Mautschiedsgerichtsverfahren und geplante erneute Privatisierung von Toll Collect
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach 14 Jahren Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und Toll Collect wurde im Mai 2018 das Mautschiedsverfahren mit einem Schiedsspruch beendet. In Reaktion auf Medienberichte, wonach Toll Collect über Jahre systematisch nicht vergütungsrelevante Rechnungen in Millionenhöhe an den Bund gestellt hat (u. a. für eine Oldtimer-Rallye) und Beamte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu Betrugsvorwürfen genommen haben sollen, veröffentlichte das BMVI einige bis zu diesem Zeitpunkt als „geheim“ eingestufte Dokumente rund um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und die Rechnungsstellung von Toll Collect sowie das Mautschiedsverfahren.
Die Bundesregierung hat sich gegen einen Betrieb des Lkw-Mautsystems in Eigenregie entschieden und plant die erneute Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und den Abschluss eines neuen Betreibervertrages zum privaten Betrieb des Lkw-Mautsystems. Der neue Kontrakt soll eine Laufzeit bis zum 31. August 2030 haben. Das entsprechende Vergabeverfahren soll noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Schiedsverfahren und Einigung mit Toll Collect
Fragen41
Wann und in welcher Form wird der Bund welche weiteren Unterlagen des Schiedsgerichtsverfahrens dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, und welche Unterlagen plant sie nicht zu veröffentlichen?
Warum hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Schiedsgerichtsbarkeit im Falle von Toll Collect – insbesondere vor dem Hintergrund der im Gutachten der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dargestellten hohen Risiken eines für den Bund nicht sachgerechten und sogar benachteiligenden Schiedsspruchs – für zweck- und verhältnismäßig, auch im neuen Betreibervertrag einen Schiedsgerichtsmechanismus zu implementieren?
Wann erhielt der Bund von Beiten Burkhardt oder auch von anderer Seite Berichte über die Befangenheit oder Unfähigkeit einzelner Richter des Schiedsgerichts Toll Collect I und/oder II, welchen Inhalt hatten diese Berichte, und welche Überlegungen zu entsprechenden Anträgen auf Befangenheit und/oder Unfähigkeit stellte der Bund zu welchen Zeitpunkten an?
Welche weiteren Beauftragungen erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG durch das Schiedsgericht, und wann waren diese jeweils abgeschlossen bzw. wann sollen diese jeweils abgeschlossen sein (bitte einzeln und nach Monat und Jahr getrennt aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung eine Schiedsgerichtsvereinbarung unterzeichnet, nach der auch alle unbekannten Ansprüche der Parteien, die sich aus etwaigen weiteren Verletzungen der Pflichten aus oder im Zusammenhang mit den Mautvereinbarungen ergeben, abgegolten und erledigt sind („Generalabgeltung“), obwohl dem Bund nach dem Mazars-Gutachten klar sein musste, dass Toll Collect auch in den von Mazars nicht untersuchten Geschäftsjahren mit großer Wahrscheinlichkeit Aufwendungen gegenüber dem Bund in Rechnung gestellt hat, die nicht vergütungsrelevant sind?
Gegen welche Lieferanten der Toll Collect GmbH hat der Bund bisher geklagt, welcher Art waren die Klagen jeweils und wie ist hier der Verfahrensstand (bitte einzeln und detailliert inklusive Monat und Jahr der Klageerhebung, Klagegegenstand und Stand des Verfahrens auflisten)?
Wann und aus welchen Gründen hat der Bund Klagen gegen Lieferanten der Toll Collect GmbH zurückgezogen (bitte einzeln und detailliert inklusive Monat und Jahr der Klageerhebung, Klagegegenstand und Grund der Einstellung des Verfahrens auflisten)?
Welche Unterauftragnehmerverträge hat Toll Collect abgeschlossen (bitte Umfang und Volumen, Dauer, Vertragspartner und Vertragsgegenstand tabellarisch auflisten)?
In welchem exakten Umfang hat der Bund bis zum Schiedsspruch am 6. Juli 2018 die Möglichkeit einer (begrenzten) Due Dilligence bei der Toll Collect GmbH wahrgenommen?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des von ihr beauftragten Gutachters Beiten Burkhardt (S. 21) zu, dass es im erzielten Vergleich zwischen dem Bund und Toll Collect insgesamt als sachgerecht erscheint, die wechselseitigen Forderungen der Parteien im Schiedsgerichtsverfahren mit jeweils 50 Prozent anzusetzen, und sind somit auch alle von Toll Collect eingereichten Abrechnungen, bei denen der Bund (spätestens mit dem Schreiben vom 15. April 2013 – vgl. Mazars-Gutachten, S. 10) feststellte, dass es sich bei ihnen um nicht erstattungsfähige Aufwendungen handelte, Teil des Schiedsspruches und der Vereinbarung?
