G20-Gipfel in Buenos Aires
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Lisa Paus, Uwe Kekeritz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Anja Hajduk, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Klimakrise, der von den USA vorangetriebene Handelskrieg und die zunehmende globale Ungerechtigkeit sind einige der drängendsten Probleme, für die die führenden Industrieländer der Welt Lösungen finden und Verantwortung übernehmen müssen. Vom 30. November bis zum 1. Dezember 2018 treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der G20-Mitgliedstaaten und eingeladene Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen, sowie verschiedene Finanzinstitutionen in Buenos Aires, um dies zu tun. Ihre Mitglieder repräsentieren gemeinsam zwei Drittel der Weltbevölkerung und sind für mehr als vier Fünftel des globalen Bruttoinlandsprodukts verantwortlich. Dies sind gute Voraussetzungen für globale Problemlösung – wenn sie sich nicht von den USA auseinanderdividieren lässt, wie zuletzt beim G7-Gipfel in La Malbaie geschehen.
Zehn Jahre nach dem ersten G20-Gipfel, dem „Weltfinanzgipfel“ in Washington 2008, sollen in Argentinien unter dem Motto „Building consensus for fair and sustainable development“ die offiziellen Schwerpunkte des Gipfels – Zukunft der Arbeit, Infrastruktur für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Zukunft des Essens – thematisiert werden.
Die Arbeit und die Arbeitsmärkte werden sich in den nächsten Jahren weltweit gravierend verändern. Die G20 müssen Verantwortung dafür tragen, dass auch im Zeitalter der Digitalisierung entstehende neue Arbeitsplätze den Standards für gute Arbeit entsprechen, die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) eingehalten werden und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) Leitbild aller darauf ausgerichteter Politik sind.
In vielen Entwicklungsländern klafft eine erhebliche Lücke in der Infrastruktur. Eine gute Infrastruktur – Verkehrswege sowie Informations- und Telekommunikationsnetze, aber auch verlässliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge beispielsweise im Bereich Trinkwasser, Elektrizität oder Krankenhäuser – ist elementar für eine nachhaltige Entwicklung von Staaten.
Um dafür zu sorgen, dass sich künftig immer mehr Menschen ausreichend und gut ernähren können, müssen unsere natürlichen Grundlagen – wie Wasser, Boden und Klima – geschützt werden. Um auch in Zukunft die Ernährung für eine rasant wachsende Bevölkerung zu sichern, braucht es eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft. Gerade Industrieländer müssen ihren „ökologischen Fussabdruck“ verkleinern, den sie beispielsweise hinterlassen, indem sie in Entwicklungs- und Schwellenländern Flächen für den Anbau von Futtermitteln in Anspruch nehmen.
Die G20-Agenda der letzten Jahre war zu wachstumsgetrieben. Sie muss auf interne Widersprüche, Kohärenz zwischen der Politik der Maßnahmen und den Aktionsplänen untereinander und insbesondere mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Klimaabkommen von Paris geprüft werden.
Der G20-Gipfel muss auch jenseits seiner Tagesordnung die aktuellen Probleme der Welt thematisieren. Er kann hierfür ein geeignetes Forum sein, da im Gegensatz zur G7 mit China und Russland zwei wichtige Akteure der internationalen Gemeinschaft mit am Tisch sitzen.
Die Zusammenarbeit der Gruppe wird auf eine harte Probe gestellt. Die immer deutlichere Entwicklung hin zu einer multipolaren Weltordnung führt zu Spannungen, die während des Gipfels adressiert werden müssen. Zehn Jahre nach dem ersten Gipfel stehen wir vor einer Protektionismus-Spirale und drohende Wirtschaftskriege destabilisieren die gemeinsamen Werte.
Die Gruppe muss Verantwortung übernehmen und ihre Stärke dazu nutzen, sich den dringendsten Problemen unserer Zeit zu widmen. Die Klimakrise, soziale Ungleichheit, globale Ungerechtigkeit und die daraus entstehenden Folgen betreffen alle G20-Staaten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Zielsetzung hat die Bundesregierung für den G20-Gipfel?
Wie will die Bundesregierung den G20-Gipfel nutzen, um die Handels- und Zollkonflikte zwischen der EU und den USA, als auch zwischen den USA und anderen Mitgliedern der G20 zu entschärfen?
Zieht die Bundesregierung die Option in Betracht mit anderen Betroffenen der US-Strafzölle (z. B. Kanada, China, Mexiko, Japan) ein gemeinsames Gegengewicht gegenüber den USA zu bilden und mit geeinten Maßnahmen gegen die Politik von Präsident Donald Trump vorzugehen?
