Unterstützung der Bundesregierung für den Import von Fracking-Gas aus Nordamerika in Form von Flüssigerdgas
der Abgeordneten Andrej Hunko, Lorenz Gösta Beutin, Christine Buchholz, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Presseberichten unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den kanadischen Flüssigerdgas (LNG)-Projektentwickler Pieridae Energy als Berater bei der Abwicklung einer ungebundenen Kreditgarantie der Bundesregierung.
Bereits im Jahr 2013 erhielt Pieridae demnach eine schriftliche Bestätigung im Auftrag der Bundesregierung, dass die geplante LNG-Anlage Goldboro im Rahmen des UFK-Programms (Garantien für ungebundene Finanzkredite) eine Garantie von bis zu 3 Mrd. US-Dollar erhält. Im Juli 2018 beantragte Pieridae bei der Bundesregierung nun eine weitere Erhöhung der Garantie über die 3 Mrd. Dollar hinaus (u. a. Pieridae selects KfW IPEX-Bank as Goldboro LNG loan adviser, lngworldnews, 16. August 2018).
Die betreffende Anlage soll unter anderem über die Maritimes & Northeast Pipeline vom größten Schiefergasfeld der USA, der Marcellus-Formation, mit Erdgas versorgt werden, das mithilfe der extrem klima- und umweltfeindlichen Fracking-Technik gefördert wird. Der Energiekonzern Uniper SE soll mit Pieridae Energy bereits einen Liefervertrag über 20 Jahre geschlossen haben (WirtschaftsWoche 35, 24. August 2018, S. 34 f. „Ruine mit Ansage“).
Laut den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages verursachen sowohl die Gasförderung mithilfe von Hydraulic Fracturing als auch die spätere Umwandlung in Flüssiggas (LNG) jeweils enorm hohen Methan-Schlupf. Demnach liegen die Methan-Emissionen im internationalen Vergleich für Nordamerika „deutlich über denen der anderen Herkunftsländer“ (u. a. WD 8-3000-050/18, WD 8-3000-004/18). Gemäß den Zahlen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist der Treibhauseffekt von Methanemissionen in den ersten 20 Jahren 84 bis 87 mal stärker und in den ersten 100 Jahren 34 bis 36 mal stärker als der von CO2 (Anthropogenic and Natural Radiative Forcing, Chapter 8, Table 8.1., IPCC 2013). Einer der führenden Experten in den USA, Prof. Robert Howarth, beschrieb die Problematik bereits vor Jahren wie folgt: „Bereits bei konventionellem Erdgas emittiert knapp vier Prozent der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und beim Transport zum Abnehmer. Bei Schiefergas ist die Datenlage unsicherer, doch sind die Methan-Emissionen wahrscheinlich dreimal so hoch, das heißt, sie betragen 12 Prozent der Gesamtleistung einer Bohrstelle. Satelliten-Daten zeigen seit 2008 eine globale Zunahme des Methans in der Atmosphäre – angetrieben von Schiefergas- und Schieferöl-Förderung in den USA“ (Howarth, Methan Emissionen der Treibhausgas-Fußabdruck von Erdgas, 2016).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Import von Fracking-Gas in die EU verschwieg die Bundesregierung, dass etwa die geplante LNG-Anlage Goldboro mit Garantien unterstützt wird. Auch war der Bundesregierung angeblich nicht bekannt, dass die kanadischen LNG-Anlagen über die Maritimes & Northeast Pipeline mit Fracking-Gas versorgt werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/1401, u. a. Antworten zu den Fragen 12, 14, 15). Auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden erklärte die Bundesregierung später, dass sie außerdem Lieferungen und Leistungen aus den Gasprojekten Yamal LNG (Russland) und Ichtys LNG (Australien) durch die Übernahme von Exportkreditgarantien fördert (Bundestagsdrucksache 19/2334), wobei auch in Australien bei der Förderung von Coal Seam Gas (CSG) häufig Fracking zum Einsatz kommt (u. a. An unconventional gas boom: the rise of CSG in Australia, Guardian, 18. Juni 2018).
