Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Arbeitgeber können freiwillig oder nach Tarifvertrag eine Sparzulage, sog. vermögenswirksame Leistung (VL), monatlich von bis zu 40 Euro an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Bespart werden können Bank-, Aktienfonds- und ETF-Sparpläne (ETF = Exchange traded Fund) sowie Bausparverträge. Außerdem kann die VL zur Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt werden.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu der VL eine staatliche Förderung in Form einer sog. Arbeitnehmersparzulage. Ein alleinstehender Arbeitnehmer hat etwa Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 17 900 Euro beträgt und die VL für wohnungswirtschaftliche Zwecke (beispielsweise Bausparverträge) genutzt wird. Bei allen anderen Anlagen beträgt die Einkommensgrenze 20 000 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei wohnwirtschaftlichen Zwecken bei maximal 35 800 Euro liegen bzw. bei bis zu 40 000 Euro in allen anderen Fällen.
Bei wohnwirtschaftlichen Zwecken beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent der VL, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt; 20 Prozent der anders angelegten VL, soweit sie 400 Euro nicht übersteigen. Die beiden Zulagen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also VL bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmersparzulage begünstigt sein.
Bausparern steht eine Wohnungsbauprämie zu, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25 600 Euro bei Ledigen und 51 200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro VL gibt es die Möglichkeit, den Sparbeitrag privat aufzustocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch die staatlichen Zuschüsse erhalten die Arbeitnehmer erst am Ende der Laufzeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Anspruch auf vermögenswirksame Leistung (VL)? Wie viele davon auf Grund tariflicher, wie viele auf freiwilliger Basis?
Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von VL Gebrauch?
a) Wie viele davon bekommen die vollen 40 Euro?
b) Wie viele davon stocken die VL privat auf?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
a) Wie viele Personen davon machen tatsächlich von der Arbeitnehmersparzulage Gebrauch?
b) Wie viele Personen nutzen Bank-, Aktienfonds-, oder ETF-Sparpläne und Bausparverträge gleichzeitig bzw. nebeneinander?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Nutzer von VL sowie der Arbeitnehmersparzulage seit 1990 entwickelt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz zulässigen Anlageformen bespart (bitte gesondert sowohl nach Anzahl der VL-Sparer als auch nach dem Anlagevolumen angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Rendite der unterschiedlichen VL-Anlageformen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen ihre VL-Sparpläne vor der Siebenjahres-Sperrfrist abbrechen (bitte nach einzelnen Sparplänen aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die ausgezahlten Arbeitnehmersparzulagen in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, nach Art der Arbeitnehmersparzulage sowie nach Bund-, Länder-, und Gemeindeanteil aufschlüsseln)?
Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Wohnungsbauprämie?
a) Wie hat sich die Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Wie viele Personen nutzen die Wohnungsbauprämie in Kombination mit VL?
Wie viele Personen nutzen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage zusammen?
c) Wie ist hierbei die Entwicklung der letzten zehn Jahre?
Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Arbeiten am Spending Review (Zyklus 2016/2017) zum Politikbereich Wohnungswesen benannt (Abschlussbericht, S. 14)?
a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen beigetragen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen?
b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen mündlich vorgetragen?
c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur Wohnungsbauprämie bezogen?
Welchen Sachverständigen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Arbeiten am Spending Review (Zyklus 2016/2017) zum Politikbereich Wohnungswesen benannt (Abschlussbericht, S. 14)?
a) Hat der Sachverständige auch gutachterlich zu den Beratungen beigetragen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Sachverständige gekommen?
b) Wenn nein, welche Positionen hat der Sachverständige in den Beratungen mündlich vorgetragen?
c) Welche Position hat der Sachverständige insbesondere zur Wohnungsbauprämie bezogen?
Welche Position haben die anderen im Abschlussbericht des Spending Review 2016/2017 genannten Institutionen zur Wohnungsbauprämie bezogen?
Inwiefern ist der in Anlage 1 des Abschlussberichts des Spending Review 2016/2017 dargestellte Beschluss des Lenkungsausschusses zum Politikbereich Wohnungswesen in der Zwischenzeit umgesetzt worden?
Welche Zwischenergebnisse liegen aktuell bereits vor?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die von der AG „Wohnungswesen“ vorgeschlagene „Evaluierung der Wohungsbauprämie“ „bis zur Mitte der nächsten Legislaturperiode“ (sic. der 19. Legislaturperiode) zu erreichen?
Welche Steuerausfälle bzw. haushälterische Mehrbelastung würden eine Verdoppelung bzw. eine Verdreifachung der Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie bedeuten?
Wie würde sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen ändern?
Plant die Bundesregierung, eine Änderung der Regulierungen bezüglich VL, Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnbauprämie in dieser Legislaturperiode vorzunehmen?
Wenn ja, welche?