Situation des türkischen Kapitalmarkts
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Maßgeblich durch das Handeln der türkischen Führung ist die Währung der Türkei, die Lira, stark unter Druck geraten und hat gegenüber dem Euro jüngst einen großen Wertverlust durchgemacht. Zusammen mit dem Konflikt mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die Sanktionen gegen das Land erlassen haben, sowie weiteren Problemen, ist die Situation des türkischen Kapitalmarkts und der türkischen Wirtschaft insgesamt schwierig. Die möglichen Folgen für die Türkei, aber auch deren europäische Wirtschaftspartner wie Deutschland, sind unabsehbar.
Die Türkei ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands; umgekehrt ist Deutschland für die Türkei sogar das wichtigste Exportzielland und der zweitgrößte Importeur. Viele weitere Länder der EU sind stark in der Türkei engagiert. Deutsche Banken ebenso wie Banken aus vielen Ländern der Eurozone sind dementsprechend stark mit der Türkei verbunden. Ihre Bilanzen sind daher auch von einer gesunden Wirtschaft und stabilen Währung in der Türkei abhängig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Mit welchen Auswirkungen auf die in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften, gemischten Versicherungsholdinggesellschaften und Finanzinstitute rechnet die Bundesregierung als Folge des gegenwärtigen und absehbaren Wertverlusts der türkischen Lira und den damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Entwicklungen?
Hat die Bundesregierung Hinweise auf einen Kapitalzufluss aus der Türkei nach Deutschland?
Wie hat sich die Zahlungsbilanz zwischen Deutschland und der Türkei seit Anfang 2017 bis heute entwickelt?
Gedenkt die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den europäischen Partnern), der Türkei in der aktuellen Krise zu helfen, um ihre Währung und den türkischen Finanzmarkt zu stabilisieren? Falls ja, mit welchen Maßnahmen?
Welche Rolle sollte der Internationale Währungsfonds aus Sicht der Bundesregierung bei der Bewältigung der aktuellen Situation in der Türkei spielen?
Wie hoch ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften, gemischten Versicherungsholdinggesellschaften und Finanzinstituten, die über ein in der Türkei ansässiges Tochterunternehmen oder über eine dortige Zweigstelle verfügen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kredite, die deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen (ggf. einschließlich Zweigstellen) an in der Türkei ansässige Empfänger vergeben haben?
Wie viele der Kredite im Sinne von Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in türkischer Lira und wie viele in Euro, US-Dollar oder anderen Währungen denominiert?
Wie viele der Kredite im Sinne von Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung besichert?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürgschaften, Garantien, Kreditausfallversicherungen und ähnliche Instrumente, die deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen zugunsten von in der Türkei ansässigen Parteien vergeben haben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das auf türkische Lira bestehende Währungsrisiko der deutschen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds einschließlich deren Tochterunternehmen (ggf. einschließlich Zweigstellen)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kredite, die nichtdeutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen innerhalb der Eurozone, insbesondere in Italien, Spanien, Frankreich und Griechenland ansässige Unternehmen, an in der Türkei ansässige Empfänger vergeben haben?
Wie hoch ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften, gemischten Versicherungsholdinggesellschaften, Finanzinstitute oder von deren Zweigstellen, die über ein in der Türkei ansässiges Mutterunternehmen verfügen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie hoch ist das Einlagenvolumen der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) insgesamt? Wie hoch war es zum 31. Dezember 2017? Wie viele dieser Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) verfügen heute über Kundeneinlagen von mehr als 5, wie viele über Kundeneinlagen von mehr als 10 und wie viele über Kundeneinlagen von mehr als 20 Mrd. Euro?
Wie hoch sind die risikogewichteten Aktiva der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) insgesamt? Wie hoch waren sie zum 31. Dezember 2017? Wie viele dieser Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) verfügen heute über risikogewichtete Aktiva von mehr als 5, wie viele über mehr als 10 und wie viele über mehr als 20 Mrd. Euro?
