Kulturpolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Dass vor 100 Jahren nicht nur der Erste Weltkrieg endete, sondern auch die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Ozeaniens und andere überseeische Gebiete, wird in der offiziellen Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland bisher kaum berücksichtigt. Hartnäckig hält sich die Meinung, Deutschland sei eine unbedeutende, letztlich harmlose Kolonialmacht gewesen (vgl. www.spiegel.de/einestages/kolonialzeit-interview-mit-afrika-experte-juergen-zimmerer-a-1080090.html). In Berlin – wo 1884 die Afrika-Konferenz stattfand – gibt es nach wie vor keine zentrale Gedenk- und Dokumentationsstätte, die an die Verbrechen des deutschen Kolonialismus erinnert. Weiterhin besteht die aus Sicht der Fragesteller skandalöse Situation fort, dass nicht genau bekannt ist, wie viele Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in den ethnologischen und anthropologischen Sammlungen deutscher Museen lagern (vgl. „Positive Beunruhigung“, taz am Wochenende vom 31. März 2018, S. 15).
In der gesellschaftlichen Debatte hingegen spielt die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit eine immer größere Rolle. Dies liegt insbesondere an der unermüdlichen Arbeit der Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus, die seit Jahrzehnten an dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit erinnern. Jüngst rückte auch die Debatte um die inhaltliche Ausgestaltung des Humboldt Forums die Frage des Umgangs mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist allerdings bisher kein klares Konzept erkennbar, wie die deutsche Kolonialgeschichte im Humboldt Forum aufgearbeitet und vermittelt werden soll. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie Berlin postkolonial oder No Humboldt 21! weisen immer wieder auf die entsprechenden Mängel hin (vgl. www.no-humboldt21.de/resolution). Nicht zuletzt verstärkte die viel beachtete Ankündigung des französischen Präsidenten im November 2017, binnen fünf Jahren die Voraussetzungen für die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten an die Herkunftsländer schaffen zu wollen, den Druck auf die Bundesregierung, das Gedenken und Erinnern an den deutschen Kolonialismus endlich voranzutreiben.
Vor dem Hintergrund der verstärkten gesellschaftlichen Wahrnehmung der kolonialen Verantwortung Deutschlands thematisiert nun auch der Koalitionsvertrag zwischen CSU, CDU und SPD die deutsche Kolonialgeschichte. Zwar wird darin angekündigt, die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen mit einem eigenen Schwerpunkt zu fördern sowie den Kulturaustausch mit Afrika zu verstärken, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika. Doch in welcher Art und Weise die Bundesregierung die deutsche Kolonialgeschichte aufarbeiten will, wird im Koalitionsvertrag nicht weiter erläutert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Erinnerungskultur und Gedenkpolitik
1. Wie viele Gedenkorte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies (bitte einzeln aufführen)?
2. Teilt die Bundesregierung Forderungen nach der Errichtung einer zentralen Gedenk- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/restitution-und-erinnerung-deutschlandbraucht-eine-entkolonialisierung/22753484.html und www.zentralrat-afrikagemeinde.de/wp-content/uploads/2015/02/PM_-DecolonizeDeutschland.pdf)?
a) Falls ja, für welchen Zeitpunkt ist eine Ausschreibung vorgesehen, und sollten nach Auffassung der Bundesregierung Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus in den Prozess der Planung eingebunden werden?
b) Falls nein, warum nicht?
3. Wie viele lokale Initiativen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies?
4. Teilt die Bundesregierung Forderungen, nach denen mit Kolonialverbrechen verbundene Straßennamen in Deutschland umbenannt werden sollen (vgl. z. B. www.dw.com/de/kolumne-kampf-gegen-koloniale-stra%C3%9Fennamenin-berlin/a-39656955)?
a) Falls ja, wie unterstützt die Bundesregierung diese Vorhaben?
b) Falls nein, warum nicht?
5. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu erinnern?
a) Inwieweit wird hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung der massive Kunst- und Kulturraub aus ehemaligen deutschen Kolonien nach Deutschland und Europa thematisiert?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bedarf, die gegenwärtigen Maßnahmen im Bereich der Erinnerung an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu intensivieren (bitte Ansicht begründen)?
6. Plant die Bundesregierung, die Erinnerung an die Verbrechen des deutschen Kolonialismus in die Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung aufzunehmen?
a) Falls ja, welche Schritte hat die Bundesregierung hierzu bereits eingeleitet?
b) Falls nein, warum nicht?
7. Welche Rolle soll die Vermittlung der deutschen Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ spielen?
8. Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit in Schulen (z. B. Curricula, Schulpläne) aussehen?
a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ein?
b) Inwieweit würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die Kultusministerkonferenz diesen Plänen nachkäme?
Humboldt Forum
9. Wie soll die deutsche Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in den Ausstellungen des Humboldt Forums aufgearbeitet und vermittelt werden?
a) Welche zielgruppenspezifischen Angebote sind hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
b) Mit welchen museumspädagogischen Konzepten soll die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
10. Bei wie vielen der Objekte, die im Humboldt Forum gezeigt werden sollen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Provenienzen zu erforschen?
11. Wie wird die Provenienz von Kulturgütern aus kolonialem Kontext nach Kenntnis der Bundesregierung erforscht, bevor sie im Humboldt Forum ausgestellt werden?
a) In welchem Rahmen, mit welchem Kosten- und Personalansatz ist die entsprechende Provenienzforschung geplant?
b) Welche Kooperationen mit Herkunftsländern und „Sourcecommunities“ (Gemeinschaften, aus denen die in Museen und Sammlungen ausgestellten Objekte ursprünglich stammen) sind zur Erforschung der Provenienz von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
12. Wie werden die Ergebnisse der Provenienzforschung nach Kenntnis der Bundesregierung in das Ausstellungskonzept im Humboldt Forum einfließen?
13. Welche Geschichten und Narrative um Kulturgüter aus kolonialen Kontexten werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt?
14. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass Menschen aus den Herkunftsländern der Ausstellungsstücke die im Humboldt Forum präsentierten Objekte besichtigen können?
a) Falls ja, wie kann dies nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden?
b) Falls nein, warum nicht?
15. Ist der erleichterte Zugang zu Visa für Menschen aus den „Sourcecommunities“ nach Auffassung der Bundesregierung eine Möglichkeit, um den Zugang von „Sourcecommunities“ zu den Objekten zu gewährleisten?
a) Falls ja, in welchem Rahmen wird die Bundesregierung entsprechend handeln?
b) Falls nein, warum nicht?
16. Welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ bei der inhaltlichen Konzeption des Humboldt Forums haben – außer den öffentlich bereits bekannten mit Tansania – nach Kenntnis der Bundesregierung bisher stattgefunden, und welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ sind für die Zukunft geplant?
17. Plant die Bundesregierung Förderinstrumente für Kooperationen und „Beziehungsarbeit“ mit den „Sourcecommunities“?
a) Falls ja, welche sind dies, und ab wann werden diese eingesetzt?
b) Falls nein, warum nicht?
Provenienzforschung
18. Wie viele Objekte mit ungeklärter Provenienz befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den außereuropäischen, ethnologischen und anthropologischen Sammlungen deutscher Museen?
a) Welchen Kosten- und Personalbedarf sieht die Bundesregierung zur Klärung dieser Provenienzen?
b) Sind entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2019 vorgesehen? Falls nicht, wieso nicht?
19. Welche Rolle soll das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bei der Erforschung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zukünftig spielen?
a) Mit welcher finanziellen und personellen Ausstattung wird das DZK diese Rolle einnehmen?
b) Innerhalb welchen Zeitraums soll die Arbeit des DZK aufgenommen werden?