Welche Richter des Schiedsgerichtes waren über die Dauer des Schiedsgerichtes hinweg jeweils wie lange erkrankt und welche Verfahrensverzögerungen ergaben sich hieraus (bitte unter Schutz der Persönlichkeitsrechte der Richter jeweils ohne Klarnamen, jedoch tabellarisch und auf Tage bzw. Monate genau auflisten)?
Aus welchen Gründen wurden Erkrankungen von einzelnen Richtern nicht durch die Nachberufung neuer Richter kompensiert?
Aus welchen Gründen dauerte nach Ausscheiden des Vorsitzenden Prof. Dr. Günter Hirsch der Beitritt des neuen Vorsitzenden Dr. Wolfgang Nitsche von Oktober 2011 bis Dezember 2012?
Aus welchen Gründen machte, wie im Gutachten von Beiten Burkhardt (S. 25) beschrieben, das Schiedsgerichtsverfahren zwischen November 2011 und Oktober 2014 ohne Verschulden der beteiligten Parteien keine Fortschritte?
Aus welchen Gründen haben die Verhandlungen im Schiedsgerichtsverfahren Toll Collect I erst im Jahre 2008 und nicht mit Eröffnung des Verfahrens im Jahr 2004 begonnen?
Wieso vergingen im Schiedsgerichtsverfahren Toll Collect II erst 4,5 Jahre nach der Einleitung des Verfahrens im Jahr 2006, bevor im Mai 2011 erste mündliche Verhandlungen zu einigen Rechtsthemen stattfanden, und wie bewertet die Bundesregierung diese, auch von ihrem Gutachter Beiten Burkhardt kritisierten, immensen zeitlichen Verzögerungen (mindestens 18 Monate), die sich ohne Verschulden der Parteien ereigneten?
Wie bewertet der Bund das Verhalten von Toll Collect, dass ihm „wiederholt von TC [Toll Collect] (seiner Auffassung nach) nicht vergütungsrelevanter Aufwand in Rechnung gestellt wurde […]“ (Linklaters-Gutachten, S. 110)?
Inwiefern gilt das Rechtsstaatsprinzip für künftige Streitigkeiten zwischen dem Bund und einem privaten Mautbetreiber vor dem Hintergrund, dass die vom Bund beauftragten Gutachter Linklaters LLP zu dem Schluss kommen, dass auf Grundlage der Schiedsgerichtsbarkeit für den Bund in strittigen Fragen der Weg zu staatlichen Gerichten ausgeschlossen sei (Linklaters, S. 132)?
Inwiefern wurden die in Anlage CO 6.1. des Schiedsspruchs vom 6. Juli 2018 vereinbarten Zahlungen für MaB40K, MC und ZA pünktlich und in voller Höhe geleistet (bitte detailliert aufschlüsseln), wenn nein, warum nicht?
Welche Vertragsverhältnisse wurden dem Bund mit dem Schiedsspruch vom 6. Juli 2018 übertragen – vgl. Anlage 5 zum „Vergleich zur Beilegung der Schiedsverfahren Toll Collect I und II“ (bitte Vertragspartner, Vertragsgegenstände und wesentliche Vertragsinhalte tabellarisch auflisten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Prüfungen der Bundesrechnungshof in Zusammenhang mit Toll Collect vornimmt und wann er nach Kenntnis der Bundesregierung seine Prüfungen jeweils abschließen wird?
Prüfung der Wirtschaftlichkeit der erneuten Privatisierung von Toll Collect durch den Bundesrechnungshof
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes dem Deutschen Bundestag vollumfänglich und ungeschwärzt zugänglich gemacht werden, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wird die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof sämtliche ihr verfügbaren internen und bereits veröffentlichten Gutachten, Studien, Datenbestände und Kenntnisse über die Geschäftsbeziehungen zwischen Toll Collect und dem Bund für dessen Prüfungen zur Verfügung stellen, und wenn ja, welche Informationen genau wird sie dem Bundesrechnungshof zur Verfügung stellen, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Form wird die Bundesregierung die Prüfungen des Bundesrechnungshofes unterstützen?
