Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA
der Abgeordneten Katharina Dröge, Dr. Franziska Brantner, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Omid Nouripour, Harald Ebner, Renate Künast, Katja Keul, Uwe Kekeritz, Agnieszka Brugger, Anja Hajduk, Margarete Bause, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Ottmar von Holtz, Sven Lehmann, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
US-Präsident Donald Trumps Amtsantritt war der Auftakt für eine neue Handelspolitik der USA, die auf Konfrontation statt Kooperation setzt, und bedeutete eine Abkehr von den multilateralen Regeln der Welthandelsorganisation WTO. Ende Mai 2018 erhöhte US-Präsident Donald Trump einseitig die Importzölle auf Stahl- und Aluminium aus der EU auf 25 und 10 Prozent, worauf die EU mit Zöllen auf US-amerikanische Produkte in einem ähnlichen Volumen reagierte. Der US-Präsident veranlasste daraufhin die Prüfung einer Erhöhung von Zöllen auf Autoimporte aus der EU.
Am 25. Juli 2018 reiste EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in die USA, um eine weitere Eskalation im Handelsstreit zu verhindern. Das Ergebnis der Gespräche ist eine gemeinsame Presseerklärung, in der das Ziel formuliert wird, den bilateralen Handel zu stärken (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm).
Auch wenn es begrüßenswert ist, dass EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine Verhandlungslösung erzielt hat und eine weitere Eskalation im Handelsstreit zunächst verhindern konnte, wirft die Vereinbarung mit US-Präsident Donald Trump viele Fragen auf. Wie das darin formulierte Ziel erreicht werden soll, Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Subventionen für „Nicht-Auto-Industriegüter“ „auf null“ zu senken, ist völlig unklar. Wenn – wie die Presseerklärung vermuten lässt – der Fokus tatsächlich auf der Ausweitung des Handels mit Agrargütern, Chemikalien, Arzneimitteln und Medizinprodukten liegen sollte, würden damit ausgerechnet die problematischsten Teile von TTIP (Transatlantisches Freihandelsabkommen) aus dem Gefrierschrank geholt.
Zudem ist völlig unklar, wie das Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, mehr US-amerikanische Sojabohnen sowie Flüssigerdgas in die EU zu importieren, praktisch umgesetzt werden soll. Auch ist die Frage offen, inwiefern das Angebot, das EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den USA gemacht hat, mit den europäischen Staats- und Regierungschefs abgesprochen war und welche Rolle die Bundesregierung, die die Einführung von Zöllen auf Autos unbedingt verhindern wollte, bei der Entwicklung des Angebots hatte.
Insbesondere die Zusagen zur Öffnung des europäischen Agrarmarkts für US-Produkte bergen die Gefahr einer Spaltung Europas, wie die Aussagen des französischen Wirtschaftsministers zeigen, der eine Ausnahme des Landwirtschaftssektor aus den Verhandlungen forderte (vgl. www.tagesschau.de/ausland/handelsstreit-107.html). Eine solche Spaltung der EU muss unbedingt vermieden werden.
Die von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump angekündigte sogenannte Executive Working Group, die die Verhandlungen vorantreiben soll und auch kurzfristige Maßnahmen für Handelserleichterungen identifizieren soll, tagt bereits seit Anfang August. Auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/3762 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 7. August 2018 jedoch nach Auffassung der Fragesteller keine klare Antwort gegeben, über welche Bereiche nun konkret verhandelt wird.
Eine breite politische und gesellschaftliche Debatte, welche Ziele bei einem neuen Handelsabkommen verfolgt werden sollen, wurde zudem bislang nicht geführt. Auch gibt es weder von der Europäischen Kommission noch von der Bundesregierung Anzeichen dafür, dass eine solche Debatte initiiert oder unterstützt werden soll. Dabei wäre sie dringend notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz für Handelsabkommen zu schaffen und bessere Handelsabkommen auszuhandeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen68
Wie ist die „Executive Working Group“, die die Handelsgespräche zwischen den USA und der EU vorantreiben soll, nach Kenntnis der Bundesregierung personell zusammengesetzt?
Welche Ratsarbeitsgruppen bereiten die Gespräche der „Executive Working Group“ vor?
Welche Termine stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für die Sitzungen der „Executive Working Group“ fest, und wo tagt sie jeweils?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile konkrete Tagesordnungspunkte der „Executive Working Group“, und wenn ja, wann werden diese diskutiert?
Bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Formulierung in der Vereinbarung, man wolle mit dem Ziel zusammenarbeiten, Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse und Subventionen für alle „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null abzusenken (im Original: „We agreed today, first of all, to work together towards zero tariffs, zero non-tariff barriers, and zero subsidies on non-auto industrial goods“),
a) dass die EU ein Zollabkommen mit den USA anstrebt, das alle Zölle für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll;
b) dass die EU ein Handelsabkommen mit den USA anstrebt, das alle nichttarifären Handelshemmnisse für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll;
c) dass die EU ein Abkommen mit den USA anstrebt, das alle Subventionen für „Nicht-Auto-Industriegüter“ auf null absenken soll?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Formulierung „non-auto industrial goods“ konkret zu verstehen, und wird es über die Frage der Autozölle noch separate Vereinbarungen geben, oder ist die Formulierung eher semantisch so zu verstehen, dass zusätzlich zu den Autogütern alle weiteren Industriegüter von der Vereinbarung erfasst werden?
Müsste die EU-Kommission für ein Handelsabkommen, das so umfassend wie in der Zielformulierung des Juncker-Trump-Deals avisiert ist, nach Ansicht der Bundesregierung ein neues Verhandlungsmandat im Rat der EU beantragen?
Gibt es Bereiche in einem möglichen Zollabkommen, die nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Ziel ausgenommen werden sollen, auf null abgesenkt zu werden?
Wenn ja, welche?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung besonders sensible Bereiche, die von einem umfassenden Zollabkommen ausgenommen werden sollten?
Wenn ja, welche?
Wird der Landwirtschaftssektor nach Kenntnis der Bundesregierung von einem umfassenden Zollabkommen mit den USA ausgenommen werden?
Sollte der Landwirtschaftssektor nach Auffassung der Bundesregierung von einem umfassenden Zollabkommen mit den USA ausgenommen werden?
Welche Branchen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung von den Gesprächen über nicht-tarifäre Handelshemmnisse erfasst werden?
Wo liegt nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied in den Gesprächen zum Thema nicht-tarifäre Handelshemmnisse, die als erster Punkt in der Erklärung genannt werden, und zur Frage der Standards, die als dritter Punkt in der Erklärung genannt werden (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm)?
Welche Branchen sollten aus Sicht der Bundesregierung von den Gesprächen zu Standards erfasst werden?
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Reise von EU-Kommissionspräsident Juncker gegenüber der EU-Kommission eine Position darüber vertreten, welchen Inhalt und welche Ziele die Verhandlungen des Kommissionspräsidenten haben sollten?
War das Angebot, das EU-Kommissionspräsident Juncker in den USA gemacht hat, mit der Bundesregierung in Grundzügen oder in Gänze abgestimmt?
Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über das Verhandlungsangebot informiert?
Hat EU-Kommissionspräsident Juncker seine Verhandlungsposition mit allen europäischen Staats- und Regierungschefs abgestimmt oder nur mit einigen?
Wenn ja, mit welchen?
Gab es bilaterale Gespräche zwischen der deutschen und der französischen Regierung über die Frage einer möglichen Position im Vorfeld der Reise von EU-Kommissionspräsident Juncker in die USA, und wenn ja, in welchen Punkten unterschieden sich die beiden Positionen?
Zu welchen Ergebnissen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche zwischen EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump zum Thema „Zugang von EU-Unternehmen zum US-amerikanischen Beschaffungsmarkt“ (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/nach-gespraechmit-trump-juncker-verteidigt-seinen-handelsdeal-1.4072716) geführt, und wird dies Teil der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA werden?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Bereiche von den künftigen Gesprächen mit den USA erfasst:
a) Marktzugang im Bereich Waren und Zölle
b) Marktzugang im Bereich Dienstleistungen
c) Marktzugang im Bereich öffentliche Beschaffung
d) Marktzugang im Bereich Ursprungsregeln
e) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
f) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Fragen technischer Handelshemmnisse
g) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Fragen der Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit, sowie Biotechnologie und Methoden der „modernen Landwirtschaft“
h) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Chemikalien
i) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Kosmetika
j) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema technische Erzeugnisse
k) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
l) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Medizinprodukte
m) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Pestizide
n) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Arzneimittel
o) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Textilien
p) Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zum Thema Fahrzeuge
q) Regelungen zum Thema nachhaltige Entwicklung
r) Regelungen zum Thema Energie- und Rohstoffe
s) Regelungen zum Thema Zoll- und Handelserleichterungen
t) Regelungen zum Thema kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
u) Regelungen zum Thema zwischenstaatliche Streitbeilegung
v) Regelungen zum Thema Wettbewerbspolitik
w) Regelungen zum Thema geistiges Eigentum und geografische Angaben?