20. Plant die Bundesregierung, Ergebnisse der Provenienzforschung zentral festzuhalten?
a) Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form soll dies geschehen, und werden die Ergebnisse der Provenienzforschung in andere Sprachen übersetzt?
b) Falls nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer Informationspflicht, nach der Museen und Sammlungen Ergebnisse zur Provenienz bestimmter Kulturgüter aus kolonialen Kontexten – insbesondere zu „Human Remains“ – den Regierungen bzw. Botschaften der Herkunftsländer dieser Objekte mitteilen müssen?
a) Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form ist eine entsprechende Initiative geplant?
b) Falls nein, warum nicht?
22. Sieht die Bundesregierung den Bedarf zur Herstellung von mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft der entsprechenden Objekte in Sammlungen und Museen (z. B. durch Digitalisierung)?
a) Falls ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür, und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
b) Falls nein, warum nicht?
23. Befürwortet die Bundesregierung die Idee von Fachleuten, die Prinzipien der Washingtoner Erklärung auf den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialem Kontext zu übertragen (vgl. www.swp.de/unterhaltung/kultur/was-tun-mit-objekten-aus-der-kolonialzeit_-26829916.html), und sollen die Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung einen verpflichtenden Charakter haben?
a) Falls ja, in welcher Form und auf welchen politischen Entscheidungsebenen (international, europäisch, national) setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
b) Falls nein, warum nicht?
Restitution
24. Welche Schlussfolgerungen für den eigenen Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron vom November 2017, binnen fünf Jahren die Voraussetzungen für die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten an die Herkunftsländer zu schaffen (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/macron-fordert-endgueltige-restitutionen-des-afrikanisches-erbes-an-afrika-15388474.html)?
25. Plant die Bundesregierung eine ähnliche Initiative?
a) Falls ja, welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, mit welchen Akteurinnen und Akteuren steht die Bundesregierung hierzu in Verbindung, und worin erkennt die Bundesregierung gegenwärtig die maßgeblichen Hindernisse?
b) Falls nein, warum nicht?
26. Steht die Bundesregierung gegenwärtig bezüglich bestehender Restitutionsanfragen in Kontakt mit Anfragestellern? Falls ja, um welche Restitutionsanfragen handelt es sich dabei, und welchen Stand haben diese Gespräche?
27. Plant die Bundesregierung die Einführung eines zentralen Registers, das bestehende Restitutionsanfragen an deutsche Museen und Sammlungen auflistet?
a) Falls ja, wie und innerhalb welchen Zeitraums soll dies umgesetzt werden?
b) Falls nein, warum nicht?
28. Was versteht die Bundesregierung unter einer „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“, die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters zum Fundament der „Museumsarbeit im internationalen Maßstab“ (www.youtube.com/watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 11:05) erklärte, und welche konkreten Anforderungen leitet die Bundesregierung daraus für den generellen Umgang mit Kulturgütern ab?
29. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung bestimmte konservatorische Bedingungen in den Herkunftsländern an die Rückgabe von Kulturgütern geknüpft sein?
a) Falls ja, welche sind dies, und inwieweit greift die Bundesregierung damit in die kulturelle Souveränität der Herkunftsländer der Objekte ein?
b) Falls nein, inwieweit will die Bundesregierung auf andere Weise die von ihr postulierte „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“ gewährleisten?
30. Teilt die Bundesregierung die Überlegung von Prof. Dr. Hermann Parzinger, bestimmte Kulturgüter aus kolonialen Kontexten „für eine gewisse Zeit“ in die Herkunftsländer dieser Objekte „auszuleihen“ (www.youtube.com/watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 30:00)?
a) Falls ja, inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Überlegungen konkretisiert?
b) Falls nein, warum nicht?
