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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zertifizierung in der Mediationslandschaft

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

28.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/379213.08.2018

Zertifizierung in der Mediationslandschaft

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Mediation wird als ein Verfahren verstanden, bei dem durch einen oder mehrere unabhängige und neutrale Mediatoren eine außergerichtliche Konfliktlösung mit den Konfliktparteien erreicht werden soll. Dabei steht nicht die rechtliche Bewertung der jeweiligen Streitigkeit im Vordergrund, sondern die Bedürfnisse und Interessen der beteiligten Parteien. Aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme bietet das Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Probleme eigenverantwortlich zu lösen und damit eine individuelle und stabile Vereinbarung abzuschließen.

Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt worden. Während in § 5 Absatz 1 MediationsG lediglich eine geeignete Ausbildung für die Tätigkeit als Mediator vorgeschrieben wurde, so ist durch die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 die Figur des zertifizierten Mediators geschaffen worden. Seit dem 1. September 2017 dürfen sich demnach nur solche Mediatoren als zertifiziert bezeichnen, die die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz zu schaffen und die Qualität der Mediatoren zu sichern.

Am 19. Juli 2017 hat das Bundeskabinett den nach § 8 Absatz 1 des MediationsG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung stellt die Auswirkungen des neuen Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland dar. In der Einleitung auf Bundestagsdrucksache 18/13178 vom 20. Juli 2017 der Bundesregierung heißt es: „Die Bundesregierung wird jedoch den Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Evaluationberichtes überlegt, um das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser zu verwirklichen?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes ergriffen, um die Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in der öffentlichen Wahrnehmung zu steigern?

3

Hat sich die Mediationslandschaft seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zum Mediationsgesetz verändert?

4

Sieht sich die Bundesregierung als verantwortlich dafür an, die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit die Zahl der Mediatoren ohne Zertifizierung?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zertifizierten Mediatoren in Deutschland?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Konstruktion der Zertifizierung von Mediatoren?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung eines konstitutiven Zertifikats für Mediatoren?

9

Welche Alternativmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Zertifizierung der Mediatoren, um den Medianten höchste Qualität einer Mediation zu bieten?

10

Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass sich ein Mediator als zertifiziert bezeichnen kann, ohne dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung eine Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzung durch externe Dritte vorgeschrieben ist?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schaffung einer neutralen Stelle, die die Voraussetzung zur Zertifizierung der Mediatoren im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses prüft und die Zertifizierungen dauerhaft verwaltet, sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards verlässlich sicherstellt?

12

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine staatliche Prüfungsstelle für die Zertifizierung zu schaffen?

13

Welche Kosten würden dem Staat durch eine staatliche Prüfungsstelle entstehen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die bundesweite Einführung einer Mediationskostenhilfe?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung eine einkommensabhängige Finanzierung in der Familienmediation, wie sie in Österreich praktiziert wird?

16

Was für Konsequenzen entstehen bei einem Verstoß eines Mediators gegen die ZMediatAusbV?

17

Die Bundesregierung hat sich in der Unterrichtung vorgenommen, sich mit den „betroffenen Kreisen“ auszutauschen, welche Verbände und Organisationen sind nach Auffassung der Bundesregierung Teil der betroffenen Kreise?

18

Mit welchen Organisationen und Verbänden ist die Bundesregierung bereits in Austausch über die bessere Umsetzung der im Mediationsgesetz verfolgten Ziele der Förderung der Mediation getreten?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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