Zusätzlich unterstützen die Bundesregierung und die schleswig-holsteinische Landesregierung (CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) ein geplantes Import-Terminal für LNG in Brunsbüttel. Der Projektierer German LNG Terminal hat für das geplante LNG-Terminal bei der Bundesnetzagentur eine „Freistellung von der Regulierung“ beantragt. Für eine derartige Freistellung muss das „Investitionsrisiko so hoch sein, dass sie ohne die Ausnahme nicht erfolgen würde“ (German LNG Terminal beantragt Regulierungsfreistellung, Energate-Messanger, 13. August 2018). Außerdem befinden sich laut Presseberichten LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade in Planung (Liegt Niedersachsen bei LNG-Terminal zurück? NDR, 14. August 2018).
Auch Wissenschaftler aus Deutschland bewerten die Methanemissionen bei der Gasförderung äußerst kritisch. So forderten Dr. Lorenzo Cremonese und PhD Alexander Gusev vom Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) in Potsdam bereits 2016, dass die Politik zeitnah angemessene Maßnahmen ergreifen müsse, um Methanemissionen empirisch zu überprüfen. Sie wiesen bereits darauf hin, dass die Einführung wissenschaftlich validierter Überwachungssysteme zur Folge haben könnte, dass Erdgas aus klimapolitischer Sicht weder als Rohstoff für nachhaltige Energiesysteme noch als Übergangsbrennstoff auf dem Weg zu einem auf erneuerbaren Energien basierenden System empfohlen werden kann (Cremonese, Gusev: Die ungewissen Klimakosten von Erdgas, Potsdam, 2016).
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Bundesregierung, einer derartigen Evaluation und Zertifizierung der Emissionen auch in der Vorkette der Gasförderung stünden „praktische und technische Schwierigkeiten entgegen“. Die Bundesregierung sehe „keine Einflussmöglichkeit auf die Förderung von Erdgas, das als LNG importiert wird“ (Bundestagsdrucksache 19/1401, Antworten zu den Fragen 16 und 16a). Jüngst verwies nun auch die Leiterin der Abteilung Energie am DIW, Prof. Dr. Claudia Kemfert, darauf, dass mit LNG aus den USA „indirekt auch amerikanische Umweltschäden“ importiert werden. Sie spricht angesichts der Energiepolitik der US-Regierung sogar von „fossilen Energie-Kriegen“ (u. a. DIW-Expertin: „USA zetteln fossile Energie-Kriege an“, Morgenpost, 16. August 2018; „Energiewirtschaftlich ist das sinnvoll“, taz, 1. August 2018).
Damit nimmt sie unter anderem darauf Bezug, dass die US-Regierung und Abgeordnete in den vergangenen Monaten zahlreiche Zwangsmaßnahmen gegen europäische Energieprojekte erließen bzw. ankündigten, die insbesondere europäische Kooperationen mit Unternehmen aus der Russischen Föderation und der Islamischen Republik Iran betreffen. Zeitgleich erklärte der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, nach einen Treffen mit dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump, die EU wolle mehr LNG aus den USA importieren (Joint U.S.-EU Statement following President Juncker's visit to the White House, European Commission, 25. Juli 2018).
Direkt im Anschluss verfassten die Europäische Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) sowie die Regierungschefs Portugals, Frankreich und Spaniens die „Lissabon-Erklärung“, in der sie die stärkere Entwicklung von Transport-, Lager- und Importinfrastrukturen für LNG ankündigen und beabsichtigen, dafür EIB-Mittel einzusetzen (Lisbon Declaration, Second Energy Interconnections Summit Portugal-France-Spain-European Commission-EIB, Lisbon, 27 July 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sind der Bundesregierung die u. a. von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages aufgeführten Studien bekannt, denen zufolge mit Fracking gefördertes Erdgas sowie verflüssigtes Erdgas eine extrem schlechte Klimabilanz aufweisen (u. a. WD 8-3000-050/18, WD 8-3000-004/18)?
Hat die Bundesregierung die Presseberichte zur Kenntnis genommen, dass aus Nordamerika importiertes LNG „selbst im Vergleich mit der Kohle“ keine positive Klimabilanz aufweist (u. a. Studie: US-LNG hat schlechte Klimabilanz, Energate-Messenger, 11. Juli 2018)?
Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Forschungsergebnisse, denen zufolge der Umstieg auf LNG bei der Antriebstechnik im Transportsektor nicht nur viel zu teuer ist, sondern damit auch die Klimaziele nicht erreicht werden können (Forscher warnen vor Flüssiggas als Schiffsantrieb, Hamburger Abendblatt, 27. Juni 2018; Umstieg auf LNG teuer und ohne große Wirkung, Energate-Messenger, 27. Juni 2018; United Maritime Advisory Services Study „LNG as a marine fuel in the EU, 22. Juni 2018)?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die jeweils aktuellen IPCC-Treibhausgaspotenzialwerte von Methan und den 20-Jahres-Zeitrahmen bei der Berechnung der CO2-Äquivalente als wissenschaftlich anerkannt, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die IPCC-Treibhausgaspotenzialwerte als verbindliche Orientierung für die Klimapolitik der Bundesregierung und aller untergeordneten Behörden zu berücksichtigen?
Trifft es zu, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur Kredite und Garantien an Projekte vergeben kann, die „im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands“ liegen (Grundzüge der UFK-Garantien, agaportal.de)?
a) Inwiefern liegt es nach Ansicht der Bundesregierung im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands, die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele des Klimaschutzes zu erreichen?
b) In welcher Form finden die umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bisher Berücksichtigung in den Förderrichtlinien der KfW sowie anderer öffentlicher Förderinstitutionen, und sind darin ggf. bereits die negativen Klimaaspekte von LNG berücksichtigt?
In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den kanadischen LNG-Projektentwickler Pieridae Energy?
a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken?
b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf, insbesondere bei der im Juli 2018 beantragten Erweiterung der Kreditgarantie (bitte befasste Gremien, Fristen, Termine aufführen)?
c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste?
d) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung hinsichtlich des über 20 Jahre abgeschlossenen Liefervertrags zwischen Pieridae Energy und Uniper SE, und wie bewertet sie diesen vor dem Hintergrund der Anforderungen des Klimaschutzes?
In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den australischen LNG-Projektentwickler Ichtys LNG?
a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken?
b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf (bitte befasste Gremien, Fristen, Termine aufführen)?
c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste?
In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die KfW oder andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der EU den russischen LNG-Projektentwickler Yamal LNG?
a) Wie wird sich diese Unterstützung nach Erwartung der Bundesregierung auf die Umsetzung des Projektes auswirken?
b) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf (bitte befasste Gremien, Fristen, Termine aufführen)?
c) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste?
In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die Bundesregierung, Landesregierungen oder die EU das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel?
a) Welche konkreten wirtschaftlichen Vorteile bietet eine „Freistellung von der Regulierung“ durch die Bundesnetzagentur, wie sie German LNG-Terminal für das Projekt Brunsbüttel beantragt hat?
b) Trifft es zu, dass die derartig begünstigten Projekte ohne die damit verbundene Ausnahme nicht durchgeführt würden, weil das Investitionsrisiko zu hoch wäre?
c) Wie ist der administrative Stand und weitere Ablauf des Genehmigungsverfahrens bzw. anderer Formen der Unterstützung (bitte befasste Gremien, Fristen, Termine aufführen – inkl. Ablauf auf EU-Ebene)?
d) Tragen öffentliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, etwa die KfW oder die EIB, im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des Projektes („Stranded Assets“) in irgendeiner Form Verantwortung für finanzielle Risiken oder Verluste?
Welche weiteren Formen der finanziellen Unterstützung auf Bundes- oder Landesebene, etwa aus dem Infrastrukturfonds des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder anderen Fördermittel-Fonds, stehen zur Verfügung, um beim LNG-Terminal in Brunsbüttel „Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen“ (Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft in: Warum Deutschlands erstes Flüssiggas-Terminal ein Befreiungsschlag wäre, Handelsblatt, 22. Juli 2018), sind beantragt oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Betreiber beantragt?
