Nachfragen zu Entlastung der Wirtschaft durch effektive Rechtsetzung und Bürokratieabbau
der Abgeordneten Claudia Müller, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Dieter Janecek, Dr. Manuela Rottmann, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Lisa Paus, Katharina Dröge, Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine gute Regulierung ist eine unentbehrliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gute Rechtsetzung bedeutet, die bestehende Rechtsordnung weiterzuentwickeln, ökologische und soziale Standards zu setzen und dafür zu sorgen, dass bestehende Regeln verständlich und durchsetzbar sind und beachtet werden. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Gesetzgebers, bei seinen Vorgaben die bestmögliche Lösung für seine Regulierungsziele zu finden, damit Vorschriften klar und gut anwendbar sind. Ziel von effektiver Rechtssetzung und Bürokratieabbau sollte dabei immer sein, Bürgerinnen und Verbraucher, Unternehmen und Verwaltung so wenig wie möglich und so viel wie notwendig zu belasten.
Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen müssen verstehen und umsetzen können, was von ihnen verlangt wird, ohne für immer mehr Alltagsvorgänge auf externe Beratung angewiesen zu sein. Viel zu oft wird die Last der Klärung bei den Rechtsanwendern abgeladen. Statt sich der Mühe zu unterziehen, Normen und Rechtsfolgen sorgfältig zu definieren, delegiert der Gesetzgeber diese Aufgabe oftmals an die Praxis. Klarheit entsteht so erst nach Jahren durch die Gerichtsentscheidungen. Erkannte Unklarheit wird viel zu selten im Gesetz beseitigt. Gute Rechtssetzung beruht außerdem auf einer sorgfältigen Ermittlung der Tatsachen und auf einer Evaluation der Wirkung vorhandener Regelungen und ihres Vollzugs, bevor neue Regelungen erlassen werden.
Insbesondere das politische Ziel, Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen, führt zu steigenden bürokratischen Anforderungen. Auch die über die Jahre entstandene Komplexität ökonomischer und gesellschaftlicher Prozesse erschwert die Schaffung einfacher Regelungen. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet neue Möglichkeiten, komplexere Sachverhalte transparent abzubilden, die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen so zu verbessern und Verwaltungsprozesse einfacher und bürgernäher zu gestalten. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten einen Veränderungswillen haben, gute IT-Infrastruktur vorhanden ist, sowie IT-Sicherheit, Datenschutz und barrierefreie Zugänge von Anfang an immer mitgedacht werden.
Diskussionen rund um das Thema Bürokratieabbau gestalten sich oft schwierig, da immer wieder unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versteckte politische Forderungen nach Absenkungen mühsam erkämpfter Standards, wie z. B. des Mindestlohnes oder in Bereichen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, in die Debatte eingespeist werden und das Ziel der effektiven Rechtsetzung in den Hintergrund gedrängt wird. Dies gilt es zu vermeiden, politische Ziele sollten klar benannt werden.
Es gibt in vielen Bereichen Pflichten, die kaum Wirkung haben und den Akteuren unnötige Arbeit machen. Zum Beispiel gibt es Statistikpflichten zu Gewichtsangaben für Waren, für die das Gewicht keinerlei Relevanz hat. Solche Vorschriften gilt es zu identifizieren, sinnvoll abzuändern oder in Gänze zu streichen. Der Normenkontrollrat, Gesetzesfolgeabschätzungen, Lebenslagenberichte und – möglichst von unabhängiger Seite durchgeführte – Gesetzesevaluationen sind ein erster Schritt und tragen zur selbstkritischen Analyse der gesetzgebenden Organe bei. So werden seit 2013 Gesetze mit „wesentlichen Regelungsvorhaben“ nach einem bestimmten Zeitraum evaluiert. Im Jahr 2017 wurden die ersten Evaluierungsberichte fertig gestellt, in der jetzigen Legislaturperiode stehen über 100 weitere Evaluierungen an. Als weiteren Schritt hat die schwarz-rote Koalition im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ein Bürokratieabbaugesetz III (BEG III) angekündigt. Zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3643 stellen sich noch weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Mit welchen Verbänden und wann hat die Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt Kontakt für die Vorbereitung des Bürokratieentlastungsgesetz III aufgenommen (bitte auch nach Anlass aufschlüsseln, sowie von welchem Ressort die Initiative ausging)?
Mit welchen Ressorts führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Gespräche über das Bürokratieentlastungsgesetz III, und sind mit weiteren Ressorts noch Gespräche geplant (bitte Ressorts mit Daten der Gespräche einzeln aufführen)?
Was sind die Ergebnisse des in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3643 genannten Workshops mit Praktikerinnen und Praktikern, der im Rahmen des Projektes „Drei Jahre nach Gründung“ von BMWi und der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) durchgeführt wurde (bitte Dokument zusenden), und wer hat daran teilgenommen (falls aus Gründen des Datenschutzes keine Namen genannt werden können, bitte nach Vertreterinnen und Vertretern von Kleinst-/Klein-/mittleren Unternehmen/Verwaltung sowie Verbänden namentlich aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung zeitnahe Betriebsprüfungen durch das Steuervereinfachungspaket 2011 ausreichend umgesetzt, oder sieht sie zusätzlichen Handlungsbedarf, um zeitnahe Betriebsprüfungen anzustreben?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Einführung einer erweiterten vorausgefüllten Steuererklärung mit Daten des Unternehmens, die unverändert zur letzten Steuerveranlagung sind, für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 voranzutreiben (bitte Gespräche und Arbeitsgemeinschaften und andere Arbeitsgruppen mit Datum nennen)?