Wird die Bundesregierung ein Abschlusskommuniqué der Regierungsoberhäupter nur unterzeichnen, wenn sich darin
ein Bekenntnis zu bestehenden internationalen Abkommen, wie dem Pariser Klimaabkommen,
die Bestärkung von internationalen Bestrebungen gegen protektionistische Handelspolitik,
eine Verpflichtung zur Sicherung der Menschenrechte wiederfindet?
Werden die folgenden Konflikte Thema auf dem G20-Gipfel sein, und welchen Stellenwert wird die Verständigung zu deren Lösung auf dem Gipfel haben:
Syrien,
Ost-Ukraine,
Nordkorea?
Welche Position wird die Bundesregierung bezüglich
direkten Verhandlungen mit dem Regime von Baschar al Assad über eine Beendigung des Syrien-Konfliktes und
eines Referendums im völkerrechtswidrig annektierten Teil der Ost-Ukraine einnehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, Beschlüsse nach dem 19+1-Prinzip aufzusetzen, sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten kommen?
Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen wird Informationsaustausch und politische Kohärenz zwischen den seit Jahren wachsenden G20-Arbeitsgruppen und -prozessen hergestellt, und wie wird konkret überprüft, dass sich die beschlossenen Aktionspläne und Maßnahmen nicht konterkarieren?
Welche konkreten Arbeitsschritte plant die Bundesregierung, um die vom G20-Finanzministertreffen angestrebte konsensbasierte Lösung für die Auswirkungen der digitalen Wirtschaft auf das internationale Steuersystem bis 2020 zu erarbeiten und umzusetzen (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/EN/Standardartikel/Topics/Featured/G20/G20-Documents/Argentina/ 2010-07-21-Buenos-Aires-Communique.pdf?__blob=publicationFile&v=4, siehe Punkte 11)?
Unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer digitalen Betriebsstätte auf internationaler Ebene?
Rechnet die Bundesregierung mit Widerstand in der internationalen Umsetzung dieses Steuersystems durch Länder, deren Unternehmen besonders von dieser Regulierung betroffen sind?
Plant die Bundesregierung, die freiwilligen Optionen des G20 Sustainable Finance Synthesis Report 2018 umzusetzen (www.g20.org/sites/default/files/ documentos_producidos/g20_sustainable_finance_synthesis_report_-_2018_ sfsg.pdf)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt die Bundesregierung die Implementierung der im G20-Finanzminister-Communiqué geforderter FATF-Standards (FATF = Financial Action Task Force) für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und die Finanzierung von Proliferationsaktivitäten um und fördert die Umsetzung dieser Standards innerhalb der G20-Staaten?
Plant die Bundesregierung, auf dem G20-Gipfel internationale Regulierungen von Kryptowährungen festzulegen, um gegen dadurch ermöglichte Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus vorzugehen?
Inwiefern wurde der Dialogprozess Arbeiten 4.0 mit der ILO-„Future of Work“-Jahrhundertinitiative und der OECD-Job Strategy verzahnt, und welche weiteren Schritte sind hierfür geplant?
Wie will die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel der Gefahr zunehmender Einkommensungleichheit durch Automatisierung von Tätigkeiten begegnen?
Sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht auf internationaler Ebene Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was hat sie bisher unternommen?
Gab es bereits internationale Vereinbarungen zu Inhalten oder Prozessen, die im Bereich Klimaschutz Arbeitsplätze, wie beispielsweise in der Solarbranche oder im Bereich Elektromobilität, schaffen bzw. sichern?
Wenn ja, welche, und wurden sie bereits umgesetzt oder sind sie noch in Planung?
Wurden bisher konkrete Schritte unternommen, um die folgenden Ziele des Abschlusskommuniqué des G20-Gipfels in Hamburg umzusetzen:
Eliminierung von Kinderarbeit bis 2025,
Eliminierung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und anderer Art von moderner Sklaverei?
Welche finanzielle und anderweitige Unterstützung hat die Bundesregierung dem durch den G7-Gipfel 2017 etablierten und durch die G20 bestärkten Vision Zero Fund zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und -gesundheit zur Verfügung gestellt?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die in Brisbane 2014 vereinbarte Reduzierung der Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt um 25 Prozent bis 2025 umzusetzen?