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Prof. Dr. Hermann Parzingers, dass es „klare Unrechtskontexte“ gab, unter denen Kulturgüter nach Deutschland und Europa gelangten (vgl. www.deutschlandfunk.de/parzinger-zur-kritik-am-humboldt-forum-natuerlich-wird.911.de.html?dram:article_id=392325 und www.deutschlandfunk.de/hermann-parzinger-ueber-erinnern-im-museum-man-muss-museen.691.de.html?dram:article_id=423733)?
a) Falls ja, wie definiert die Bundesregierung diesen Begriff, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich hieraus für den Umgang mit Kulturgütern, die aus diesen Kontexten stammen?
b) Falls nein, warum nicht?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende Kooperationen zwischen deutschen Kultureinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern von „Sourcecommunities“ zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten?
„Human Remains“
33. a) Wie wird die sogenannte S-Sammlung (eine zwischen ca. 1885 und 1920 von Felix von Luschan angelegte Schädelsammlung), die in den Depots der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) lagert, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit erforscht?
b) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, diese „Human Remains“ (vom Körper eines Menschen stammende Objekte) an die Herkunftsländer zurückzugeben?
34. Die „Human Remains“ wie vieler Individuen nichtdeutscher Herkunft befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in musealen und wissenschaftlichen Sammlungen aus kolonialen Kontexten, für die der Bund als institutionell Beteiligter (Mit-)Verantwortung trägt?
a) Um welche Sammlungen bzw. Einrichtungen handelt es sich dabei?
b) Welchen Herkunftsgesellschaften oder -regionen sind diese Überreste nach derzeitigem Forschungsstand zuzuordnen (bitte einzeln nach Sammlung, Einrichtung bzw. Institution und Herkunft aufführen)?
35. Werden „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute für wissenschaftliche Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen?
a) Falls ja, welche Institutionen sind hieran nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?
b) Falls nein, bis wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten für Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen, und welche Institutionen waren daran zuletzt beteiligt?
36. Wie viele „Human Remains“ aus kolonialen Sammlungskontexten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 – neben dem „Charité Human Remains Project“ – an die Herkunftsgesellschaften bzw. Nachkommen restituiert, auch in Länder, die nicht deutsche Kolonien waren?
37. Welche Herkunftsgemeinschaften, -länder und Nachfahren der Menschen, deren „Human Remains“ in Institutionen mit Bundesbeteiligung lagern, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 von den Einrichtungen über die Existenz ihrer Vorfahren in Berliner Sammlungen in Kenntnis gesetzt worden?
38. Welche weiteren Unternehmungen dieser Art – aktive kolonialzeitliche Provenienzforschung, Inkenntnissetzung der Herkunftsgesellschaften, -länder oder Nachfahren, Restitutionsangebote – sind seitens der Bundesregierung bzw. der von ihr (mit-)verantworteten Institutionen beabsichtigt oder in Planung?
„Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (Deutscher Museumsbund)
39. Handelt es sich bei der aktuellen Version des Leitfadens (Mai 2018, www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2018/05/dmb-leitfaden-kolonialismus.pdf) nach Kenntnis der Bundesregierung um eine endgültige Fassung? Falls nein, innerhalb welchen Zeitraums wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine endgültige Fassung des Leitfadens vorgelegt, welche zusätzlichen Expertinnen und Experten werden in die Erstellung des Leitfadens eingebunden, und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung diesen Prozess?
40. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden?
41. Welche Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Leitfadens erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden waren?
42. Wie verbindlich soll der Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten des Deutschen Museumsbundes nach Auffassung der Bundesregierung sein?
43. Plant die Bundesregierung, verpflichtende Regelungen zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten für deutsche Museen und Sammlungen zu erarbeiten?
a) Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen?
b) Falls nein, warum nicht?
44. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Kennzeichnung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in Bundesmuseen, insbesondere im Humboldt Forum?
a) Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen?
b) Falls nein, warum nicht?
45. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von „kolonialen Kontexten“ im o. g. Leitfaden (S. 14 bis 15), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Definition?
