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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Mehrwertsteuerreform

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/397924.08.2018

EU-Mehrwertsteuerreform

der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Kulitz, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das heutige, seit 1967 vorläufige System der Mehrwertsteuer gilt als ausgesprochen kompliziert, betrugsanfällig und auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als sehr aufwendig bis kaum beherrschbar. Aus diesem Grunde wird in der EU, hier vor allem von der Europäischen Kommission, über ein neues, endgültiges, weniger bürokratisches und weniger betrugsanfälliges System nachgedacht. Es stellt sich die Frage, ob das heutige System, das alle Stufen der Wertschöpfung erfasst, obwohl nur die letzte Stufe des Verbrauchs das eigentliche Objekt der Besteuerung darstellt, als sinnvoll und zeitgemäß angesehen werden kann. Diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund der hohen Steuerausfälle zum Beispiel durch sogenannten Karussellbetrug, der von der Kommission selber auf jährlich 50 bis 60 Mrd. Euro geschätzt wird, enorm an Bedeutung. Eine Umstellung auf eine totale Steuerumkehr („Reverse Charge“) oder der Umbau zu einer reinen „Sales Tax“, also einer Erfassung nur noch auf der letzten Stufe, wird vor allem mit der Begründung abgelehnt, dass hierdurch vorübergehend eine Finanzierungslücke entstehen würde oder könnte.

Den EU-Ländern sind laut einer Studie der Europäischen Kommission im Jahr 2015 schätzungsweise insgesamt rund 152 Mrd. Euro Mehrwertsteuereinnahmen entgangen.

Am 8. März 2018 legte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen der in den Artikeln 199a und 199b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwSt-Richtlinie) festgelegten Verfahren zur Betrugsbekämpfung vor. Diesem Bericht zufolge erachten die Mitgliedstaaten und Interessenträger die in Artikel 199a der Richtlinie 2006/112/EG vorgesehene Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge-Verfahren) generell als wirksames und effizientes befristetes Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in den betreffenden Sektoren bzw. zur Verhütung eines solchen Betrugs. Diese Auffassung wird von Unternehmen geteilt, die die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft als eine effiziente zeitlich befristete Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ansehen.

Am 25. Mai 2018 legte die EU-Kommission einen Entwurf (Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug, COM(2018) 298) hinsichtlich des endgültigen Mehrwertsteuersystems vor, die eine Abschaffung des zweistufigen und betrugsanfälligen Systems von innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb vorsieht. Für grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU solle der Verkäufer – wie im nationalen Handel üblich – die Mehrwertsteuer einbehalten. Durch Anwendung des Bestimmungslandprinzips werde der Steuersatz des Bestimmungsmitgliedstaats angewendet. Ist der Abnehmer ein zertifizierter Steuerpflichtiger, gilt für eine Übergangszeit die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Aus diesen Vorschlägen ergeben sich viele Fragen für die betroffenen Unternehmen, die im Vorfeld einer Klärung bedürfen. Unüberlegte Schnellschüsse gilt es ebenso zu verhindern, wie auch ein zu zögerliches deutsches Einbringen in den Reformprozess

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Kommissar Pierre Moscovici, dass die geltenden Mehrwertsteuervorschriften aus dem Jahr 1993 nicht mehr zeitgemäß sind (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3441_de.htm)?

2

Hat die Bundesregierung eine systematische Evaluierung der Mehrwertsteuerlücke und ihrer Ursachen durchgeführt, um so Maßnahmen gegen die Steuermindereinnahmen treffen zu können?

3

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die gesamte Mehrwertsteuerlücke, und deckt sich diese mit den Angaben der EU-Kommission (bitte in Prozent vom erwarteten Gesamtaufkommen und in absoluten Beträgen angeben)?

Wenn nein, weshalb nicht?

4

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die deutsche Mehrwertsteuerlücke, und deckt sich diese mit den Angaben der EU-Kommission (bitte in Prozent vom erwarteten Gesamtaufkommen und in absoluten Beträgen angeben)?

Wenn nein, weshalb nicht?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Umsatzsteuerbetrugsdelikte in den letzten drei erfassten Jahren von der Steuerverwaltung aufgedeckt wurden?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Vorsteuerabzug verweigert wurde bzw. erstattete Vorsteuerbeträge zurückgefordert wurden, weil es einen Verdacht auf bzw. nachgewiesenen Umsatzsteuerbetrug gab?

7

Wie hoch war der Schaden durch die erfassten Umsatzsteuerbetrugsdelikte in diesen Jahren, und welcher Betrag konnte jeweils nachträglich von den Steuerbehörden eingetrieben werden?

8

In welchen Branchen war der Schaden am höchsten (bitte auflisten)?

