Umsetzung der neuen Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke in deutsches Recht
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf europäischer Ebene regelt die Richtlinie über Industrieemissionen (Industry Emission Directive 2010/75/EU) Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen. Wichtigstes Instrument dieser Richtlinie sind die Merkblätter zur besten verfügbaren Technik, auch BVT-Merkblätter (engl. BAT – Best Available Techniques oder BREF – Best Available Techniques Reference Document) genannt, insbesondere jenes für Großfeuerungsanlagen (LCP BREF), welches im Juli 2006 verabschiedet wurde und den „Stand der Technik“ vorgibt (http://eippcb.jrc.ec. europa.eu/reference/lcp.html). Im Jahr 2017 wurde über schärfere Schadstoffgrenzwerte entschieden, die innerhalb einer Frist von einem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden müssen und die Emissionswerte ab 2021 regeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Weshalb hat die Bundesregierung die neuen Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke nicht innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Umsetzung innerhalb einer Einjahresfrist stattfinden muss vor dem Hintergrund von § 7 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), wonach Vorgaben ein Jahr nach Veröffentlichung der BVT-Merkblätter in deutsches Recht überführt werden müssen, und falls nein, warum nicht?
Bis wann plant die Bundesregierung, die an die BVT-Merkblätter angepasste Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchl) umzusetzen?
Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die nichtfristgerechte Umsetzung auf Neubauten wie etwa das geplante Kraftwerk von Dow in Stade und von RWE in Niederaußem?
Welchen Vorlauf brauchen Kohlekraftwerksbetreiber nach Einschätzung der Bundesregierung, um sich auf die neuen Emissionsbandbreiten technisch einzustellen und beispielsweise SCR (Selektive katalytische Reduktion)- und SNCR (Selektive nichtkatalytische Reduktion)-Techniken nachzurüsten?
Könnte eine nichtfristgerechte Umsetzung der neuen Bandbreiten in deutsches Recht dazu führen, dass eine Entscheidung für die niedrigeren BVT-Bandbreiten für Kraftwerksbetreiber zu Problemen führt (bitte begründen)?
Welche aktuellen Gespräche über die Nichtumsetzung innerhalb der Frist gab es innerhalb der Bundesregierung wann, mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mit welchem Ergebnis (s. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4132)?
Welche aktuellen Gespräche über die Nichtumsetzung innerhalb der Frist gab es zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission wann, mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mit welchem Ergebnis (s. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4132)?
Was versteht die Bundesregierung bezüglich der Obergrenze für den Schadstoffausstoß unter „nicht sachgerecht“ (siehe Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/12337)?
Welche Kohlekraftwerke müssten nach Berechnungen der Bundesregierung beim Grenzwert für NOx von 175 mg/Nm³ nachgerüstet werden (bitte jeweils Kraftwerksname, Kraftwerksstandort und aktuellen Ausstoß angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtemissionsfracht von Stickoxiden aus Kohlekraftwerken in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche Kraftwerke halten die neuen Bandbreiten für Quecksilber nicht ein?
Welche Kraftwerke halten die neuen Bandbreiten für Schwefeldioxid nicht ein?
Welche Relevanz hat die Nichteinhaltung der neuen Bandbreiten für Stickoxide, Schwefeldioxid und Quecksilber für die aktuell verhandelnde Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und einen möglichen Fahrplan für einen Kohleausstieg?
Von welchen vorzeitigen Todesfällen geht die Bundesregierung durch die gesundheitlichen Folgen von Schadstoffemissionen aus den in Deutschland betriebenen Kohlekraftwerken aus?