Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Markus Kurth, Sven Lehmann, Steffi Lemke, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 24. August 2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gutachten „Soziale Wohnungspolitik“. Dieses wurde vom Wissenschaftlichen Beirat beim BMWi verfasst. Wir möchten die Hintergründe und wissenschaftliche Basis dieses Gutachtens erfahren (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/ gutachten-wissenschaftlicher-beirat-soziale-wohnungspolitik.pdf?__blob=publication File&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Gutachtens?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Gutachtens, „Das adäquate Mittel für die Versorgung von Angehörigen der unteren Einkommensgruppen und großer Familien mit angemessenem Wohnraum zu tragbaren Kosten ist das Wohngeld. (…)“, vor dem Hintergrund, dass im Zuge der letzten Wohngelderhöhung im Jahr 2015 von der schwarz-roten Koalition gerade einmal 866 000 Haushalte (Quelle: Bundestagsdrucksache 18/4896, Gesetzentwurf Wohngeldnovelle der Bundesregierung) von insgesamt rund 40 000 000 Haushalten überhaupt Wohngeld erhalten sollten?
Wie bewertet die Bundesregierung die tatsächliche Angemessenheit der Anpassung des Wohngeldes an die Mietentwicklung vor dem Hintergrund, dass bei der letzten Wohngeldnovelle der schwarz-roten Koalition im Jahr 2015 die Mieten in den einzelnen Mietenstufen um 7 bis höchstens 27 Prozent angehoben wurden, während laut Gutachten die Mieten von 2010 bis 2017 in den im Gutachten genannten Städten um 17,5 bis 67,8 Prozent oder im Durchschnitt um 34,1 Prozent angestiegen sind und eine dynamische Anpassung des Wohngelds an die Mietentwicklung von der Bundesregierung damals abgelehnt wurde und daher auch nicht erfolgt ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Gutachtens, die Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer mit nur noch der Grundstücksfläche als Basis für die Besteuerung zu entwickeln, wobei der Grundstückswert im Gutachten in diesem Zusammenhang gar nicht erwähnt wurde, vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit im Grundgesetz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Gutachter bezüglich der Mietpreisbremse, dass diese abzuschaffen sei, denn sie wirke nicht, vor dem Hintergrund der Begründung, dass wegen der (im Gesetz enthaltenen) Ausnahmen und ihrer (im Gesetz verankerten) schwierigen Durchsetzung durch die Mieter ihre Wirksamkeit eingeschränkt sei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Gutachter, der soziale Wohnungsbau solle „zurück gefahren werden“?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Gutachter, dass der soziale Wohnungsbau zu einer stärkeren räumlichen Konzentration von bedürftigen Personen führe und daher negativ wirke?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der soziale Wohnungsbau es ja gerade ermöglichen kann, dass Menschen dort wohnen, wo für sie der frei finanzierte Wohnungsbau zu teuer oder zum Beispiel wegen Diskriminierung nicht zugänglich wäre, also soziale Mischung und Teilhabe gerade stärkt?
Wie begründet die Bundesregierung ihr eigenes Engagement für den sozialen Wohnungsbau?
Werden die Empfehlungen des Gutachtens Auswirkungen auf die Positionierung des Bundeswirtschaftsministeriums im Bundeskabinett bezüglich des geplanten Mietrechtsanpassungsgesetztes aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben, und wenn ja, welche?
Auf welcher wissenschaftlichen Basis und Empirie wurde das Gutachten erstellt?
Auf welcher theoretischen Basis wurde die Bewertung der staatlichen Instrumente vorgenommen?
Auf welcher wohnungspolitischen Expertise wurde das Gutachten erstellt?
Wie hoch sind die Gesamtkosten, die durch das Gutachten entstanden sind?
Wurde das Gutachten mit dem für Bau- und Wohnungspolitik zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat abgestimmt, und wenn nicht, warum nicht?
Wurde das Gutachten mit dem BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) abgestimmt, und wenn nicht, warum nicht?
Welche Empfehlungen möchte das BMWi umsetzen, und warum?
Welche Empfehlungen möchte das BMWi nicht umsetzen, und warum?
Wie setzt sich der wissenschaftliche Beirat des BMWi zusammen (bitte Mitglieder und Qualifikation benennen)?
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, über die der wissenschaftliche Beirat verfügt?
Welche finanziellen Mittel erhalten die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates (bitte einzeln und jährlich auflisten)?
Ist geplant, den wissenschaftlichen Beirat des BMWi künftig interdisziplinärer zu besetzen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens werden vom wissenschaftlichen Beirat des BMWi verlangt?
Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten getroffene Aussage des wissenschaftlichen Beirats, dass die Wiedereinführung einer Grundsteuer C, wie sie der geltende Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht, nicht zu empfehlen sei?