46. Inwiefern teilt die Bundesregierung die im o. g. Leitfaden vorgeschlagene Kategorisierung kolonialer Kontexte (S. 16 bis 23), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Kategorisierung?
47. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auflistung von Voraussetzungen im o. g. Leitfaden (S. 97 bis 100), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus?
Kulturaustausch mit Afrika
48. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen hinsichtlich a) des Kulturaustausches mit Afrika und b) des Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika?
49. Welche konkreten Maßnahmen befinden sich darüber hinaus zurzeit in Planung?
50. Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter dem Begriff „Kultureinrichtungen“?
51. In welcher Weise soll der Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen gefördert werden (finanziell, ideell, Planung)?
52. An welchen Orten sollen Museen und Kultureinrichtungen mit deutscher Unterstützung entstehen bzw. gefördert werden (bitte einzeln aufführen)?
53. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Aufbau der Museen und Kultureinrichtungen im Interesse der jeweiligen Bevölkerung stattfindet?
54. Bei wem liegen hinsichtlich des geplanten Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika die Entscheidungs- und Planungsbefugnisse?
55. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern und Institutionen (Regierungen, „Sourcecommunities“, Kultureinrichtungen, Expertinnen und Experten) aus welchen afrikanischen Staaten fanden zum Zweck des Kulturaustausches bisher Gespräche statt?
56. Wann, wo und mit wem sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Gespräche stattfinden?
Fragen107
Wie viele Gedenkorte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies (bitte einzeln aufführen)?
Teilt die Bundesregierung Forderungen nach der Errichtung einer zentralen Gedenk- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung an die deutsche Kolonialzeit (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/restitution-und-erinnerung-deutschlandbraucht-eine-entkolonialisierung/22753484.html und www.zentralrat-afrikagemeinde.de/wp-content/uploads/2015/02/PM_-DecolonizeDeutschland.pdf)?
Falls ja, für welchen Zeitpunkt ist eine Ausschreibung vorgesehen, und sollten nach Auffassung der Bundesregierung Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus in den Prozess der Planung eingebunden werden?
Falls nein, warum nicht?
Wie viele lokale Initiativen zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies?
Teilt die Bundesregierung Forderungen, nach denen mit Kolonialverbrechen verbundene Straßennamen in Deutschland umbenannt werden sollen (vgl. z. B. www.dw.com/de/kolumne-kampf-gegen-koloniale-stra%C3%9Fennamenin-berlin/a-39656955)?
Falls ja, wie unterstützt die Bundesregierung diese Vorhaben?
Falls nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenwärtig, um an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu erinnern?
Inwieweit wird hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung der massive Kunst- und Kulturraub aus ehemaligen deutschen Kolonien nach Deutschland und Europa thematisiert?
Inwieweit sieht die Bundesregierung den Bedarf, die gegenwärtigen Maßnahmen im Bereich der Erinnerung an die Verbrechen der deutschen Kolonialzeit zu intensivieren (bitte Ansicht begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Erinnerung an die Verbrechen des deutschen Kolonialismus in die Gedenkstättenkonzeption der Bundesregierung aufzunehmen?
Falls ja, welche Schritte hat die Bundesregierung hierzu bereits eingeleitet?
Falls nein, warum nicht?
Welche Rolle soll die Vermittlung der deutschen Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in dem Bundesprogramm „Jugend erinnert“ spielen?
Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit in Schulen (z. B. Curricula, Schulpläne) aussehen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ein?
Inwieweit würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die Kultusministerkonferenz diesen Plänen nachkäme?
Wie soll die deutsche Kolonialzeit nach Auffassung der Bundesregierung in den Ausstellungen des Humboldt Forums aufgearbeitet und vermittelt werden?
Welche zielgruppenspezifischen Angebote sind hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
Mit welchen museumspädagogischen Konzepten soll die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
Bei wie vielen der Objekte, die im Humboldt Forum gezeigt werden sollen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Provenienzen zu erforschen?