Inwiefern unterscheiden sich die im Joint U.S.-EU Statement genannten Sektoren, für die Handelsbarrieren gesenkt werden sollen („non-auto industrial goods, services, chemicals, pharmaceuticals, medical products, soybeans“ – vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm), zu den Sektoren, die in den TTIP-Vereinbarungen inkludiert waren?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU-Kommission bzw. im Rat der EU Überlegungen, weitere Sektoren in die Verhandlungen zur Senkung von Handelsbarrieren mit aufzunehmen, und wenn ja, welche?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Thema Investor-Staat-Streitbeilegung bzw. Investitionsschutz Teil der Gespräche zwischen den USA und der EU, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufnahme solcher Regeln in einem künftigen Handels- bzw. Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und den USA?
Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Regierung gegenüber der EU-Kommission in dieser Sache?
Welche Art der Zusammenarbeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) ist nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der EU und den USA geplant, falls dieser Bereich Teil der Gespräche ist?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Hinblick auf digitale Dienstleistungen und Güter und dem möglichen Ziel, einen grenzüberschreitenden Austausch von Daten herzustellen, das datenschutzrechtliche Niveau nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und mit Blick auf Onlinehandel das Level an Verbraucherschutz durch die E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) nicht gesenkt wird?
Soll es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen zum Thema Haftungsausschluss von Intermediären nach der E-Commerce-Richtlinie (2000/ 31/EG) und im Bereich irreführende geschäftliche Handlung nach i. S. d. § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geben?
Durch welche aktiven Maßnahmen, die über die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 19/3762 genannten Markteffekte hinausgehen (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2018/07-393.pdf?__blob=publicationFile&v=4), sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die „EU kann mehr Sojabohnen aus der USA importieren und wird dies tun“, realisiert werden (siehe Statement von Jean-Claude Juncker vom 25. August 2018 http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-4701_en.htm)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein (nichtöffentliches) Zusatzdokument bzgl. der Vereinbarungen zu Sojabohnen und Flüssigerdgas, da in dem Joint U.S.-EU-Statement konkrete Details zu diesen Vereinbarungen fehlen (http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm)?
Plant die Bundesregierung, auf nationaler Ebene Regelungen zu ergreifen bzw. sich auf EU-Ebene für Regelungen einzusetzen, die einen erhöhten Import von Soja aus den USA ermöglichen, und wenn ja, für welche?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Satz aus der Erklärung zu verstehen: „We will also work to reduce barriers and increase trade in [...] as well as soybeans“?
Welche Handelsbarrieren gibt es aus Sicht der Bundesregierung zwischen der EU und den USA im Bereich der Sojabohnenimporte?
Soll es nach Kenntnis der Bundesregierung Änderungen bei der Kennzeichnung und Zulassung von genverändertem Soja geben, um Importe in die EU in großen Mengen zu erleichtern?
Wie viele in den USA zugelassenen und im Anbau verwendeten gentechnisch veränderten Sojasorten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der EU nicht für den Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen?
Welche Jahresproduktionsmengen gentechnikfreier Sojabohnen sowie gentechnikfreier Sojafuttermittel sind laut Kenntnis der Bundesregierung auf dem US-Markt erhältlich (bitte in Tonnen sowie prozentual vom Gesamtproduktionsvolumen pro Jahr angeben) vor dem Hintergrund des stark wachsenden Anteils der gentechnikfreien Fütterung in Deutschland (vgl. www.ohnegentechnik.org/fileadmin/ohne-gentechnik/presse/p_180606_Rekordumsaetze_final.pdf, http://bio-markt.info/kurzmeldungen/lidl-bemueht-sich-um-soja-futtermittel-ohne-gentechnik.html und www.rewe.de/nachhaltigkeit/nachhaltig-einkaufen/gruene-produkte/ohne-gentechnik/) sowie der Aussage von Bundesministerin Julia Klöckner, der europäische Sojabedarf werde nun voraussichtlich aus amerikanischen Importen bedient (siehe www.topagrar.com/news/Hometop-News-Soja-Deal-mit-den-USA-sehr-wichtig-fuer-Deutschland-9506140.html)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner auf EU-Ebene für die Schließung der Kennzeichnungslücke für tierische Produkte vorgeschlagen, bei deren Erzeugung gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kommen?
Durch welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Versprechen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, „die EU wird mehr Terminals bauen und Flüssigerdgas aus den USA importieren“, realisiert werden (siehe Statement von Jean-Claude Juncker vom 25. August 2018 http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-18-4701_en.htm)?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die verstärkte Kooperation mit den USA im Bereich Flüssigerdgas (LNG) aussehen?