Wie hoch sind die verwalteten Kundengelder der unter Frage 13 fallenden Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds (einschließlich Zweigstellen)? Wie viele dieser Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Fonds (einschließlich Zweigstellen) verfügen über Kundengelder von mehr als 5, wie viele über Gelder von mehr als 10 und wie viele über Gelder von mehr als 20 Mrd. Euro?
Für wie viele der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) existieren Sanierungs- bzw. Abwicklungspläne? Werden einzelne dieser Pläne derzeit im Lichte der aktuellen Lage erstmals erstellt, auf Aktualität überprüft oder bereits aktualisiert (bitte aufschlüsseln)? Wurden einzelne dieser Pläne bereits ganz oder teilweise angewandt?
Gegen wie viele der in Frage 13 genannten Unternehmen wurden in den vergangenen zwei Monaten aufsichtsrechtliche Maßnahmen (zum Beispiel zusätzliche Berichtspflichten, risikoreduzierende Maßnahmen, Kapitalzuschläge, Beschränkung von gruppeninternen Krediten) verhängt, bzw. in wie vielen Fällen läuft derzeit ein auf eine solche Maßnahme gerichtetes Verwaltungsverfahren (bitte nach Art des Unternehmens und der Maßnahme aufschlüsseln)?
Haben die Bundesregierung und insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) interne Vorkehrungen getroffen, um mit einer Finanzkrise in der Türkei umzugehen? Falls ja, welcher Art sind diese Vorkehrungen? Falls nein, warum nicht?
Hat die BaFin die Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten im Hinblick auf die aktuellen Risiken (z. B. Kreditrisiko bei in der Türkei ansässigen Gegenparteien, Währungsrisiko in Bezug auf türkische Lira oder das Länderrisiko) seit dem 1. Januar 2018 angepasst, oder ist dies derzeit geplant? Falls ja, welcher Art sind die Anpassungen? Falls nein, warum nicht?
Würde der Einheitliche Abwicklungsmechanismus oder die Finanzmarktstabilisierungsanstalt Bankenabwicklungsmaßnahmen der türkischen Abwickler in Europa bzw. in Deutschland anerkennen, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Würde die türkische Aufsichts- bzw. Abwicklungsbehörde Abwicklungsmaßnahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus oder der Finanzmarktstabilisierungsanstalt anerkennen, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Soweit die vorstehenden Fragen verneint werden, wie beabsichtigt die Bundesregierung eine schnelle und rechtlich abgesicherte Reaktion auf Bankenkrisen im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung sicherzustellen?
Soweit die Bundesregierung nicht über die notwendigen Informationen verfügt, um die Fragen 7 bis 12 und 14 bis 16 vollständig beantworten zu können, was wird die Bundesregierung einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden konkret unternehmen, um sich ein besseres Lagebild über die von der Situation in der Türkei ausgehenden Risiken für deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen zu verschaffen?
In welcher Höhe haftet die Bundesrepublik Deutschland mit Exportkreditversicherungen aktuell für das Türkeigeschäft der deutschen Wirtschaft? Wie groß ist hier der Anteil der ausfallbedrohten Exportkredite?
Steht die Bundesregierung mit der Türkei in der Frage nach der Unabhängigkeit der türkischen Notenbank im Dialog? Falls ja, sieht die Bundesregierung in der Türkei noch eine unabhängige Geldpolitik gegeben?
Waren die Situation des Finanzsektors in der Türkei und die Entwicklung der türkischen Lira in den letzten beiden Monaten Gegenstand von Beratungen innerhalb des Verwaltungsrats der BaFin, des Finanzstabilitätsrats, des ECOFIN-Rats der EU (ECOFIN = Rat für Wirtschaft und Finanzen), der G20, des Financial Stability Board oder anderer finanzpolitischer Gremien auf nationaler, supranationaler oder internationaler Ebene, oder ist eine Befassung eines dieser Gremien in absehbarerer Zeit konkret geplant?