Wird die Bundesregierung mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen der Toll Collect GmbH und zum Abschluss eines neuen Betreibervertrages abwarten, bis ihr die Ergebnisse der Prüfungen des Bundesrechnungshofes vorliegen?
Welchen Betrag hatte das bilanzielle Eigenkapital der Toll Collect GmbH am 31. August 2018 vor Ablösung des verzinslichen Fremdkapitals, zuzüglich des im Zwischenabschluss bilanzierten verzinslichen Fremdkapitals (bitte alle benannten Größen einzeln auflisten)?
Zustand der Toll Collect GmbH bei Übergang in das Eigentum des Bundes und Ausgestaltung der Interimsphase
Welchen unabhängigen Wirtschaftsprüfer hat das BMVI beauftragt, um den Kaufpreis der Toll Collect GmbH zu ermitteln, und zu welchem Kaufpreisergebnis gelangte der beauftragte Wirtschaftsprüfer?
Wird die Bundesregierung das Ergebnis der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung veröffentlichen, und wann und in welcher Form wird sie es dem Deutschen Bundestag zugänglich machen, und wenn nein, wieso nicht?
Hat das BMVI seit dem 31. März 2018 Ansprüche gegenüber der Toll Collect GmbH geltend gemacht, und wenn ja, welche (bitte exakte Auflistung), und wenn nein, warum nicht?
Über welche Liquidität verfügt die Toll Collect GmbH am 1. September 2018?
Nach welcher Maßgabe wird der Bund die Beschäftigten und die Geschäftsführung der Toll Collect GmbH ab 1. September 2018 bezahlen?
Wird der Bund ab 1. September 2018 der Geschäftsführung der Toll Collect GmbH weiterhin Boni zahlen, und wenn ja warum, nach welcher Maßgabe, und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Welche externen Beratungsfirmen sowie Einzelberaterinnen und Einzelberater wird der Bund ab 1. September 2018 als externe Beschäftigte in der Toll Collect GmbH beschäftigen, nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang?
Welche organisationalen und strukturellen Umstrukturierungen wird die Bundesregierung an der Toll Collect GmbH ab 1. September 2018 durchführen?
Wie wird die Bundesregierung ab 1. September 2018 die Compliance-Abteilung der Toll Collect GmbH umstrukturieren, sodass in Zukunft ein effektiver Whistleblowerschutz gewährleistet ist?
Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis der von ihr beauftragten Sachverständigen Linklaters zu, wonach alle wechselseitig offenen Forderungen der Parteien im Schiedsgerichtsverfahren direkten Einfluss auf die Höhe des Streitwertes hatten?
Weitere Fragen zur Toll Collect GmbH
In welcher Art und Weise hat Toll Collect nach Kenntnis der Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass die Mitgesellschafter keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile – insbesondere auch auf das zu erwartende neue Vergabeverfahren – durch ihre Beteiligung an der Toll Collect GmbH erzielten konnten?
In welcher Art und Weise hat Toll Collect nach Kenntnis der Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass die Mitgesellschafter den Datenschutz und die Datensicherheit der gesamten internen und internen/externen Kommunikation sowie aller Daten beachten?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass Datenschutz und/oder Datensicherheit der Toll Collect zu irgendeinem Zeitpunkt nicht gewährleistet waren?
Hat die Bundesregierung für eine gemeinsame Erhebung der Pkw-Maut und der Lkw-Maut eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben, und wenn ja, wann, wer wurde mit welchem konkreten Auftrag beauftragt, und wann werden die Ergebnisse in welcher Form vorliegen, und wenn nein, warum nicht?
Wurden in dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Fälle geprüft, dass a) eine gemeinsame Ausschreibung beider Mauterhebungsaufgaben erfolgt und b) die gemeinsame Mauterhebung von Pkw- und Lkw-Maut durch ein Staatsunternehmen erfolgt, und wenn ja, mit welchem konkreten Prüfauftrag, und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, und wenn ja, welchen Umfang hat sie (bitte Anzahl der Seiten und/oder Folien sowie Anhänge und Datensätze nennen), zu welchen wesentlichen Erkenntnissen kommt die Untersuchung, wann wird sie veröffentlicht und/oder wann wird sie dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht?