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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

G36-Sturmgewehr: Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko

(insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/390421.08.2018

G36-Sturmgewehr: Exporte von Heckler & Koch nach Mexiko

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Stefan Liebich, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor dem Landgericht Stuttgart läuft seit Mai 2018 ein Strafverfahren gegen ehemalige Angestellte des Waffenherstellers Heckler & Koch, darunter zwei Geschäftsführer und zwei Vertriebsleiter. Ihnen werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen (www.sueddeutsche.de/politik/heckler-koch-waffenlieferungen-nachmexiko-viel-glueck-in-acapulco-1.3955162).

Laut Anklage waren sie von 2006 bis 2009 an 15 Lieferungen von Gewehren und Zubehörteilen in mexikanische Staaten beteiligt, für die keine Exportgenehmigung der Bundesregierung vorgelegen hat. Unter anderem bei der weltweit bekannt gewordenen Schießerei am 26. April 2014 in der Stadt Iguala (Bundesstaat Guerrero), bei der Studierende von der Polizei erschossen und 43 Studierende entführt wurden, wurden bei den anschließenden Ermittlungen G36-Sturmgewehre von Heckler & Koch gefunden (siehe in der unten erwähnten Dokumentation von Report Mainz). Der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt.

Recherchen von „Report Mainz“ und die Dokumentation „Tödliche Exporte – Wie das G36 nach Mexiko kam“ dokumentierten den Ablauf der Vorgänge bei der Erteilung der Genehmigung von Exportanträgen für Waffen des Herstellers Heckler & Koch (www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Bestechungsaff äre-bei-Heckler-Koch-W/Das-Erste/Video-Podcast?bcastId=310120& documentId=52616124). Sowohl das Bundesministerium der Verteidigung als auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatten von vornherein keine Probleme mit den Genehmigungen. Das Bundesverteidigungsministerium verteidigte die Exporte damit, dass diese zum „Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze“ und „wehrtechnischer Fähigkeiten“ in Deutschland beitragen würden. Lediglich das Auswärtige Amt meldete Bedenken an.

Seine Bedenken begründete das Auswärtige Amt unter anderem mit individuellen Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Ordnungskräfte (willkürliche Verhaftungen, Misshandlungen, Folter zur Erpressung von Geständnisse). Daraufhin hat das Bundeswirtschaftsministerium, wie aus der oben genannten Dokumentation „Tödliche Exporte“ hervorgeht, den Hersteller Heckler & Koch darauf hingewiesen, dass, sofern die als kritisch geltenden Bundesstaaten Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero aus den „Endverbleibserklärungen“ im Exportantrag verschwänden, mit einer Genehmigung der Exporte zu rechnen sei. Daraufhin erneuerte Heckler & Koch seinen Exportantrag und legte Endverbleibserklärungen vor, in denen plötzlich neue mexikanische Bundesstaaten auftauchten, während die vier als kritisch geltenden Bundesstaaten nicht mehr auftauchten.

Selbst das mexikanische Verteidigungsministerium gibt zu, dass knapp die Hälfte der rund 10 000 importierten Gewehre in genau diesen vier Krisenprovinzen im Einsatz sind (www.zeit.de/2013/51/deutsche-waffenexporte-schnellfeuergewehrg36).

Neuesten Erkenntnissen zufolge sind gar Lieferverträge bekannt geworden, aus denen hervorgeht, dass zwischen Heckler & Koch und der mexikanischen Regierung Vereinbarungen vorliegen, die Sturmgewehre auch direkt in die kritischen Bundesstaaten zu liefern (www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Wusstedie-Firma-wohin-genau-die-Waffen-/Das-Erste/Video?bcastId=310120&document Id=55103096).

Darüber hinaus ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Heckler & Koch wegen Inlands- und Auslandsbestechung. Heckler & Koch soll politische Verantwortliche bestochen haben, um die Waffengeschäfte zu ermöglichen. Die Ermittlungen wegen Bestechung deutscher Abgeordneter ist zunächst im Januar 2017 vorläufig eingestellt worden. Hintergrund für die vorläufige Einstellung soll das Warten auf den Ausgang des Verfahrens gegen Heckler & Koch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffen- und Außenwirtschaftsgesetz sein (www.swr.de/ report/bestechungsaffaere-bei-heckler-koch-wurden-politisch- verantwortlichefuer-den-mexiko-deal-geschmiert/-/id=233454/did=21660300/nid=233454/ hojiio/index.html).