9

Inwieweit hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung des Reverse Charge-Verfahrens in bestimmten betrugsanfälligen Branchen (Mobiltelefone, Gas und Strom, Telekommunikationsdienste, Spielkonsolen, Tablets und Laptops, Getreide und Rohstoffe sowie Metalle) bewährt?

10

Hat die Bundesregierung konkrete Hinweise, dass in der Bundesrepublik Deutschland aktuell bestimmte Branchen außerhalb des Reverse Charge-Verfahrens für Umsatzsteuerkarussellbetrugsgeschäfte genutzt werden, und wenn ja, welche, und könnte dies durch die Einführung des Reverse Charge-Verfahrens verhindert werden?

11

Plant die Bundesregierung, für weitere Branchen das Reverse Charge-Verfahren einzuführen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand der aktuellen Praxis einer selektiven und in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens?

13

Unterstützt die Bundesregierung die Initiative einiger Mitgliedstaaten einen Systemwechsel bei der Umsatzsteuer hin zu einer allgemeinen Reverse Charge-Regelung zu vereinbaren?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung im Ministerrat und im Europäischen Rat aktiv für einen Systemwechsel ein, und wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen dieser Initiative?

14

Welche Maßnahmen sind nach Meinung der Bundesregierung geeignet, um Umsatzsteuerbetrug effizient zu bekämpfen, und welche davon setzt die Bundesregierung ein?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens neue Betrugsmöglichkeiten entstanden sind?

a) Wenn ja, welche?

b) Sind diese in den Branchen aufgetreten, in denen das Reverse Charge Verfahren angewendet wird?

c) Wie hoch ist der Schaden?

d) Hat man diese neuen Arten des Betrugs erfolgreich eindämmen können, und wenn ja, wie?

16

Plant die Bundesregierung im Laufe der Legislaturperiode weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs?

17

Welche Zeithorizonte hält die Bundesregierung momentan für Reformen zur Betrugsbekämpfung für geeignet, und wie wird dies begründet?

18

Hält die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem, das die Normalbesteuerung auf nationaler Ebene auch für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen anwendet (gleichlaufende Besteuerung, Anwendung des Bestimmungslandprinzips), für mehr oder weniger geeignet als die Ausweitung des Reverse Charge-Mechanismus (im Hinblick auf Kosten für Steuerpflichtige und Unternehmen, Bürokratie für Mitgliedstaaten und Unternehmen sowie der Betrugsanfälligkeit)?

19

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag der gleichlaufenden Besteuerung ein zusätzliches Hindernis für den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt dar (Unternehmen müssten nicht mehr nur Vorsteuerpflichten im eigenen Land, sondern auch in bis zu 27 anderen EU-Bestimmungsländern nachkommen)?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung das Betrugspotenzial bei dieser Ausweitung des Vorsteuerverfahrens auf innergemeinschaftliche Leistungen bzw. der gleichlaufenden Besteuerung?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit anderen mitgliedstaatlichen Steuerverwaltungen im Hinblick auf den Austausch der notwendigen Informationen bei einer Ausweitung der Normalbesteuerung auf innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der EU-Kommission, dass durch eine Ausweitung des Reverse Charge-Verfahrens eine Finanzierungslücke entstehen könnte?

Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Finanzierungslücke ein?

23

Sind die ständigen Umsatzsteuereinnahmen unter Beteiligung aller Wertschöpfungsstufen, wie heute praktiziert, unter dem Strich höher als die zu erwartenden Umsatzsteuereinnahmen, die nur von der letzten Stufe geleistet würden?

Wenn ja, liegt dies daran, dass die Zurückerstattung oder Verrechnung der Vorsteuer nicht zeitnah erfolgt, oder hat dies auch andere Gründe?

Wenn ja, welche?

24

Sofern dauerhaft oder auch nur zeitweilig Mehreinnahmen im heutigen System gegenüber einer oben genannten Umstellung erwartet werden und dies ausschließlich oder zu einem erheblichen Teil aus noch nicht ausgeglichenen Vorsteuerverrechnungen resultiert, werden diese in den Haushalten als Schuld ausgewiesen?

25

In welcher Höhe haben – vor dem Hintergrund, dass Unternehmen berichten, dass in Betriebsprüfungen immer häufiger aufgrund meist formaler Unzulänglichkeiten oder nicht beigebrachter Dokumente wie Gelangensbescheinigungen der Vorsteuerabzug verwehrt oder Mehrwertsteuer nacherhoben wird – in den Jahren 2013 bis 2017 Betriebsprüfungen Mehreinnahmen aus Umsatzsteuer einschl. Zinsen erbracht?

26

Wie viele Umsatzsteuer-Nachschauen gab es in den letzten fünf erfassten Jahren, und wie hoch waren die Mehrergebnisse?

27

Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfungen gab es in den letzten fünf erfassten Jahren, und wie hoch waren die Mehrergebnisse?

Berlin, den 22. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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