Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Start-up- und Gründungsfinanzierungen
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Stefan Schmidt, Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Start-ups in der Bundesrepublik Deutschland und Europa finden vor Ort einen sehr viel kleineren Markt für Wagniskapital (oder engl.: Venture Capital – VC) vor, als Unternehmen aus den USA und Asien. Während in der Bundesrepublik Deutschland 2017 etwa 4,3 Mrd. Euro Venture Capital in Start-ups investiert wurden (https://start-up-initiative.ey.com/wp-content/uploads/2018/03/EY-start-up-barometer-europa-maerz-2018.pdf), lag die Summe in den USA bei etwa 63,8 Mrd. Euro, in Asien bei 62,8 Mrd. Euro und in Europa insgesamt bei lediglich 15,6 Mrd. Euro (www.bvkap.de/sites/default/files/news/vc_studie_von_ief_bvk_roland_berger_treibstoff_venture_capital.pdf).
Dies ist insofern für den Standort Deutschland und Europa von Relevanz, als dass die aktuell sieben wertvollsten Unternehmen weltweit mindestens in ihrer Frühphase von Wagniskapitalgebern finanziert wurden (ebd.) und ohne diese Finanzierung ggf. nicht zu den erfolgreichen Unternehmen geworden wären, die sie heute sind. Besonders in späteren Finanzierungsphasen haben deutsche Start-ups Probleme, neue Kapitalgeber zu finden (https://portal1.dbtg.de/faz-plus/unternehmen/2018-07-11/c70d4ccbb6aada0baf517a40d2c7122f/,DanaInfo=plus.faz.net+?GEPC=s5). Insgesamt haben deutsche und europäische junge, innovative Wachstumsunternehmen im internationalen Vergleich Nachteile durch das relativ niedrige Wagniskapitalangebot, weil bspw. US-Unternehmen häufig sehr viel größere Summen für ihr unternehmerisches Wachstum akquirieren können (z. B. UBER gegenüber mytaxy, Etsy gegenüber DaWanda oder LinkedIn gegenüber Xing).
Die Große Koalition erkennt mit ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Handlungsbedarf auf diesem Gebiet an und kündigt die Schaffung eines Tech Growth Fund und andere Maßnahmen an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD:
„Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als Venture Debt zur Verfügung stellen. Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
Wie hoch war die in der Bundesrepublik Deutschland investierte Summe von Wagniskapital nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils?
Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der enorme Unterschied in der Nutzung von Wagniskapital in Europa und in Deutschland im Vergleich zu den USA und Asien?
Wie stellen sich die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-up-Unternehmen in Deutschland insgesamt dar?
a) Wie viel Mittel, unabhängig von der jeweiligen Quelle, flossen in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils in solche Unternehmen?
b) Welche anderen Formen der Eigenkapitalfinanzierung stehen den Startups in Deutschland neben Venture Capital nach Kenntnis der Bundesregierung noch zur Verfügung (z. B. Family Offices, Private Equity Unternehmen), und wie haben sich diese in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils entwickelt?
c) Wie stellt sich die Gesamtfinanzierungsmöglichkeit von Start-ups in anderen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland dar?
Wie hoch war das staatliche Fördervolumen in diesem Zeitraum im Bereich Wagniskapital, und welchen Anteil hatte das staatliche Engagement am gesamten VC-Markt der Bundesrepublik Deutschland?
Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital auf Gründerinnen und Gründer (bitte jeweils für die Jahre 2009 bis 2017 angeben)?
Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital nach Bundesländern?
Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital nach Branchen und Technologien, und gibt es nach Meinung der Bundesregierung besonders förderwürdige Bereiche (z. B. Künstliche Intelligenz, Blockchain, Energiewende u. a.)?
Welche Förderprogramme der Länder (direkt oder über Förderbanken) sind der Bundesregierung im Bereich Wagniskapital bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Funktioniert der europäische Binnenmarkt im Bereich Wagniskapital nach Bewertung der Bundesregierung ohne nennenswerte Beeinträchtigung, und wenn nein, an welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, und wie adressiert sie diesen?
Engagiert sich die Bundesregierung an öffentlichen und privaten Venture Capital-Programmen auf Ebene der Europäischen Union?
Falls ja, an welchen Maßnahmen und in welchem Umfang?
Welche Effekte haben diese Programme für den deutschen Venture Capital-Markt?
Wie wird die Zusammenarbeit zwischen KfW und European Investment Fund (EIF) bewertet?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland eine Finanzierungslücke im Bereich Venture Capital, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Lücke ein, und welche Initiativen sind in diesem Zusammenhang geplant?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Kapitalbedarf von Start-ups in der Early Stage, in der Expansion Stage und in der Later Stage in der Bundesrepublik Deutschland, und gibt es Unterschiede für verschiedenen Branchen im Hinblick auf den Kapitalbedarf (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startups-brauchen-deutlich-mehr-Geld.html)?
In welchen Phasen eines Start-ups (Early Stage, Expansion Stage, Later Stage) sieht die Bundesregierung den größten Handlungsbedarf, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die Finanzierungsmöglichkeiten an diesen Stellen zu verbessern?
Welche staatlichen Förderprogramme für Start-ups und Gründerinnen und Gründer existieren, wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen und welches Bundesministerium ist jeweils dafür zuständig?
Wie verteilen sich die staatlichen Förderprogramme unter Beteiligung des Bundes über die Phasen eines Start-ups, (bitte jeweils Volumen und Anteil am Gesamtfördervolumen des Bundes angeben)?
Welches Volumen haben die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen VC-Fonds nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich?
Wie stellt sich das durchschnittliche Investitionsvolumen eines deutschen VC-Fonds gegenüber Marktteilnehmern anderer Venture Capital-Leitmärkte (USA, Großbritannien, Frankreich, China, Japan) dar?