Wie wird die Provenienz von Kulturgütern aus kolonialem Kontext nach Kenntnis der Bundesregierung erforscht, bevor sie im Humboldt Forum ausgestellt werden?
In welchem Rahmen, mit welchem Kosten- und Personalansatz ist die entsprechende Provenienzforschung geplant?
Welche Kooperationen mit Herkunftsländern und „Sourcecommunities“ (Gemeinschaften, aus denen die in Museen und Sammlungen ausgestellten Objekte ursprünglich stammen) sind zur Erforschung der Provenienz von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
Wie werden die Ergebnisse der Provenienzforschung nach Kenntnis der Bundesregierung in das Ausstellungskonzept im Humboldt Forum einfließen?
Welche Geschichten und Narrative um Kulturgüter aus kolonialen Kontexten werden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung berücksichtigt?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass Menschen aus den Herkunftsländern der Ausstellungsstücke die im Humboldt Forum präsentierten Objekte besichtigen können?
Falls ja, wie kann dies nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden?
Falls nein, warum nicht?
Ist der erleichterte Zugang zu Visa für Menschen aus den „Sourcecommunities“ nach Auffassung der Bundesregierung eine Möglichkeit, um den Zugang von „Sourcecommunities“ zu den Objekten zu gewährleisten?
Falls ja, in welchem Rahmen wird die Bundesregierung entsprechend handeln?
Falls nein, warum nicht?
Welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ bei der inhaltlichen Konzeption des Humboldt Forums haben – außer den öffentlich bereits bekannten mit Tansania – nach Kenntnis der Bundesregierung bisher stattgefunden, und welche Kooperationen mit den „Sourcecommunities“ sind für die Zukunft geplant?
Plant die Bundesregierung Förderinstrumente für Kooperationen und „Beziehungsarbeit“ mit den „Sourcecommunities“?
Falls ja, welche sind dies, und ab wann werden diese eingesetzt?
Falls nein, warum nicht?
Wie viele Objekte mit ungeklärter Provenienz befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den außereuropäischen, ethnologischen und anthropologischen Sammlungen deutscher Museen?
Welchen Kosten- und Personalbedarf sieht die Bundesregierung zur Klärung dieser Provenienzen?
Sind entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2019 vorgesehen? Falls nicht, wieso nicht?
Welche Rolle soll das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) bei der Erforschung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zukünftig spielen?
Mit welcher finanziellen und personellen Ausstattung wird das DZK diese Rolle einnehmen?
Innerhalb welchen Zeitraums soll die Arbeit des DZK aufgenommen werden?
Plant die Bundesregierung, Ergebnisse der Provenienzforschung zentral festzuhalten?
Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form soll dies geschehen, und werden die Ergebnisse der Provenienzforschung in andere Sprachen übersetzt?
Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer Informationspflicht, nach der Museen und Sammlungen Ergebnisse zur Provenienz bestimmter Kulturgüter aus kolonialen Kontexten – insbesondere zu „Human Remains“ – den Regierungen bzw. Botschaften der Herkunftsländer dieser Objekte mitteilen müssen?
Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums und in welcher Form ist eine entsprechende Initiative geplant?
Falls nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf zur Herstellung von mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft der entsprechenden Objekte in Sammlungen und Museen (z. B. durch Digitalisierung)?
Falls ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür, und welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen?
Falls nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung die Idee von Fachleuten, die Prinzipien der Washingtoner Erklärung auf den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialem Kontext zu übertragen (vgl. www.swp.de/unterhaltung/kultur/was-tun-mit-objekten-aus-der-kolonialzeit_-26829916.html), und sollen die Prinzipien nach Auffassung der Bundesregierung einen verpflichtenden Charakter haben?