Die Vorgänge werfen zahlreiche Fragen zum Umgang der Bundesregierung mit Waffenexporten und der Umsetzung und dem Verständnis der einschlägigen Gesetze für die Genehmigung von Waffen, namentlich dem Kriegswaffenkontroll- und dem Außenwirtschaftsgesetz, auf. Dabei sind insbesondere das Verhalten und die Begründung des Bundeswirtschafts- und des Bundesverteidigungsministeriums in den Abläufen aufklärungswürdig, lässt sie doch eine Distanz zu einem privaten Unternehmen vermissen. Im Raum steht auch, welche grundsätzlichen politischen Konsequenzen die Bundesregierung für die künftige Genehmigungspraxis, insbesondere im Umgang mit Anträgen des Herstellers Heckler & Koch zu ziehen gedenkt. Auch wirft die Causa nach Ansicht der Fragesteller ein Schlaglicht darauf, welche politische Einflussnahme Heckler & Koch in Deutschland (erfolgreich) ausgeübt hat.

Der „Report Mainz“ vorliegende Briefverkehr von Heckler & Koch an einen Bundestagsabgeordneten sowie die Spenden von Heckler & Koch an die Kreisverbände Tuttlingen und Rottweil von CDU und FDP, lassen die Besorgnis aufkommen, dass Regierungsentscheidungen bei der Genehmigung von Waffenexporten abhängig sind von politischen Einflussnahmen in Form von Parteispenden. Gestückelt hat Heckler & Koch dem Kreisverband des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder etwa 80 000 Euro gespendet (www. swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=9012482/ipy14i/index. html). Auch ein gemeinsamer Pressetermin mit Volker Kauder und dem damaligen Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (www.zeit.de/2013/35/ ruestungsindustrie-kleinwaffenhersteller-heckler-koch/seite-2) lassen eine notwendige Distanz zwischen Politik und Wirtschaft vermissen. Zudem spendete Heckler & Koch insgesamt 20 000 Euro an den Kreisverband des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Ernst Burgbacher (www.spiegel.de/politik/deutschland/parteispenden-heckler-koch-zahlte-an-fdp- a-802975.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Erachtet die Bundesregierung die Erteilung der Exportgenehmigung an Heckler & Koch für die G36-Gewehre nach Mexiko rechtlich, politisch und nach den Grundsätzen der Bundesregierung für Waffenexporte heute und zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für unproblematisch?

a) Falls ja, wie bewertet sie den Umstand, dass laut dem mexikanischen Verteidigungsministerium knapp die Hälfte aller rund 10 000 importierten Gewehre in den Krisenregionen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero im Einsatz waren oder sind?

b) Falls nein, wo sieht sie Fehler und Unregelmäßigkeiten bei der Genehmigungserteilung?

2

Welche verwaltungsrechtliche Natur hat nach Auffassung der Bundesregierung die Endverbleibserklärung in einem Exportantrag, bzw. welche (rechtliche) Bedeutung kommt den Endverbleibserkärungen zu?

a) Steht und fällt eine Exportgenehmigung mit dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein bestimmter Endverbleibserkärungen in einem Gesamtantrag?

b) Hätte die Bundesregierung nach Einschätzung der Abstimmungen zwischen den Bundesministerien, insbesondere des Auswärtigen Amtes, einer Genehmigung des Exportantrags von Heckler & Koch zum damaligen Zeitpunkt widersprochen, wenn Endverbleibserklärungen für die Bundesstaaten Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero Gegenstand des Antrags gewesen wären?

c) Basiert bei der Prüfung eines Exportantrags die Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft einer Endverbleibserklärung auf Hoffnung und Vertrauen, oder sieht die Bundesregierung eine weitergehende Kontrollpflicht von Seiten des Exporteurs oder der Regierung?

d) Wie kommt die Bundesregierung einer solchen weitergehenden Kontrollpflicht faktisch nach?

3

War aus Sicht der Bundesregierung die plötzliche Änderung der Empfänger-Bundesstaaten in der damaligen Endverbleibserklärung nicht überraschend, und hat die Bundesregierung hier weitergehende Prüfungen veranlasst, um ausschließen zu können, dass es sich um ein bloßes Täuschungsmanöver handelte?

4

Wie hat die Bundesregierung abgesichert, dass die G36-Gewehre tatsächlich nur in die Bundesstaaten exportiert werden, für die eine Genehmigung erteilt worden ist?

5

Aufgrund welcher Umstände war sich die Bundesregierung sicher bzw. hat sie darauf vertraut, dass die G36-Gewehre nur in den mexikanischen Bundesstaaten bleiben, für die eine Genehmigung vorliegt? Gab es hier über die Endverbleibserklärungen hinaus Zusicherungen der mexikanischen Regierung?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es zwischen den mexikanischen Bundesstaaten keine Grenzkontrollen gibt und mithin ein freier Warenaustausch besteht? Hat diese Tatsache bei der Exportgenehmigung eine Rolle gespielt?

