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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunftswerkstatt Lausitz

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/408431.08.2018

Zukunftswerkstatt Lausitz

der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 5. März 2018 fand in Görlitz die Auftaktveranstaltung der „Zukunftswerkstatt Lausitz“ (nachfolgend „Zukunftswerkstatt“) statt. Sie startete im Juni 2017 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) des Bundes und der Länder und hat eine Projektlaufzeit bis 31. Dezember 2020. Der Freistaat Sachsen, das Land Brandenburg und der Bund unterstützen das Projekt. Insgesamt stehen nach Information der Sächsischen Staatskanzlei für die Projektdurchführung im Rahmen der GRW-Experimentierklausel rund 7 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. Artikel auf www.medienservice.sachsen.de am 12. September 2017 unter der Überschrift „Sächsische Staatsregierung stellt Weichen für GRW-Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“). Nach dieser Mitteilung hatten die sächsischen und brandenburgischen Landkreise der Lausitz (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Görlitz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße) und die Stadt Cottbus auf Basis einer Kooperationsvereinbarung die Projektdurchführung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt.

Laut Selbstbeschreibung hat die Zukunftswerkstatt zwei Hauptaufgaben: Erstens die Beteiligung und Bündelung der zahlreichen Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft der Region im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg, auch in Richtung der Erstellung eines umfangreichen Leitbildes für die Lausitz; zweitens die Auswahl und Umsetzung von strukturbestimmenden Projekten aus den fünf Handlungsfeldern für die Region (vergleiche Präsentation zur Auftaktveranstaltung der „Zukunftswerkstatt Lausitz“ unter http://wirtschaftsregion-lausitz.de).

In der Onlineausgabe der „Aachener Nachrichten“ wird in einem Artikel vom 18. Juli 2018 unter der Überschrift „Eine regionale ‚Task Force‘ für die Kohlekommission“ Michael Kreuzberg zitiert, der als Landrat des Rhein-Erft-Kreises einer der beiden Vertreter des Rheinischen Reviers in der Kommission für Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung der Bundesregierung (sogenannte Kohlekommission) ist (vgl. www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/eine-regionaletask-force-fuer-die-kohlekommission-1.1944298). Michael Kreuzberg habe danach in der Kohlekommission erlebt, dass „der Osten die bislang eingeplanten 1,5 Milliarden Euro schon längst verplant“ habe, und zwar „100 Millionen Euro über 15 Jahre“ (ebd.). Deswegen müssten jetzt im Rheinischen Revier zügig Pläne erarbeitet werden und konkret sein, um dagegenhalten zu können.

Aufgrund von Äußerungen der Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken, die ebenfalls im Artikel der „Aachener Nachrichten“ angeführt werden, könnte es möglich sein, dass ein den Fragestellerinnen und Fragestellern unbekanntes Konzept für den Strukturwandel der Lausitz existiert, welches über das fünfseitige Grundsatzpapier „Gemeinsam für die Zukunft der Industrieregion Lausitz“ hinausgeht, welches Brandenburg und Sachsen bei ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 13. Juni 2017 „als Teil der Lausitzstrategie“ angenommen haben (siehe Artikel „Zukunft der Lausitz“ unter https://mwe.brandenburg.de), und welches durch eine Liste der Brandenburger Landesregierung zu prioritären Projekten und Maßnahmen ergänzt wurde: In Bezug auf ein noch zu erarbeitendes Konzept im Rheinischen Revier äußerte Gisela Walsken: „Die Kunst sei, die Region neu zu denken und vorhandene Ideen zu bündeln zu einem Entwurf, ‚wie es hier weitergeht‘. Sie habe das Konzept der Lausitz auf dem Rechner, und das sei ‚nicht schlecht‘“ (www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/eine-regionale-task-forcefuer-die-kohlekommission-1.1944298).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Handlungsfähigkeit der Zukunftswerkstatt dar?

2

Wie ist die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung organisatorisch aufgebaut?

3

In welchem organisatorischen und finanziellen Zusammenhang sowie weisungsbefugten Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und die Zukunftswerkstatt?

4

Auf welche Weise und wem muss die Zukunftswerkstatt und ihr Projektbüro nach Kenntnis der Bundesregierung Rechenschaft über ihre einzelnen Aktivitäten und Mittelverwendungen abgeben?

