Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Kultur und Medien
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, OIaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt.
In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird.
Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union über die Bedingungen des Austritts sowie die zukünftigen Beziehungen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, wird deren Ergebnis das Leben von Millionen Menschen über viele Jahre prägen.
Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht und zu einem bislang beispiellosen Grad an Zusammenarbeit und Verflechtung der EU-Mitgliedstaaten geführt. Ob auf Reisen, beim Schüleraustausch, im Geschäftsleben oder in Wissenschaft und Forschung, zahlreiche Bürger, Unternehmen, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen auf beiden Seiten des Ärmelkanals profitieren täglich von den Erleichterungen, welche der europäische Integrationsprozess gebracht hat.
Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, konfrontiert all diese Akteure mit erheblichen Unsicherheiten. So fürchten zahlreiche EU-Bürger, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen, nun um ihre sicher geglaubten Rechte. Mittelständische Betriebe müssen damit rechnen, dass neue Handelshemmnisse entstehen und sehen ihre langfristigen Planungen dadurch erschwert, dass sie keine Klarheit über die zukünftige Anwendbarkeit vom EU-Recht haben. Hochseefischer sind in ihrer Existenz bedroht, weil das bestehende System der Fangquoten teilweise außer Kraft gesetzt werden wird. Universitäten und Bildungseinrichtungen können derzeit nicht abschätzen, ob die grenzüberschreitende Forschung weiterhin im selben Maße möglich sein wird und ob Bildungsabschlüsse auch in Zukunft gegenseitige Anerkennung erfahren werden.
Die Luftverkehrsindustrie benötigt zur reibungslosen Fortsetzung des Flugbetriebs ein neues Luftverkehrsabkommen, da der Sektor von den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) ausgenommen ist. Nicht zuletzt müssen sich auch staatliche Institutionen und Behörden auf erhebliche Veränderungen einstellen.
In den am 29. April 2017 vom Europäischen Rat verabschiedeten Leitlinien zu den Brexit-Verhandlungen wurden nationale Behörden, Unternehmen und andere Akteure aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs vorzubereiten.
Diese Vorbereitungen werden dadurch erschwert, dass es nach wie vor keine Sicherheit über das zu erwartende Austrittsszenario gibt. Ob „cliff-edge Brexit“, „hard Brexit“, ein Freihandelsabkommen nach dem Vorbild des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA oder gar ein Verbleib Großbritanniens im Binnenmarkt und der Zollunion, jedes dieser Szenarien hätte völlig andere Konsequenzen für die Betroffenen. Knapp sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und knapp zweieinhalb Jahre vor dem zu erwartenden Ende der Übergangsphase gibt es mehr Fragen als Antworten.
Zugleich stocken die Verhandlungen und die Wahrscheinlichkeit für ein No-Deal-Szenario, das unweigerlich zu großen Verwerfungen führen würde, steigt unaufhörlich.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Antworten auf diese drängenden Fragen zu bekommen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit-Verhandlungen gewahrt bleiben. Und sie haben Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.
Obwohl die Fragesteller bereits am 27. April 2018 eine umfassende Große Anfrage an die Bundesregierung richteten, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen, steht eine Reaktion der Bundesregierung weiterhin aus und ist mit der Frist 31. Mai 2019 versehen worden. Die Antwort der Bundesregierung müsste dadurch erst zwei Monate nach einem erfolgten Brexit dem Deutschen Bundestag und den Bürgerinnen und Bürgern vorliegen. Auch hat der Deutsche Bundestag als zentraler Ort der politischen Debatte in Deutschland sich noch nicht in ausreichendem Maße mit den Folgen des Brexit beschäftigt. Währenddessen bereitet die britische Regierung sich öffentlichkeitswirksam auf den ungeordneten Austritt vor, publiziert „technische Hinweise“ an Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Branchen und Sektoren der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auf eine entsprechende Reaktion der Bundesregierung wartet man bisher vergeblich. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, mehr über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Bundesregierung zu erfahren und endlich eine öffentliche Debatte über die Folgen des Austrittes für Deutschland zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf Grund des Brexit auf internationale Ausstellungsprojekte hinsichtlich des Leihverkehrs und des Transportes von Kunstwerken sowie der Kooperationsverträge und Kunstversicherungen, und wie plant sie, diesen Effekten entgegenzuwirken?
Welche Folgen existieren nach Auffassung der Bundesregierung für den internationalen Konzertbetrieb zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien durch den Brexit hinsichtlich der Vertragsgestaltung internationaler Orchestertourneen, hinsichtlich der Versicherung und des Transportes hochwertiger Musikinstrumente sowie der Arbeitsgenehmigungen und Versicherungen von Orchestermitgliedern?
Plant die Bundesregierung einen bilateralen Kulturaustausch zwischen Großbritannien und Deutschland nach dem Brexit, auch in Bezug auf Visa und Arbeitserlaubnisse?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die ausländische Kulturpolitik nach dem Brexit zu verstärken?
Plant die Bundesregierung, neue Goethe-Institute zu eröffnen oder die Arbeit der bestehenden Goethe-Institute in London und Glasgow auszuweiten?
Wird es nach Auffassung der Bundesregierung auch nach dem Brexit weiterhin möglich sein, im Rahmen der EU-Kulturförderung Kooperationen mit britischen Kultureinrichtungen (Theater und Museen) durchzuführen, und existieren Pläne der Bundesregierung, Großbritannien hinsichtlich der Kulturförderung zu assoziieren, um Gemeinschaftsprojekte weiterhin möglich zu machen?
Welche Konsequenzen wird nach Auffassung der Bundesregierung der Brexit für das Urheberrecht haben, insbesondere in der Film-, Fernseh- und Musikindustrie, und wie wird die Bundesregierung im Bereich des geistigen Eigentums für Rechtssicherheit für die hiesige Kultur- und Kreativwirtschaftsbranchen sorgen?
Wie wird die Bundesregierung den Kunstmarkt in Deutschland schützen, falls Großbritannien bisherige europäische Regelungen außer Kraft setzt (Einfuhrumsatzsteuer für Kunstwerke und Folgerecht)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mindereinnahmen durch den Austritt Großbritanniens aus der EU zu kompensieren, damit Kulturprogramme wie „Kreatives Europa“ und dessen Nachfolgeprogramm weiterhin möglich sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Ausscheidens Großbritanniens als führender Medienstandort in Europa auf den Medienstandort Deutschland?
Welche Bestrebungen bestehen seitens der Bundesregierung, ggf. auch unterstützend und/oder in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Mediensektor im Bereich der Portabilität, des Urheberrechtsschutzes sowie beim Bestand oder der Beantragung europaweiter Sendelizenzen sicherzustellen?
Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung – ggf. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern –, das entstehende Regulierungsgefälle aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches bilateral und/oder multilateral auf europäischer oder internationaler Ebene aufzufangen und dadurch entstehende Kräfteungleichgewichte aufgrund eines Standortes auszugleichen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union mit negativen finanziellen und kulturellen Auswirkungen auf die europäische und nationale Filmförderung zu rechnen, und wie soll möglichen Effekten auf nationaler und internationaler Ebene begegnet werden?
In welcher Art und Weise möchte die Bundesregierung die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – insbesondere die nachhaltige Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Film- und Medienstandortes Deutschland sowie den Erhalt der kulturellen und wirtschaftlichen Filmförderung als Mindestziel – vor dem Hintergrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union umsetzen?