Welche Vorstellungen und Positionen vertritt die Bundesregierung, wie eine verstärkte Kooperation mit den USA im Bereich Flüssigerdgas (LNG) aussehen sollte?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Handelshemmnisse für nordamerikanisches LNG in Europa?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des CFO von EnBW, Thomas Kusterer, dass US-amerikanisches LNG aufgrund der zu hohen Preise „derzeit nicht wettbewerbsfähig“ (www.n-tv.de/wirtschaft/EnBW-haelt-US-Gas-fuer-zu-teuer-article20546618.html) in Deutschland ist?
a) Wenn ja, was will die Bundesregierung unternehmen, um die Zusagen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trotzdem umzusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Auslastungsgrad der bereits vorhandenen europäischen LNG-Terminals (bitte auflisten)?
Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Terminals entstehen, und in welcher Höhe soll der Bau finanziell durch die Europäische Union unterstützt werden?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Frage, wo zusätzliche Terminals entstehen sollen und in welcher Höhe der Bau finanziell durch die Europäische Union unterstützt werden soll?
Welche Terminals sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland entstehen?
a) Will sich die Bundesregierung dafür einsetzen diese, analog dem LNG-Terminal in Swinoujscie, in die Liste der PCI (projects of common interests) mit aufnehmen zu lassen?
b) Welche Auswirkungen hätten deutsche LNG-Terminals nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Auslastung des LNG-Terminals in Swinouscje?
Welche LNG-Projekte über den bisher noch nicht genehmigten ungebundenen Finanzkredit für die Beteiligung von Uniper an dem geplanten LNG-Terminal Goldboro (vgl. Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 19/2334, https://julia-verlinden.de/userspace/NS/julia-verlinden/Dokumente/Dokumente_News/180523_Antwort_BurReg_SF_Verlinden_LNG_Goldboro.pdf) unterstützt die Bundesregierung in Nordamerika mittels Finanzierungszusagen und/oder Beratungsleistungen staatlicher Banken (bitte einzelne Projekte, Finanzierungsinstrumente und Höhe der Mittel und ggf. Beteiligung staatlicher Banken auflisten)?
Aus welchen Lagerstätten (Ton, Sandstein etc.) wird das potentiell aus den USA für den Export in den nächsten Jahren vorgesehene LNG gewonnen, und wie viel Prozent wird nach Kenntnis der Bundesregierung mittels Fracking gefördert?
Aus welchen Staaten wird bisher hauptsächlich LNG in die EU bzw. Deutschland geliefert, und welche Entwicklungen erwartet die Bundesregierung in Zukunft vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker und den Entwicklungen in anderen Staaten, die LNG exportieren wollen?
Wie ist die Klimabilanz von nordamerikanischem LNG vor dem Hintergrund des Energieaufwands für Förderung, Verflüssigung, und Transport sowie Methanleckagen entlang der Produktionskette aus Sicht der Bundesregierung zu bewerten – auch im Vergleich zu
a) pipelinegebundenem Erdgas aus Norwegen, Russland, Niederlande und
b) LNG aus Katar, Algerien, Norwegen und Nigeria,
das von Deutschland bzw. der EU importiert wird?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil von pipelinegebundenem Erdgas und LNG, das nach Deutschland bzw. in die EU geliefert wird, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in Zukunft, bzw. von welchen Szenarien geht sie vor dem Hintergrund der Pariser Klimaziele und der Energieunion aus?
Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung mit Blick auf das Klimaschutzabkommen von Paris 2015, die Klimabilanz von nach Deutschland bzw. Europa importierten fossilen Brennstoffen in Zukunft verpflichtend zu dokumentieren und diese in die Berechnung der deutschen CO2-Emissionen mit einzubeziehen?
a) Wenn ja, welche Bestrebungen sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Chemiesektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist?
b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen?
c) Werden die Gespräche auch Regelungen erfassen, die unter die EU-Chemikalienverordnung REACH fallen?
d) Gibt es Bereiche im Rahmen der Chemikalienregulierung, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche?
a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Pharmasektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist?
b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen?
c) Gibt es Bereiche im Rahmen der Pharmazieregulierung, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja welche?
a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich des Dienstleistungssektors nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist?
b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen?
c) Gibt es Bereiche im Rahmen des Dienstleistungssektors, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche?
a) Um den Abbau welcher Handelsbarrieren wird es im Bereich der Medizinprodukte nach Kenntnis der Bunderegierung konkret gehen, vor dem Hintergrund, dass der Abbau von Handelsbarrieren in diesem Bereich in der Vereinbarung zwischen US-Präsident Trump und EU-Kommissionspräsident Juncker explizit als Ziel genannt ist?
b) Um welche Handelsbarrieren sollte es nach Auffassung der Bundesregierung gehen?
c) Gibt es Bereiche im Rahmen der Regulierung von Medizinprodukten, die aus Sicht der Bundesregierung definitiv nicht unter die Gespräche zum Abbau von Handelsbarrieren fallen sollten, und wenn ja, welche?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan, wann über die Frage der US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU sowie über die europäischen Gegenmaßnahmen (im Original „We also will resolve the steel and aluminum tariff issues and retaliatory tariffs.“ www.whitehouse.gov/briefings-statements/remarks-president-trump-president-juncker-europeancommission-joint-press-statements/) mit den USA gesprochen wird?