Falls ja, in welcher Form und auf welchen politischen Entscheidungsebenen (international, europäisch, national) setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Falls nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen für den eigenen Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron vom November 2017, binnen fünf Jahren die Voraussetzungen für die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten an die Herkunftsländer zu schaffen (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/macron-fordert-endgueltige-restitutionen-des-afrikanisches-erbes-an-afrika-15388474.html)?
Plant die Bundesregierung eine ähnliche Initiative?
Falls ja, welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, mit welchen Akteurinnen und Akteuren steht die Bundesregierung hierzu in Verbindung, und worin erkennt die Bundesregierung gegenwärtig die maßgeblichen Hindernisse?
Falls nein, warum nicht?
Steht die Bundesregierung gegenwärtig bezüglich bestehender Restitutionsanfragen in Kontakt mit Anfragestellern? Falls ja, um welche Restitutionsanfragen handelt es sich dabei, und welchen Stand haben diese Gespräche?
Plant die Bundesregierung die Einführung eines zentralen Registers, das bestehende Restitutionsanfragen an deutsche Museen und Sammlungen auflistet?
Falls ja, wie und innerhalb welchen Zeitraums soll dies umgesetzt werden?
Falls nein, warum nicht?
Was versteht die Bundesregierung unter einer „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“, die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters zum Fundament der „Museumsarbeit im internationalen Maßstab“ (www.youtube.com/watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 11:05) erklärte, und welche konkreten Anforderungen leitet die Bundesregierung daraus für den generellen Umgang mit Kulturgütern ab?
Sollten nach Auffassung der Bundesregierung bestimmte konservatorische Bedingungen in den Herkunftsländern an die Rückgabe von Kulturgütern geknüpft sein?
Falls ja, welche sind dies, und inwieweit greift die Bundesregierung damit in die kulturelle Souveränität der Herkunftsländer der Objekte ein?
Falls nein, inwieweit will die Bundesregierung auf andere Weise die von ihr postulierte „Fürsorgepflicht für das Menschheitskulturerbe“ gewährleisten?
Teilt die Bundesregierung die Überlegung von Prof. Dr. Hermann Parzinger, bestimmte Kulturgüter aus kolonialen Kontexten „für eine gewisse Zeit“ in die Herkunftsländer dieser Objekte „auszuleihen“ (www.youtube.com/watch?v=tYJJWcBIOLQ, Minute 30:00)?
Falls ja, inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Überlegungen konkretisiert?
Falls nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Prof. Dr. Hermann Parzingers, dass es „klare Unrechtskontexte“ gab, unter denen Kulturgüter nach Deutschland und Europa gelangten (vgl. www.deutschlandfunk.de/parzinger-zur-kritik-am-humboldt-forum-natuerlich-wird.911.de.html?dram:article_id=392325 und www.deutschlandfunk.de/hermann-parzinger-ueber-erinnern-im-museum-man-muss-museen.691.de.html?dram:article_id=423733)?
Falls ja, wie definiert die Bundesregierung diesen Begriff, und welche rechtlichen Folgen ergeben sich hieraus für den Umgang mit Kulturgütern, die aus diesen Kontexten stammen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende Kooperationen zwischen deutschen Kultureinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern von „Sourcecommunities“ zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten?
a) Wie wird die sogenannte S-Sammlung (eine zwischen ca. 1885 und 1920 von Felix von Luschan angelegte Schädelsammlung), die in den Depots der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) lagert, nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit erforscht?
b) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, diese „Human Remains“ (vom Körper eines Menschen stammende Objekte) an die Herkunftsländer zurückzugeben?
Die „Human Remains“ wie vieler Individuen nichtdeutscher Herkunft befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in musealen und wissenschaftlichen Sammlungen aus kolonialen Kontexten, für die der Bund als institutionell Beteiligter (Mit-)Verantwortung trägt?
Um welche Sammlungen bzw. Einrichtungen handelt es sich dabei?
Welchen Herkunftsgesellschaften oder -regionen sind diese Überreste nach derzeitigem Forschungsstand zuzuordnen (bitte einzeln nach Sammlung, Einrichtung bzw. Institution und Herkunft aufführen)?
