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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlung der Richtsatzsammlung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/398727.08.2018

Ermittlung der Richtsatzsammlung

des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jährlich die Richtsatzsammlung heraus. Diese enthält für verschiedene Branchen bzw. Wirtschaftszweige Angaben zu durchschnittlichen Rohgewinnen bzw. Reingewinnen. Grundlage hierfür sind sog. Richtsatzprüfungen, die von den Betriebsprüfungsdiensten der Länderfinanzverwaltungen durchgeführt werden. Die Richtsatzsammlungen werden von der Finanzverwaltung bei der Verprobung von Umsätzen und Gewinnen herangezogen. Sie sind zudem häufiger Ausgangs- und Anhaltspunkt für Schätzungen. Auch von Finanzgerichten werden die Werte der Richtsatzsammlung in Entscheidungen einbezogen.

Ferner enthalten die Richtsatzsammlungen Pauschbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben), die der Unternehmer für sich und seine Familie tätigt, sofern er mit Lebensmitteln handelt oder im gastronomischen Bereich tätig ist. Diese sind in den Betrieben der entsprechenden Branche aus Sicht der Finanzverwaltung zwingend anzusetzen. Ein Unterschreiten der Werte wird nur in seltenen Ausnahmefällen akzeptiert. In jedem Fall trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Sowohl die eigentlichen Richtsätze als auch die Pauschbeträge für Entnahmen sind somit für Behörden und Gerichte Grundlage ihrer Entscheidung und haben eine hohe Beweiskraft. Für betroffene Steuerzahler ist es jedoch völlig intransparent, wie die in die Richtsatzsammlung eingegangenen Werte ermittelt wurden. Auch ist nicht ersichtlich, wann die maßgeblichen Daten erhoben wurden und wie aktuell die Richtsatzsammlung somit ist, zumal durch die jährliche Erscheinungsweise der Eindruck vermittelt wird, dass sämtliche Daten der Richtsatzsammlung auf aktuellen Prüfungen bzw. der Beurteilung aktueller Wirtschaftsjahre beruhen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie werden die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch) ermittelt?

2

Wie viele Richtsatzprüfungen wurden zur Ermittlung der veröffentlichten Daten insgesamt pro Kalenderjahr durchgeführt?

3

Wie viel Prozent der Betriebe der jeweiligen Branche bzw. Gewerbeklasse werden zur Ermittlung dieser Daten geprüft?

4

Wie werden die zur Durchführung einer Richtsatzprüfung vorgesehenen Betriebe ausgewählt?

5

Erfolgt die Auswahl nach einem echten (welchen) Zufallsprinzip, oder wählen die Prüfer bewusst Betriebe mit guter Ertragslage aus, bei denen mit einem entsprechenden Mehrergebnis zu rechnen ist?

6

Wie wird sichergestellt, dass auch die Ergebnisse solcher Betriebe in die Richtsatzsammlung eingehen, die negative Betriebsergebnisse erzielen und daher wegen kaum zu realisierender Mehrergebnisse nicht zur Betriebsprüfung ausgewählt werden?

7

Bleiben bei der Ermittlung von Aufschlagsätzen sog. Ausreißer ohne Berücksichtigung, oder haben tatsächlich alle Feststellungen Eingang in die Richtsatzsammlung gefunden?

8

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass Betriebe mit besonders hohen oder besonders niedrigen Gewinnsätzen unberücksichtigt bleiben, so dass hierdurch nicht nur die „Spitzenreiter“ sondern auch die „Schlusslichter“ einer bestimmten Branche in der Richtsatzsammlung nicht berücksichtigt werden?

9

Wie aktuell sind die in der Richtsatzsammlung zusammengefassten Daten tatsächlich?

10

Aus welchen Veranlagungszeiträumen stammen die ältesten Daten, die in der aktuellen Richtsatzsammlung (2018) Berücksichtigung gefunden haben?

11

Warum wird in der Richtsatzsammlung nicht darauf hingewiesen, aus welchen Kalenderjahren bzw. Wirtschaftsjahren die erhobenen Daten stammen?

Berlin, den 20. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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