Wird die Abschaffung der US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU eine Bedingung der EU sein für den Abschluss eines Zoll- oder Freihandelsabkommens mit den USA?
Wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass auch Gespräche über den Pariser Klimavertrag bzw. die Verbindung von Handels- und Umweltschutzzielen mit aufgenommen werden, wie von Frankreich gefordert (vgl. www.n-tv.de/politik/Macron-stiehlt-Merkel-die-Klima-Schau-article20135122.html; www.politico.eu/article/germany-gains-upper-hand-in-european-splitover-trump-trade-strategy/)?
Inwiefern sind die Vereinbarungen im Joint U.S.-EU Statement, Handelsbarrieren im Bereich der „non-auto-industrial goods“ abzubauen und einen „engen Dialog“ über Handelsvereinfachungen und den Abbau bürokratischer Hürden zu beginnen (vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm), angesichts des Austritts der USA aus dem Pariser Klimaabkommen vereinbar mit dem Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten vom 22. Mai 2018 (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9120-2018-INIT/de/pdf), der besagt, dass die EU eine Freihandelsagenda verfolgen soll, die „die Werte und Normen der EU – einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens –“ propagiert?
Sind in den Handelsgesprächen zwischen der EU und den USA auch einklagbare Nachhaltigkeitsregeln, wie Arbeitnehmerschutz und Umweltstandards, ein Thema, und wenn nein, mit welchen konkreten Vorschlägen setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU für die Aufnahme einklagbarer Nachhaltigkeitsregeln in den Gesprächen bzw. einem künftigen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ein?
Inwieweit wird das in der EU geltende Vorsorgeprinzip (entsprechend Artikel 191 Absatz 2 der EU-Verträge über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Vereinbarung und des angestrebten Abkommens als horizontales Prinzip verankert?
Inwieweit wird das Vorsorgeprinzip (entsprechend Artikel 191 Absatz 2 der EU-Verträge über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Vereinbarung und des angestrebten Abkommens als nicht-tarifäres Handelshemmnis zu betrachten sein (bitte begründen)?
Wie ist das in der EU geltende Vorsorgeprinzip vereinbar mit der Regulierungspraxis der USA, die auf dem sogenannten evidence based approach basiert sowie mit dem von EU-Kommissionspräsident Juncker und US-Präsident Trump geäußerten Ziel, alle nicht-tarifären Handelshemmnisse auf null zu senken (bitte begründen)?
Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gültigen Regelungen der Richtlinie EU/1107/2009 (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln) und die Regelungen der Richtlinie 2001/18/EG (Freisetzungs-Richtlinie bezüglich gentechnisch veränderter Organismen) hinsichtlich der genannten Vereinbarung zwischen der EU und den USA und eines angestrebten Handelsabkommens als nicht-tarifäre Handelshemmnisse zu betrachten?
Wenn nein, warum nicht?
Gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung konträre Regulierungsauffassungen der Verhandlungspartner, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Inwieweit wird nach Einschätzung der Bundesregierung die entsprechend dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 zwingend zu erfolgende EU-Regulierung neuer Gentechnikverfahren (siehe http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204387&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=72751) im Rahmen der genannten Vereinbarung zwischen der EU und den USA und eines angestrebten Handelsabkommens als nicht-tarifäres Handelshemmnis identifiziert werden (bitte begründen)?
Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten des US-Handelspartners Positionen, welche den Vorgaben des EuGH-Urteils widersprechen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang der Regulierung in den USA hinsichtlich verpflichtender Zulassungsverfahren, Risikobewertung und Kennzeichnung für neue gentechnische Verfahren wie Crispr/Cas9 bzw. für aus diesen Verfahren resultierende Produkte?
Welche Reformen der Welthandelsorganisation (WTO) sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand der zukünftigen transatlantischen Verhandlungen sein (www.whitehouse.gov/briefings-statements/president-donald-jtrump-launches-new-reciprocal-trade-relationship-european-union/)?
Welche Reformen der WTO sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um einen fairen weltweiten Handel zu erreichen?