Beitrag der Verpachtung und des Verkaufs von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zur Förderung des Ökolandbaus und anderer arbeitsintensiv wirtschaftender Betriebe und von Junglandwirten
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Markus Tressel, Renate Künast, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der ökologische Landbau erstellt mit seinen besonders umweltgerechten Produktionsmethoden gesunde Lebensmittel, trägt im besonderen Maß zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, der natürlichen Ressourcen, der Umwelt und der Biodiversität bei und erbringt damit zahlreiche positive Leistungen für die Gesellschaft.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen bis zum Jahr 2030 auf 20 Prozent zu steigern. Von diesem Ziel ist die Bundesregierung jedoch weit entfernt. Im Jahr 2017 wurden 1 373 157 ha, d. h. 8,2 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland durch 29 395 landwirtschaftliche Betriebe, d. h. 11 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe ökologisch bewirtschaftet.
Die Betriebsübernahme landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Generationsfolge sowie die Neueinrichtung landwirtschaftlicher Betriebe und Existenzgründung durch Junglandwirte sind wichtige Momente der Innovation und Erneuerung in der Landwirtschaft. Sie stellen darüber hinaus wichtige Impulse zur Belebung des ländlichen Raumes dar.
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat durch ihre Privatisierungsrichtlinien sowie durch ergänzende Protokollnotizen die Möglichkeiten des Flächenerwerbs im Rahmen der beschränkten Ausschreibungen definiert, durch die arbeitsintensiv wirtschaftende Betriebe, ökologische Betriebe und Junglandwirte unterstützt werden sollen.
Für eine Evaluierung und Bewertung stellt sich die Frage, in welchem Umfang arbeitsintensive Betriebe, ökologisch wirtschaftende Betriebe und Junglandwirte von dieser beschränkten Ausschreibung der BVVG profitiert haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2005 bis 2018 Flächen der BVVG durch die beschränkte Ausschreibung an Junglandwirte, arbeitsintensive und ökologisch wirtschaftende Betriebe verkauft oder verpachtet (bitte mit Jahresangabe der Gesamtflächenverkäufe bzw. der Neu- und Gesamtverpachtungen der BVVG, der Flächenverkäufe und der Neu- und Gesamtverpachtungen an ökologische Betriebe, an andere arbeitsintensive Betriebe sowie an Junglandwirte beantworten)?
Haben die Änderung der Privatisierungsgrundsätze der BVVG 2010 und im weiteren Verlauf ergänzende Protokollnotizen, d. h. die beschränkte Ausschreibung für arbeitsintensive Betriebsformen, darunter ökologisch wirtschaftende Betriebe, dazu geführt, dass die gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche zugenommen hat, bestehende Biobetriebe in der Fläche gewachsen sind oder die Anzahl der Biobetriebe zugenommen hat, und wenn ja, in welchem Umfang?
In wie viel Prozent der Fälle wurden Betriebe bei der Betriebsübergabe im Rahmen der Generationsnachfolge (in den ersten fünf Jahren nach erfolgter Betriebsübergabe) durch den Junglandwirt auf ökologischen Landbau umgestellt?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe wurden in den vergangenen Jahren seit 2005 (bitte Jahresangaben machen) neu gegründet, und wie viele dieser Betriebe wurden als ökologische Betriebe (Umstellung innerhalb der ersten fünf Jahre) etabliert?
Wie viele dieser neu gegründeten Betriebe haben im Rahmen des Flächenerwerbs Flächen aus dem Besitz der BVVG gekauft oder gepachtet (bitte Anzahl und prozentualer Anteil an Betriebsneugründungen angeben)?
Wie viele arbeitsintensiv wirtschaftende Betriebe, ökologisch wirtschaftende Betriebe und Junglandwirte haben in den Jahren 2005 bis 2018 BVVG-Flächen gepachtet oder gekauft (bitte Jahresangaben machen und Gesamtanzahl der Betriebe getrennt nach Pacht und Kauf auflisten)?
Wie wird sichergestellt, dass die aus der beschränkten Ausschreibung erworbenen Flächen an Biobetriebe mit konventionellen Betriebsteilen später ökologisch, d. h. zweckgebunden, bewirtschaftet werden und nicht dem konventionellen Betriebsteil zufallen oder an konventionelle Betriebe übergehen?
Ist es vorgesehen, die Vergabepraxis der BVVG zu ändern, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, im Jahr 2030 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch zu bewirtschaften?