In welcher Form, seit wann, mit welchen Zielen und Erwartungen unterstützen die Bundesregierung, Landesregierungen oder die EU die geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Stade (Dow, LNG Stade GmbH)?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass angesichts der Konkurrenzsituation zwischen den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade für ein LNG-Terminal mehr als ein Standort subventioniert wird?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines Berichts aus der „WirtschaftsWoche“ vom 24. August 2018 (‚Ruine mit Ansage‘), wonach die bereits bestehenden 30 LNG-Import-Terminals in Europa nicht ausgelastet seien, zum Teil 75 Prozent mehr Flüssiggas verarbeiten könnten und somit der „Bau zusätzlicher Kapazitäten in Deutschland […] betriebswirtschaftlich völlig irrsinnig“ wäre, und falls die Bundesregierung diese Analyse nicht teilt, auf Grundlage welcher Zahlen und Statistiken kommt sie zu einer abweichenden Einschätzung?
c) In welcher Höhe fördert der Bund die Umrüstung von Seeschiffen von Schweröl auf Flüssiggas (bitte differenziert nach maximaler Fördersumme pro Seeschiff und im Bundeshaushalt bereits vorgesehener bzw. geplanter gesamter Fördersumme pro Jahr angeben)? Von welchem prozentualen Anteil an gefracktem Erdgas geht die Bundesregierung beim jetzigen und zukünftigen Einsatz von Flüssiggas bei Seeschiffen aus?
Trifft es zu, dass das polnische LNG-Terminal Swinemünde, dessen Einrichtung die EU im Rahmen des CEF-Programms (CEF = Connecting Europe Facility) massiv subventioniert hat, an das deutsche Gasnetz angeschlossen ist und durch den Lieferanten Cheniere Energy bereits Fracking-Erdgas aus den USA zu den Verbrauchern in Deutschland gelangt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 19/3762)?
Bleibt die Bundesregierung angesichts der bekannt gewordenen vielfältigen öffentlichen Unterstützung für LNG-Importe bei ihrer Darstellung, sie habe „keine Einflussmöglichkeit auf die Förderung von Erdgas, das als LNG importiert wird“ (Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 16)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Förderpraxis aus der Tatsache, dass die Gasimporte nach Deutschland und in die EU mindestens seit dem Jahr 2008 deutlich rückläufig sind (u. a. Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 1)?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Förderpraxis den Umstand, dass die bereits bestehenden LNG-Import-Terminals in der EU und insbesondere auch in Nachbarländern Deutschlands bisher nicht annähernd ausgelastet sind (Auslastungsquote bei 22 bis 23 Prozent), der LNG-Umschlag im belgischen LNG-Terminal Zeebrugge konstant rückläufig ist (u. a. Bundestagsdrucksache 19/1401, Antwort zu Frage 2a) und die Auslastungsquote des Rotterdamer Gate Terminals, das vom möglichen Investor des LNG Terminals in Brunsbüttel betrieben wird, nach Angaben der Gas Infrastructure Europe (GIE) im Zeitraum Januar 2012 bis März 2018 lediglich bei 4 Prozent lag (https://alsi.gie.eu/#/)?
Welche energiepolitischen Positionen und Forderungen vertraten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreter der US-Regierung beim Treffen des EU-US-Energierates am 12. Juli 2018 in Brüssel, mündlich und in vorbereiteten Dokumenten wie etwa dem Entwurf einer gemeinsamen Presserklärung?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Gremien der EU, etwa dem Rat der Europäischen Union, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten oder in der Ratsarbeitsgruppe Energie hinsichtlich der öffentlichen Förderung von Infrastrukturen für den Import von LNG?
Welche LNG-Terminals und angeschlossene Infrastrukturen (Speicherung, Pipelines) werden in der EU und den Staaten der Östlichen Partnerschaft nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig gebaut oder geplant, und welche davon erhalten öffentliche finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln bzw. haben solche beantragt (bitte mit Fonds und bewilligten Summen aufstellen)?
Welche praktischen und technischen Schwierigkeiten sind nach Ansicht der Bundesregierung zu überwinden, um eine weltweite Erfassung, Evaluierung und Zertifizierung der Emissionen in der gesamten Kette der Gasförderung, des Verbrauches und der Verarbeitung sowohl bei konventioneller wie auch unkonventioneller Förderung durchzuführen?