5

Welche Unternehmen, Einrichtungen, Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure aus der Lausitz und darüber hinaus sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der „Zukunftswerkstatt?“

6

Stünde eine Mitgliedschaft in der Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung interessierten Unternehmen, Einrichtungen, Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren über die beteiligten Landkreise und der Stadt Cottbus hinaus im Grundsatz offen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

7

Wie werden die Zukunftswerkstatt und ihre Projekte finanziert, und über welches jährliche Budget verfügt die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019 und 2020?

8

Ist der Bundesregierung bezüglich der Zukunftswerkstatt bekannt,

a) wie viele Personen in dem Jahr ihres Bestehens in die Projektstelle eingestellt wurden,

b) wie viele Personen in diesem Zeitraum der Projektstelle gekündigt haben oder von dieser gekündigt wurden?

9

Ist der Bundesregierung eine Internetpräsenz der Zukunftswerkstatt bekannt, und wenn nicht, kann sie sagen, ob eine solche geplant ist und ob diese Internet-Präsenz dann auch für Online-Partizipation (Liquid democracy-Anwendungen) eingesetzt wird?

10

Hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung über die Information zur Auftaktveranstaltung hinaus bislang Öffentlichkeitsarbeit getätigt?

Wenn ja, welche?

11

Was versteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Zukunftswerkstatt unter einem Prozess der „Beteiligung und Bündelung der zahlreichen Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft“, und was versteht die Bundesregierung als größte Geldgeberin der Zukunftswerkstatt darunter?

12

Welche Schritte zur Einbindung der Kommunen hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)?

13

Welche Schritte zur Einbindung der Wirtschaft hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)?

14

Welche Schritte zur Einbindung der Zivilgesellschaft hat die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)?

15

Welche Schritte zur Einbindung der Wissenschaft hat die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)?

16

Welche Partizipationsmaßnahmen auf welchem Partizipationsniveau (1. Information, 2. Konsultation und 3. Mitwirkung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Zukunftswerkstatt ab wann, wie lange und mit welchen Zielgruppen geplant?

17

Wird die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung professionelle Unterstützung zur Durchführung der Partizipation, der Erstellung des Partizipations- und Kommunikationskonzeptes und dessen Umsetzung in Anspruch nehmen, oder hat sie das bereits getan?

Wenn ja, wurde bzw. wird eine solche Leistung ausgeschrieben oder durch die Zukunftswerkstatt selbst bearbeitet?

18

Welche Projekte oder Projektplanungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von der Zukunftswerkstatt mit welchen Mitteln unterstützt bzw. durchgeführt (bitte noch laufende ebenfalls berücksichtigen und aufschlüsseln nach:

a) Projekte oder Projektplanungen Dritter,

b) Projekte oder Projektplanungen der Zukunftswerkstatt selbst)?

19

Welche Planungen für Projekte, Veranstaltungen oder Studien bzw. Gutachten hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zukunftswerkstatt gegenwärtig angestoßen, fertigstellt oder noch laufen?

20

Ist der Bundesregierung ein „Konzept der Lausitz“ oder eine „Lausitzstrategie“ der Länder Brandenburg und Sachsen für den Strukturwandel entsprechend der Vorbemerkung der Fragesteller bekannt, welches bzw. welche über das Grundsatzpapier „Gemeinsam für die Zukunft der Industrieregion Lausitz“ und die entsprechenden Projekt- und Maßnahmenliste Brandenburgs hinausgeht?

Wenn ja, ist dieses Konzept oder diese Strategie frei verfügbar und wo?

21

Ist es zutreffend, dass in der Kohlekommission bereits über die Aufteilung von den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für den Zeitraum 2018 bis 2021 angekündigten Strukturwandelmittel für Kohleregionen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro debattiert wurde?

Ging es dabei auch um eine Aufteilung der Mittel in Jahresscheiben?

Wenn ja für welche Regionen, in welcher Höhe, über welchen Zeitraum und für welche thematischen Bereiche?

22

Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass bei Vergabe der in Frage 18a genannten Mittel die notwendige Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements und ihrer Zusammenschlüsse ausreichend und gleichberechtigt bedacht wird?

Wenn nicht, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen?

Gibt es dazu bereits Konzeptansätze?

Berlin, den 29. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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