7

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Menschenrechtssituation in Mexiko zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung, und wie bewertet sie diese gegenwärtig?

8

Erachtet die Bundesregierung die Wahrung von Arbeitsplätzen im Inland und den Erhalt sogenannter wehrtechnischer Fähigkeiten der Bundesrepublik Deutschland für eine zulässige und den Grundsätzen der Bundesregierung nach legitime Abwägungsmasse gegenüber humanitären Erwägungen und der Achtung der Menschenrechte, die durch etwaige Waffenexporte und Waffenexportgenehmigungen bedroht sein könnten?

9

In wessen Verantwortungs- und Kontrollsphäre sieht die Bundesregierung bei erteilter Genehmigung die nachfolgende Einhaltung der Endverbleibserklärungen bei Waffenexporten?

a) Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung (insbesondere im Hinblick auf künftige Exportgenehmigungen an Heckler & Koch) aus der Tatsache, dass Heckler & Koch die Verantwortung für den Verbleib der exportierten Waffen mit dem erfolgten Export in ein auswärtiges Land für beendet erachtet (Heckler & Koch wertet eine darüber hinausgehende Verantwortung, wie sie sich etwa aus § 12 Absatz 1 bis 6 KrWaffKontrG herleiten ließe, als „juristische Infamie“ – www.taz.de/!5502982/)?

b) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, wenn sich herausstellt, dass die Endverbleibserklärungen im Rahmen eines Exportantrages von vornherein missbräuchlich und bewusst unwahrheitsgemäß vorgelegt werden, sowohl im Hinblick auf den Antragsteller des Waffen-exportes als auch den Aussteller der Endverbleibserklärung?

10

Hält die Bundesregierung den Waffenhersteller Heckler & Koch, trotz des derzeitig laufenden Strafverfahrens und der im Raum stehenden Vorwürfe gegen führende Angestellte des Unternehmens, jedenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens noch für zuverlässig im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 3 KfWaffKontrG?

a) Falls ja, in welchen Fällen ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers nach Auffassung der Bundesregierung im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 3 KrWaffKontrG nicht mehr gegeben?

b) Genügt es zur „Wiedererlangung“ einer möglicherweise weggefallenen Zuverlässigkeit einer juristischen Person im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 3 KrWaffKontrG, wenn in einer Organisationsstruktur lediglich einzelne Angestellte entlassen werden, denen strafbares Verhalten auch strafrechtlich nachgewiesen wird?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Waffenhersteller Heckler & Koch im Zuge des Antrags für Waffenexporte nach Mexiko darauf hingewiesen hat, unter welchen Umständen mit einer Exportgenehmigung zu rechnen sei (vgl. die Recherchen von Report Mainz)?

a) Entspricht es dem gewöhnlichen Verständnis der Rolle der Bundesregierung, Unternehmen dergestalt zu beraten bzw. zu informieren?

b) In welchen Fällen in den letzten zehn Jahren wurden im Zuge von Waffen-Exportgenehmigungsverfahren die entsprechenden Hersteller von der Bundesregierung beraten, unter welchen Umständen mit einer Genehmigung zu rechnen sei (bitte nach Unternehmen, Datum und Exportgegenstand auflisten)?

c) Falls es sich um einen Einzelfall handelte, welche Gründe hat es für einen solchen Hinweis an Heckler & Koch gegeben?

12

Wie wertet die Bundesregierung den Verdacht der Einflussnahme und der Befangenheit aufgrund der Parteispenden an den FDP-Kreisverband des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium (dem maßgeblichen Ministerium für Exportgenehmigungen), Ernst Burgbacher, und an den Kreisverband des Fraktionsvorsitzenden der regierungstragenden Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Volker Kauder?

13

Wie wertet die Bundesregierung den Verdacht der Einflussnahme und Befangenheit auf den Entscheidungsprozess der Genehmigungserteilung im Hinblick auf das „Report Mainz“ vorliegende Anschreiben an Bundestagsabgeordnete der regierungstragenden Fraktion der CDU/CSU mit der konkreten Aufforderung, eine Genehmigung des Exportantrags zu erwirken?

14

War der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär Ernst Burgbacher an dem Antrag auf Exportgenehmigung des Antragstellers Heckler & Koch auf Export von G36-Gewehren nach Mexiko beteiligt?

15

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem laufenden Prozess gegen Heckler & Koch-Mitarbeiter zu, und wird sie sämtliche Unterlagen, die für den Prozess von Relevanz sein könnten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, nötigenfalls auch unaufgefordert, zur Verfügung stellen?

Berlin, den 15. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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