Wie wird die Umsetzung dieser Maßnahmen, die im G20-Abschlusskommuniqué von 2017 als verbesserungswürdig hervorgehoben wurde, sichergestellt?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die internationale Benachteiligung von Frauen durch die Technologisierung von Arbeitsprozessen in traditionell insbesondere von Frauen besetzten Berufsfeldern, z. B. kleinteilige Fabrikarbeit, zu verhindern,
Welche Fortschritte haben die G20 bei der Umsetzung des Hamburg-Update des G20-Aktionsplans zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung konkret gemacht
in Bezug auf die Unterstützung des High-Level Political Forum (HLPF) der Vereinten Nationen durch beschleunigte, regelmäßige freiwillige nationale Überprüfungen (Voluntary National Reviews) von guter Qualität?
Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des freiwilligen „Peer-Learning“-Mechanismus bislang erfolgt und in Planung?
Mit welchen Maßnahmen und Akteuren wurde bislang der vorgesehene kontinuierliche Wissensaustausch mit den Beteiligungsgruppen gepflegt und Multi-Stakeholder-Ansätze gefördert?
Wie überprüfen die G20, dass die beschlossenen Maßnahmen und Aktionspläne die Umsetzung der SDGs und der Pariser Klimaziele nicht konterkarieren, auch dadurch, dass nur einige der SDGs von den G20 in der Entwicklungsarbeitsgruppe priorisiert wurden?
Welche konkreten Ergebnisse hat die Initiative der G20 zur Industrialisierung Afrikas bislang ergeben?
Wie genau passen die alten und neuen Initiativen der G20 zu Afrika zusammen, da sie von unterschiedlichen Arbeitsgruppen entwickelt und getragen wurden, und wie tragen sie zu einer strukturellen Transformation bei, die für nachhaltige Entwicklung in Afrika notwendig ist?
Inwiefern werden beim Afrikaschwerpunkt der G20 die afrikanischen Partner und Organisationen wie die AU (Afrikanische Union) künftig institutionell beteiligt?
Welche Konsequenzen wurden im Rahmen der G20-Infrastruktur-Arbeitsgruppe aus den Warnungen des IWF (Internationaler Währungsfonds) vor einer zunehmenden Gefahr für Überschuldung insbesondere von Entwicklungsländern gezogen?
Und mit welchen konkreten Instrumenten wird die G20 in Fällen eintretender Überschuldung reagieren?
Wird insbesondere die Etablierung eines Staatsinsolvenzverfahrens diskutiert?
Welche Schritte wurden bislang unternommen, um dem in den Operational Guidelines formulierten Anspruch einer notwendigen Restrukturierung von Schulden „in good faith in a timely, orderly, and effective manner“ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Schlaglichter/G20-2016/g20-operational-guidelines-for-sustainable-financing. pdf?__blob=publicationFile&v=2) gerecht zu werden?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Pläne der argentinischen Präsidentschaft aus, Infrastrukturinvestitionen als eigene Anlageklasse zu etablieren („Developing infrastructure as an asset class“, www. g20.org/en/g20-argentina/priorities)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung diesen Ansatz, bzw. welche Alternative erachtet sie als geeignet?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Finanzwirtschaft zwar über eine „Private Sector Advisory Group“ unmittelbar Input in die G20-Arbeitsgruppe zu Infrastruktur leisten soll, es aber keinerlei vergleichbare Zugänge für zivilgesellschaftliche Organisationen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Armutsbekämpfung gibt?
Wer ist Mitglied der „Private Sector Advisory Group“ der G20 zu Infrastruktur?
Welche Aufgabenstellung (Terms of Reference) hat diese Gruppe, und welche Zugänge hat sie zur G20?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft einen vergleichbaren Zugang erhalten?
Welche konkreten Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der G20, um ihrer Verpflichtung zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Wassernutzung in der Nahrungsmittel- und Agrarproduktion (www.bundesregierung. de/Content/DE/_Anlagen/G7_G20/2017-01-22-g20-agarminister-erklaerung- deu.pdf?__blob=publicationFile&v=2) nachzukommen?
Inwiefern wurde die Entwicklung eines kosteneffektiven Instruments zum Risikomanagement in der Agrarwirtschaft angestoßen (https://m.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G7_G20/2017-01-22-g20-agarminister-aktionsplan- en.pdf?__blob=publicationFile&v=3)?
Welche Rahmenbedingungen und regionalen Spezifizierungen soll ein solches Instrument beinhalten, um Resilienz von Landwirtinnen und Landwirten gegenüber extremen Wetterbedingungen und Klimawandel zu fördern?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel dafür ein, internationalen Bodenschutz umzusetzen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Böden über eine EU-weite Bodenschutzrichtlinie geschützt werden?
Inwiefern macht sich die Bundesregierung dafür stark, dass EU-Agrargelder nur noch an Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt werden, die im Sinne der Bodenfruchtbarkeit wirtschaften?
Welche Vorstöße sind hier konkret geplant?