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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jobcenter: Ineffizienzen bei der eAkte

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/417607.09.2018

Jobcenter: Ineffizienzen bei der eAkte

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dieter Janecek, Tabea Rößner, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Canan Bayram, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zwischen August 2016 und Juni 2018 wurde die elektronische Akte (eAkte) schrittweise in allen gemeinsamen Einrichtungen (gE) eingeführt. Das sind Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Seitdem sind diese in der Lage, alle personenbezogenen Geschäftsvorgänge in einer Akte zu bündeln und behördenintern zu nutzen. Auch in den Optionskommunen, denen die alleinige Trägerschaft der Jobcenter übertragen wurde, gibt es analoge Systeme zur eAkte.

Probleme gibt es jedoch in den Jobcentern, in denen es keine IT-Schnittstellen zu den Sozialgerichten gibt. Dort bringt die eAkte bisher beim Datenaustausch wenig Arbeitserleichterung, da elektronische Daten ausgedruckt und auf dem Postweg, per Fax oder auf anderen Wegen zwischen den Institutionen ausgetauscht werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist die Einführung der eAkte nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Jobcentern mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, in wie vielen Jobcentern wurde die eAkte noch nicht eingeführt (bitte differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen angeben)?

2

Wie lange hat die Einführung der eAkte von der Planung bis zur Umsetzung in den Jobcentern nach Kenntnis der Bundesregierung gedauert, und auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten ohne Betriebskosten (bitte differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen angeben)?

3

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der eAkte die uneingeschränkte Kompatibilität der verwaltungsübergreifenden Systeme hergestellt sein?

4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die eAkten der Optionskommunen mit den eAkten der gemeinsamen Einrichtungen kompatibel?

Wenn nein, warum nicht?

5

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die eAkten, die im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch verwendet werden, mit den eAkten der gemeinsamen Einrichtungen und der Optionskommunen kompatibel?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie viele Personen sind in den Jobcentern nach Kenntnis der Bundesregierung für die Administration der eAkten zuständig, und wie viele Personen aus welchen Personengruppen zählen insgesamt zum Nutzerkreis (bitte differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen angeben)?

7

Wie viele bzw. welche Drittfirmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern mit der Digitalisierung der Unterlagen für die eAkten beauftragt,

a) wie viele Beschäftigte sind in diesen Drittfirmen mit der Digitalisierung der Unterlagen befasst, und

b) wie viele davon sind Leiharbeitskräfte (bitte jeweils differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen angeben)?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Regeln in gemeinsamen Einrichtungen bzw. Optionskommunen, welche Unterlagen für die eAkten digitalisiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Unterlagen werden eingescannt und welche definitiv nicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Digitalisierungsbemühungen und -erfolge im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und wann wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und der Leistungserbringung voraussichtlich abgeschlossen sein?

10

Wie viele bzw. welche Institutionen und externe Personen (beispielsweise Rechtsanwälte) nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Daten aus der eAkte der Jobcenter, und wie viele davon haben eine mit der eAkte kompatible Schnittstelle und sind in der Lage, Daten aus der eAkte zu verarbeiten?

11

Wie viele Sozialgerichte nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung Daten aus der eAkte der Jobcenter, und wie viele davon haben eine mit der eAkte kompatible Schnittstelle und sind in der Lage, Daten aus der eAkte zu verarbeiten,

a) wie viele Fälle werden pro Jahr ausgetauscht,

b) und wie viel Prozent davon sind eAkten (bitte jeweils differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen und differenziert nach Bundesländern angeben)?

12

Wann werden welche Sozialgerichte nach Kenntnis der Bundesregierung spätestens in der Lage sein, Daten aus eAkten vollständig elektronisch zu verarbeiten und auszutauschen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Digitalisierungsbemühungen der Sozialgerichte, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen, und in welchen Bundesländern besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, damit die eAkte ihre volle Wirkung entfalten kann?

14

Wird die Bundesregierung von ihren im Zuge der Föderalismusreform geschaffenen Kompetenzen nach Artikel 91c Absatz 5 des Grundgesetzes Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die Sozialgerichte – schneller, als bisher geplant – die nötigen Schnittstellen zur Verfügung stellen, damit ein elektronischer Datenverkehr gewährleistet wird und die eAkte ihren vollen Nutzen entfalten kann?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welche Vorteile haben Arbeitslose im Rechtskreis SGB II von der eAkte, und welche Nachteile entstehen für sie, wenn der Datenaustausch mit der eAkte nicht funktioniert?

16

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Datensicherheit bezüglich der eAkten der Jobcenter gewährleistet (bitte differenziert nach gemeinsamen Einrichtungen bzw. Optionskommunen angeben)?

17

Hat die Aussetzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nach Kenntnis der Bundesregierung den Rechtsverkehr in Sozialgerichtsfällen behindert?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

18

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheit des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gewährleistet?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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