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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sammlung und Verwertung von Einweggetränkeverpackungen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

14.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/405129.08.2018

Sammlung und Verwertung von Einweggetränkeverpackungen

der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele umweltschädliche Einwegverpackungen lassen sich einfach durch ressourcenschonende und klimafreundliche Mehrweglösungen ersetzen. In Deutschland gibt es ein einmaliges und gut funktionierendes Mehrwegsystem, das vor allem durch mittelständische Unternehmen getragen wird. Allerdings geht der Trend in den letzten Jahren zu immer mehr Einweggetränkeverpackungen. Das führt zu immer mehr Plastikmüll und bedroht das Mehrwegsystem.

Die seit dem 1. Januar 2003 geltende Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen trägt erfolgreich dazu bei, die Vermüllung der Umwelt mit Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen zu reduzieren. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen vom Einwegpfand, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher ärgerlich sind und für Verwirrung sorgen. Niemand kann nachvollziehen, warum für die Einwegplastikflasche mit Mineralwasser ein Pfand gezahlt werden muss, für die Einwegplastikflasche mit Saft hingegen nicht.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist heute kaum zu erkennen, dass viele Pfandflaschen unökologische Einwegflaschen sind, die nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden. Wenn ökologisch nachteilige Einwegflaschen in Mehrwegkästen angeboten werden, wird diese Unübersichtlichkeit noch erhöht. Diese Situation erschwert auch bessere Sammel- und Verwertungsquoten für alle Einwegflaschen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der Anteil von Einweggetränkeverpackungen am deutschen Getränkemarkt, und wie hat sich der Anteil seit Einführung des Einwegpfands entwickelt (bitte nach bepfandeten und pfandfreien Einwegflaschen aufschlüsseln)?

2

Bis wann will die Bundesregierung die gesetzliche Mehrwegquote von 70 Prozent erreichen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie hierzu?

3

Welche Ausnahmen vom Einwegpfand bestehen, und wie sind diese Ausnahmen begründet?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der sogenannte Pfandschlupf beim Einwegpfand, und wie hat sich der Pfandschlupf seit Einführung des Einwegpfands entwickelt?

5

Wie viele Kunststoffflaschen kommen nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr auf den deutschen Getränkemarkt (bitte nach Einweg- und Mehrweg-PET-Flaschen aufschlüsseln)?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rücknahmequoten für bepfandete Einweggetränkeverpackungen?

7

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Sammelquoten für pfandfreie Einweggetränkeverpackungen (bitte nach Kunststoffflaschen, Glasflaschen, Schlauchbeuteln, Getränkekartons und Getränkedosen aufschlüsseln)?

8

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fehlwürfe bei der Abfalltrennung erfasst, und welche Fehlwurfquoten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei pfandfreien Einweggetränkeverpackungen anzunehmen (beispielsweise Entsorgung über den Restmüll)?

9

Welcher Verwertung werden pfandfreie Einweggetränkeverpackungen nach Kenntnis der Bundesregierung zugeführt (bitte Verwertungswege anteilig aufschlüsseln)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von bepfandeten und pfandfreien Einweggetränkeverpackungen am sogenannten gelitterten Abfall, der in Deutschland beispielsweise in öffentlichen Grünanlagen gesammelt wird?

Wenn ja, welche Daten liegen dazu vor?

11

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland das von der EU-Kommission in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über Einwegplastikprodukte angestrebte Ziel einer Sammelquote von 90 Prozent für alle Einwegplastikflaschen (bepfandete und pfandfreie) bereits jetzt erreicht?

12

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission im Richtlinienentwurf über Einwegplastikprodukte vorgeschlagene Sammelquote von 90 Prozent für Einwegplastikflaschen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zielerreichung?

13

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein EU-weit einheitliches Einwegpfandsystem einsetzen?

Berlin, den 24. August 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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