschließlich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden (bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 die Kosten insgesamt für Renten aufgrund beruflich bedingten Gesundheitsschäden (ohne Arbeitsunfälle)?
a) Wie hoch waren die Kosten für Renten aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind, und wie verteilen sich diese Kosten auf die DGUV bzw. gesetzliche Rentenversicherung?
b) Wie hoch waren die Kosten für Renten aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die „wie“ anerkannte Berufskrankheiten behandelt werden, und wie verteilen sich diese Kosten auf die DGUV bzw. gesetzliche Rentenversicherung?
c) Wie hoch waren die Kosten für Renten aufgrund von beruflich bedingten Gesundheitsschäden, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind und ausschließlich von der gesetzliche Rentenversicherung getragen werden (bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren)?
Wie viele Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen gingen in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DGUV und ihren Mitgliedern ein?
a) Wie viel Prozent dieser Verdachtsanzeigen wurden jeweils von Ärzten, Arbeitgebenden, Krankenkassen bzw. betroffenen Personen gemeldet?
b) Wie viel Prozent dieser Verdachtsanzeigen führten bis heute zu einer Anerkennung einer Berufskrankheit, und in wie vielen Fällen wurden Heilbehandlungen bzw. Renten bewilligt (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
c) Wie viel Prozent dieser Verdachtsanzeigen führten bis heute zu einer Ablehnung (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
d) Bei wie viel Prozent dieser Verdachtsanzeigen ist das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung das Anerkennungsverfahren durchschnittlich, nachdem eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige bei der DGUV bzw. ihren Mitgliedern eingegangen ist?
Wie viele Menschen haben sich in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung wegen einer beruflich bedingten Gesundheitsschädigung an die DGUV gewandt, und wie viel Prozent davon haben auf ein Anerkennungsverfahren verzichtet, nachdem ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Symptome nicht unter bereits gelistete Berufskrankheiten fallen?
Wie viele Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten verfügbaren Berichtsjahr für die einzelnen in der Anlage 1 der BKV aufgeführten Krankheiten gestellt, und wie viele Anträge wurden hiervon bewilligt (bitte auf Ebene der vierstelligen Ziffern unter Nennung der jeweiligen Krankheit aufschlüsseln)?