Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien und des Energieverbrauchs in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat für das Jahr 2020 verbindliche Ziele für den Anteil an erneuerbaren Energien in allen Mitgliedstaaten beschlossen. Demnach muss die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 18 Prozent steigern. Der Anteil der erneuerbaren Energien kann dabei auf der einen Seite durch den verstärkten Einsatz von Erneuerbare-Energien-Anlagen erreicht werden, auf der anderen Seite führt auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs bei konstantem Einsatz von erneuerbaren Energien zu einer Steigerung des Anteils.
Im Jahr 2016 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch in Deutschland bei 14,8 Prozent. Es klafft also eine deutliche Lücke zum 2020er-Ziel von 18 Prozent (vgl. www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#statusquo). Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Zielverfehlung wächst die Gefahr, dass Deutschland hohe Strafzahlungen aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen. Dies gilt es nach Auffassung der Fragesteller, unbedingt abzuwenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Prognose des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende, dass der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 11 Prozent gegenüber 2008 sinken wird (von 14 380 auf 12 745 Petajoule – PJ), vor dem Hintergrund, dass er bis 2017 nur um 6 Prozent gegenüber 2008 gesunken ist und seit drei Jahren sogar wieder ansteigt?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen und Prognosen für den zukünftigen Primärenergieverbrauch vor?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eigene Berechnungen und Prognosen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Prognose des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende, dass der Stromverbrauch bis 2020 um 6 Prozent gegenüber 2008 sinken wird (von 621,5 auf 584 Terawattstunden – TWh), vor dem Hintergrund, dass er bis 2017 nur um 3 Prozent gegenüber 2008 gesunken ist und seit drei Jahren auf etwa dem gleich hohen Niveau verharrt?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen und Prognosen für den zukünftigen Stromverbrauch vor?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eigene Berechnungen und Prognosen, oder plant sie, zukünftig solche zu erstellen (bitte begründen)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Prognose des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende, dass der gebäuderelevante Endenergieverbrauch bis 2020 um 12 Prozent gegenüber 2008 sinken wird (von 3 451 PJ auf 3 021 PJ), vor dem Hintergrund, dass er bis 2017 nur um 6 Prozent gegenüber 2008 gesunken ist und seit drei Jahren sogar wieder ansteigt?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen und Prognosen für den zukünftigen gebäuderelevanten Endenergieverbrauch vor?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eigene Berechnungen und Prognosen, oder plant sie, zukünftig solche zu erstellen (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Prognose des sechsten Monitoringberichts zur Energiewende, dass der Energieverbrauch im Verkehrssektor von 2016 bis 2020 konstant bleiben wird, vor dem Hintergrund, dass er in den letzten fünf Jahren um etwa 8 Prozent gestiegen ist?
Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen und Prognosen für den zukünftigen Energieverbrauch im Verkehrssektor vor?
Wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eigene Berechnungen und Prognosen, oder plant sie, zukünftig solche zu erstellen (bitte begründen)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass der sechste Monitoringbericht zur Energiewende nicht die aktuellen Entwicklungen (höheres Wirtschaftswachstum, höhere Bevölkerungszunahme) berücksichtigt, die in den Klimaschutzbericht 2017 eingeflossen sind?
Warum wurde der sechste Monitoringbericht zur Energiewende nicht durch eine vergleichbare, aktuelle Schätzung für 2020 wie in Kapitel 3.3.2 des Klimaschutzberichtes 2017 ergänzt, um so die veralteten, zu optimistischen Modellannahmen anzupassen?
Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des höheren Wirtschaftswachstums und der höheren Bevölkerungszunahme davon aus, dass Deutschland das verpflichtende EU-Ausbauziel für erneuerbare Energien in Höhe von 18 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 erfüllen wird, und falls ja, wie begründet sie diese Annahme, und falls nein, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Zielverfehlung möglichst gering zu halten?
Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen erstellt, ob Deutschland die Erneuerbare-Energien-Verpflichtung in Höhe von 18 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 erfüllen wird?
Falls ja, zu welchem konkreten Ergebnis kommen diese eigenen Berechnungen?
Falls nein, wieso verzichtet die Bundesregierung auf eigene Berechnungen?
Welches war das letzte Jahr, dessen Bruttoendenergieanteil erneuerbarer Energien seitens der Bundesregierung erfasst wurde, und wie groß ist danach die Lücke (berechnet in Prozentpunkten), die noch bis zur Erreichung der 18 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 geschlossen werden muss, und wann soll der Erneuerbaren-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch erneut erfasst werden?
Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bundesministerium für Finanzen darüber informiert, dass die Gefahr besteht, dass Deutschland seine EU-Verpflichtung für den Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2020 nicht erfüllen wird, woraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren und seitens der Europäischen Kommission auferlegte Strafzahlungen drohen?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Reaktion gab es diesbezüglich von Seiten des Bundesfinanzministeriums?
Hat die Bundesregierung mit der EU-Kommission Gespräche über die mögliche Verfehlung des verbindlichen Erneuerbare-Energien-Ziels für 2020 geführt, und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, für wann sind solche Gespräche vorgesehen?
Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung bei einer Zielverfehlung der von der EU vorgegebenen Ziele mit Strafzahlungen, wonach bemisst sich deren Höhe, und von welcher Höhe geht die Bundesregierung aktuell aus?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit anderen Ländern geführt, um im Rahmen von Kooperationsabkommen Energiemengen aus in anderen Ländern gelegenen Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen zu beziehen, um mit diesen rechnerisch die EU-Verpflichtung für erneuerbare Energien im Jahr 2020 erfüllen zu können?
Falls ja, mit welchen Ländern und welchem konkreten Inhalt, und falls nein, sind solche Gespräche vorgesehen (bitte auflisten, wann und mit welchen Ländern)?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, das Monitoring der nationalen Umsetzung der EU-Zielvorgaben für erneuerbare Energien zu verbessern?
Falls ja, welche Verbesserungen strebt die Bundesregierung an, und falls nein, warum nicht?