An welchen VC-Fonds ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das ERP-Sondervermögen (ERP-SV) aktuell beteiligt, und wie hoch ist der Anteil der KfW und des ERP-Sondervermögens am jeweiligen Fonds?
Welche Mitsprachemöglichkeiten hat die Bundesregierung bei der Mittelvergabe dieser Fonds, und wer nimmt die Entscheidungsmöglichkeiten für die Bundesregierung wahr?
Welche Schwerpunkte haben die Fonds in ihrem jeweiligen Beteiligungsverhalten?
Welchen Gewinn bzw. Verlust haben diese Fonds seit Einstieg der KfW oder des ERP-SV erwirtschaftet?
Wurde nach Erfahrungen der Bundesregierung durch die KfW oder das ERP-SV als Ankerinvestor in der Vergangenheit signifikant privates Kapital zusätzlich für den jeweiligen Fonds mobilisiert, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welchen organisatorischen Stand hat die Gründung einer KfW-Tochter zur Bündelung ihrer Beteiligungsfinanzierungen (www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Beteiligungsfinanzierung) in Bezug auf Struktur, Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Entscheidungsstrukturen?
Welche Aktivitäten der KfW-Beteiligungstochter gibt es aktuell?
Wurden für die neue KfW-Beteiligungstochter neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt oder soll auf bestehendes Personal zurückgegriffen werden?
Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf die neue KfW-Beteiligungstochter vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang?
Soll der Tech Growth Fund organisatorisch an die KfW-Beteiligungstochter angegliedert werden oder ist eine eigenständige Organisation geplant?
Wie genau sollen die drei im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 42 genannten Themen und Vehikel „Tech Growth Fund“, „Venture Debt“ und „nationaler Digitalfonds“ voneinander abgegrenzt und koordiniert werden?
Mit welchen finanziellen Mitteln soll der Tech Growth Fund in dieser Wahlperiode ausgestattet werden?
Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf den Tech Growth Fund vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang, und wenn nein, gibt es Pläne diesbezüglich?
Welche organisatorischen und strategischen Pläne gibt es aktuell bezüglich des Tech Growth Fund?
Mit welchen Risiken kalkuliert die Bundesregierung bezüglich der geplanten Venture Debt-Finanzierungen, und welche haushalterischen Vorkehrungen und Absicherungen sind seitens der Bundesregierung diesbezüglich geplant?
Wie viele Nutzerinnen und Nutzer hat die neu geschaffene Gründerplattform (https://gruenderplattform.de) im Schnitt täglich?
Wie viele Förderungen wurden bisher über die Gründerplattform vermittelt, und wie viele davon dienten Unternehmensnachfolgen?
Wie viele Kredite konnten über die Gründerplattform bisher ermöglicht werden, und welcher Anteil davon ging an Unternehmensnachfolgen?
Auf welche Gesamtsumme beliefen sich diese Kredite insgesamt?
Wie viele der über die Gründerplattform vermittelten Förderungen dienten nach Kenntnis der Bundesregierung der Neugründung von Genossenschaften?
Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Gründung von Start-ups als eingetragene Genossenschaften zu fördern?
Nach welchen Kriterien werden die Vorschläge für mögliche Finanzierungsinstitute auf der Plattform den Nutzern vorgeschlagen?
Müssen Kreditinstitute oder andere Unternehmen dafür bezahlen, auf der Gründerplattform genannt zu werden?
Plant die Bundesregierung eine kritische Analyse des bürokratischen Aufwands für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer, um staatliche Förderprogramme insgesamt attraktiver und leichter zugänglich zu machen (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Startup-verzichtet-auf-Geld-vom-Staat.html)?
Wie plant die Bundesregierung, die Gründung von Social Entrepreneurs stärker zu fördern, und welche Finanzierungsinstrumente (bitte die geplanten Fördersummen nennen) sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?
Welche steuerlichen Förderungen und Erleichterungen gibt es für die Startup-Finanzierung (z. B. Streubesitzdividende, INVEST-Zuschuss), und welches Volumen haben diese steuerlichen Förderungen (jeweils im Gegensatz zu einer regulären Besteuerung)?
Wann plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, und plant die Bundesregierung eine Ausgestaltung als Forschungsbonus, der auch im Verlustfall ausgezahlt wird und damit jungen Unternehmen offenstehen würde, die noch in der Verlustzone agieren?
Plant die Bundesregierung ein Pendant zum European Angel Fund (EAF), als effizientes Mittel der Förderung von Start-ups in der Early Stage?
Wie schätzt die Bundesregierung die Initiativen anderer europäischer Länder im Bereich der Finanzierungsunterstützung von Start-ups ein, z. B. Frankreich (www.cnbc.com/2017/11/27/french-president-emmanuel-macron-wants-a-nation-of-internet-start-ups.html)?
Plant die Bundesregierung steuerliche Änderungen bei Dividenden von im Streubesitz befindlichen Beteiligungen?
Plant die Bundesregierung Änderungen beim INVEST-Zuschuss oder bei der Besteuerung von Business Angeln?
Plant die Bundesregierung Änderungen bezüglich der Reglementierung bestimmter institutioneller Anleger in Bezug auf Wagniskapital, und wenn ja, welche (z. B. nach Vorbild des dänischen „Innovationsfonden“)?
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Änderungen bei den Anforderungen für ein Wertpapierprospekt für Start-ups, die gesellschaftsrechtlich als GmbH firmieren, und wenn ja, welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung diesbezüglich?
Welche Vor- und Nachteile hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Ausweitung der seit 2014 geltenden Schwarmfinanzierungsausnahme nach §2a Vermögensanlagengesetzes für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen auf alle Vermögensanlagen?