Aktueller Stand des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut“
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Einige spektakuläre Restitutionsfälle, sowie vor allem der sogenannte Schwabinger Kunstfund im Jahr 2012, haben das Thema NS-Raubkunst in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang stellte sich immer wieder die grundlegende Frage nach einer belastbaren, zivilrechtlichen Regelung für den Umgang mit NS-Raubkunst in Privateigentum. Besonders die gesetzlichen Verjährungsfristen standen hier im Zentrum des Geschehens.
Auf staatlich-institutioneller Ebene hat bereits die Washingtoner Konferenz von 1998 für ein gewisses Maß an Klarheit gesorgt. Die dort erarbeiteten Grundsätze verpflichten die teilnehmenden Nationen, darunter die Bundesrepublik Deutschland, ungeachtet etwaiger Verjährungsfristen, „gerechte und faire Lösungen“ für die Rückgabe von wiederaufgefundener NS-Raubkunst zu finden. Diese Grundsätze sind aber rechtlich nicht bindend. Museen können sich einem solchen freiwilligen Verfahren entziehen. Daher bevorteilen sie in ungebührlicher Weise die Interessen der derzeitigen, staatlichen Besitzer von NS-Raubkunst. Dennoch ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Washingtoner Prinzipien gelten jedoch nur für öffentliche Einrichtungen, nicht für Privatbesitz. Zivilrechtlich gelten weiterhin die bestehenden Verjährungsfristen, die heutzutage in der Regel dazu führen, dass etwaige Ansprüche gegenüber Privatpersonen auf wiederentdeckte NS-Raubkunst rechtlich nicht mehr durchsetzbar sind. Um diese Verjährungsfristen aufzuheben und endlich Rechtssicherheit zu schaffen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2015 einen „Referentenentwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut“ erarbeitet. Dieser ist bis heute jedoch nicht öffentlich zugänglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die intensive Beratung des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut“, auf die der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange auf Bundestagsdrucksache 18/12750 Bezug nahm, mittlerweile abgeschlossen, und konnte innerhalb der Bundesregierung diesbezüglich eine Einigung erreicht werden?
a) Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus, wann kann mit einer Veröffentlichung des Referentenentwurfs gerechnet werden, und wie sieht der weitere, konkrete Zeitplan zur Umsetzung dieses Entwurfs aus?
b) Wenn nein, wann ist mit einem Ende der Diskussion und konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Fühlt sich die Bundesregierung weiterhin verpflichtet, einen Gesetzentwurf zu zivilrechtlichen Regelungen für den Umgang mit NS-Raubkunst in dieser Legislaturperiode vorzulegen?
Welche „anderen Lösungsansätze“ werden innerhalb der Bundesregierung diskutiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12750)?
Um welche Lösungsansätze handelt es sich hier konkret?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Referentenentwurf einen „Anspruch auf finanziellen Ausgleich“ durch die Bundesregierung für diejenigen Eigentümer vorsieht, die aufgrund dieses Gesetzes „zur Herausgabe und Rückübertragung des Eigentums verpflichtet sind“, denn laut einschlägiger Medien soll dies der Hauptstreitpunkt zwischen den zuständigen Ressorts gewesen sein (Regierung streitet über Gesetz zur NS-Raubkunst, DIE WELT, 14. Februar 2016)?
Konnte dieser Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung geklärt werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gibt es weitere Gründe, die die Veröffentlichung des Referentenentwurfs verzögern?
Wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die größten verbleibenden Bestände an NS-Raubkunst in Deutschland auch weiterhin in öffentlichen Einrichtungen zu vermuten sind und dass viele Museen ihrer Selbstverpflichtung im Rahmen der Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von NS-Raubkunst nicht in ausreichendem Maße nachzukommen scheinen?
Was hält die Bundesregierung davon ab, diesem Versäumnis ein Ende zu bereiten, indem sie ein rechtlich bindendes Kunstrückgabegesetz, wie es zum Beispiel in Österreich existiert, für staatliche Einrichtungen vorlegt (Raubkunst und Restitution, Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages S. 7, Fußnote 9, www.bundestag.de/blob/414086/516ad71cceaf27b774bfaccebb222258/wd-10-084-13-pdf-data.pdf)?