Führte die Bundesregierung zum Thema Vermeidung von Doppelmeldungen zu Berufsgenossenschaften Gespräche mit den Berufsgenossenschaften, und wenn ja, wann und mit welchen, und falls nein, sieht die Bundesregierung bei diesem Thema Handlungsbedarf?
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für und gegen die Abschaffung der Poolabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) durch eine Erhöhung der Abschreibungsgrenze auf 1 000 Euro?
Plant die Bundesregierung, die sogenannte Poolabschreibung beizubehalten?
Welchen Namen hat die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeiten soll, und welche inhaltlichen Punkte stehen für die erste Sitzung am 12. September 2018 auf der Tagesordnung?
Auf welche Weise sollen die Ergebnisse der in Frage 9 benannten Arbeitsgruppe verwertet und umgesetzt werden?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte soll das Konzept des BMWi für die Einführung des Prinzips „one in, one out“ auf europäischer Ebene setzen, und wann soll es fertiggestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 3643)?
Welches sind die neun Anliegen, welche Bund und Länder ausgewählt haben, um bis Ende 2018 Blaupausen zu entwickeln, die anschließend für die Digitalisierung typenähnlicher Leistungen genutzt werden sollen (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/3643)?
Sollen für die eventuellen „Digitalisierungslabore“ (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/3643) für die zügige Digitalisierung der 575 Verwaltungsleistungen neben Fach-, Digital- und Rechtsexpertinnen und -experten auch Anwenderinnen und Anwender auf Verwaltungs- und Nutzerseite hinzugezogen werden, und falls nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung den Gesamtplan zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), den das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) dem IT-Planungsrat im Herbst 2018 vorlegen will sowie die regelmäßigen Berichte an den IT-Planungsrat veröffentlichen, und wenn ja, wo, und falls nein, warum nicht?
Wann im Laufe dieses Jahres soll die Evaluation des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie weiterer Vorschriften dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden, und wer führt diese Evaluation durch (bitte Institutionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nennen)?
Wann werden die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen digital angeboten (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten.“), und werden diese innerhalb der OZG-Umsetzung eine besondere Priorisierung erfahren, und wenn nein, warum nicht?
Welche der 575 im OZG-Umsetzungskatalog aufgeführten Verwaltungsdienstleistungen werden noch vor Ende der Wahlperiode online angeboten, und wird der für Herbst diesen Jahres angekündigte Gesamtplan zur Umsetzung des OZG verbindliche Teilziele für diese Legislaturperiode formulieren, und falls ja, wie lauten diese, und falls nein, warum nicht?
Wann im Laufe dieses Jahres soll die erste Betaversion des neuen Verwaltungsportals öffentlich zugänglich gemacht werden?
Welches Ressort hat für das in der Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3643 genannte Konzept zur Umsetzung eines automatisierten Austausches hinsichtlich bereits im Behördenbestand befindlicher Daten und Informationen (Once-only-Prinzip, siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 46) die Federführung, und wann soll dieses Konzept fertiggestellt werden?
Welche Effekte im Sinne des Bürokratieabbaus und im Sinne einer Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen erwartet die Bundesregierung von der Etablierung des Once-only-Prinzips, und welche Erfahrungswerte liegen ihr hierzu aus anderen Staaten vor?
Sieht die Bundesregierung wie Professor Dr. Utz Schliesky und Dr. Christian Hoffmann in ihrem Artikel „Der Portalverbund gem. Art. 91c Abs. 5 GG als Rettung des E-Government?“ noch Klärungsbedarf, ob beziehungsweise unter welchen Bedingungen das Once-only-Prinzp mit dem Grundsatz der Zweckbindung des deutschen Datenschutzrechts kompatibel ist, und falls ja, welche Lösungen strebt sie an?
Zu welchen zehn Themen fanden die Workshops statt, welche die Bundesregierung in Antwort zu Frage 30d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3643 nennt, sowie wann und wie wurden diese Themen ausgewählt, und wo wurden diese Ergebnisse veröffentlicht, und falls nein, warum werden sie nicht veröffentlicht?
Normenkontrollrat, Lebenslagenberichte und Evaluationen
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den „Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“ anzupassen, damit bei der Berechnung der Bürokratiebelastungen für Kleinstunternehmen ein realistisches Kostenbild gezeichnet wird?
Was sind die Ergebnisse der Erprobung des Methodenbaukastens für quantitative und monetäre Bewertung des Nutzens von Regelungsvorhaben im Rahmen des Pilotprojektes zur Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels – Offshore-Bergverordnung (bitte Dokument zuschicken)?
Bei welchen Projekten zur praxisnahen Erprobung von Regelungsvorhaben haben die Ressorts der Bundesregierung Planspiele, Simulationen, Laboruntersuchungen oder wissenschaftliche Feldstudien eingesetzt (bitte jeweils nach Planspiel, Simulation, Laboruntersuchung und wissenschaftlicher Feldstudie unterscheiden sowie jedes einzelne Vorhaben nach Ressort und Thema benennen)?
Wann im Laufe des Jahres 2017 und 2018 wurden und werden Ex-Post-Gesetzes-Evaluierungen abgeschlossen (bitte nach Ressort aufgliedern und den jeweiligen Gesetzesnamen aufführen)?
Plant die Bundesregierung eine proaktive Veröffentlichung von Ex-Post-Gesetzes-Evaluierungen, da diese nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowieso öffentlich gemacht werden müssen?