Werden „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute für wissenschaftliche Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen?
Falls ja, welche Institutionen sind hieran nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?
Falls nein, bis wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung „Human Remains“ aus kolonialen Kontexten für Studien genutzt, die nicht ausschließlich der Klärung ihrer Herkunft und Rückgabe dienen, und welche Institutionen waren daran zuletzt beteiligt?
Wie viele „Human Remains“ aus kolonialen Sammlungskontexten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 – neben dem „Charité Human Remains Project“ – an die Herkunftsgesellschaften bzw. Nachkommen restituiert, auch in Länder, die nicht deutsche Kolonien waren?
Welche Herkunftsgemeinschaften, -länder und Nachfahren der Menschen, deren „Human Remains“ in Institutionen mit Bundesbeteiligung lagern, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 von den Einrichtungen über die Existenz ihrer Vorfahren in Berliner Sammlungen in Kenntnis gesetzt worden?
Welche weiteren Unternehmungen dieser Art – aktive kolonialzeitliche Provenienzforschung, Inkenntnissetzung der Herkunftsgesellschaften, -länder oder Nachfahren, Restitutionsangebote – sind seitens der Bundesregierung bzw. der von ihr (mit-)verantworteten Institutionen beabsichtigt oder in Planung?
Handelt es sich bei der aktuellen Version des Leitfadens (Mai 2018, www.museumsbund.de/wp-content/uploads/2018/05/dmb-leitfaden-kolonialismus.pdf) nach Kenntnis der Bundesregierung um eine endgültige Fassung? Falls nein, innerhalb welchen Zeitraums wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine endgültige Fassung des Leitfadens vorgelegt, welche zusätzlichen Expertinnen und Experten werden in die Erstellung des Leitfadens eingebunden, und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung diesen Prozess?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden?
Welche Auswirkungen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Leitfadens erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass keine Expertinnen und Experten aus ehemaligen Kolonien in die Erstellung des Leitfadens eingebunden waren?
Wie verbindlich soll der Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten des Deutschen Museumsbundes nach Auffassung der Bundesregierung sein?
Plant die Bundesregierung, verpflichtende Regelungen zum Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten für deutsche Museen und Sammlungen zu erarbeiten?
Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen?
Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Kennzeichnung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in Bundesmuseen, insbesondere im Humboldt Forum?
Falls ja, welche Planungen hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits getroffen?
Falls nein, warum nicht?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von „kolonialen Kontexten“ im o. g. Leitfaden (S. 14 bis 15), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Definition?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die im o. g. Leitfaden vorgeschlagene Kategorisierung kolonialer Kontexte (S. 16 bis 23), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Kategorisierung?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auflistung von Voraussetzungen im o. g. Leitfaden (S. 97 bis 100), und welche praktischen Schlussfolgerungen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen hinsichtlich a) des Kulturaustausches mit Afrika und b) des Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika?
Welche konkreten Maßnahmen befinden sich darüber hinaus zurzeit in Planung?
Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter dem Begriff „Kultureinrichtungen“?
In welcher Weise soll der Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen gefördert werden (finanziell, ideell, Planung)?
An welchen Orten sollen Museen und Kultureinrichtungen mit deutscher Unterstützung entstehen bzw. gefördert werden (bitte einzeln aufführen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Aufbau der Museen und Kultureinrichtungen im Interesse der jeweiligen Bevölkerung stattfindet?
Bei wem liegen hinsichtlich des geplanten Aufbaus von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika die Entscheidungs- und Planungsbefugnisse?
Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern und Institutionen (Regierungen, „Sourcecommunities“, Kultureinrichtungen, Expertinnen und Experten) aus welchen afrikanischen Staaten fanden zum Zweck des Kulturaustausches bisher Gespräche statt?
Wann, wo und mit wem sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die nächsten Gespräche stattfinden?