Nach dem „Schwarzen Schabbat“ – Antisemitismus in Kunst und Kultur
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Sven Lehmann, Dr. Konstantin von Notz, Katrin Göring-Eckardt, Awet Tesfaiesus, Lamya Kaddor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bedrohung von Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus gilt es, sich konsequent und entschlossen entgegenzustellen. Antisemitismus hat die deutsche und europäische Kultur über Jahrhunderte geprägt.
Die Massaker, Entführungen und die systematisch verübte sexualisierte Gewalt durch die Hamas am 7. Oktober 2023 – wie auch der darauffolgende, am Ende entgrenzte Krieg in Gaza haben den Antisemitismus in Deutschland und Europa verschärft.
In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Fälle sichtbar, in denen antisemitische Inhalte, Bildsprachen oder Narrative in kulturellen Produktionen, Ausstellungen, Festivals oder öffentlich geförderten Projekten auftauchten. Ebenso sorgten strukturelle Leerstellen, mangelnde Sensibilität sowie unzureichende institutionelle Schutzmechanismen für wiederholte Kontroversen und einen Vertrauensverlust, insbesondere unter jüdischen und israelischen Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und dem Publikum.
Der jüdische Kulturfonds, der auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingerichtet wurde, war für viele betroffene Kunst- und Kulturschaffende ein kleiner Lichtblick in einer insgesamt bedrohlichen Situation. Jüdische und israelische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung und ihrem politischen Verhältnis zur israelischen Regierung – wurden gemieden, Bühnen und Ausstellungsräume verwehrt. Das hatte häufig nicht nur symbolische, sondern auch materielle Folgen.
Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb einiger Städte, Einschüchterungen jüdischer Kulturakteurinnen und Kulturakteure in sozialen Medien (wie z. B. gegen den Komponisten Lahav Shani rund um die Konzertabsage beim belgischen Flanders Festival Ghent) sowie sekundärer Boykott (www.freitag.de/autoren/der-freitag/antisemitismus-im-kulturbetrieb-wir-nennen-es-sekundaeren-boykott) zeigen deutlich, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem mit gravierenden Auswirkungen. Jüdische Künstlerinnen und Künstler berichten von Anfeindungen und Boykottaufrufen, wie auch von der Angst, öffentliche Räume zu betreten. Antiisraelische oder antisemitische Positionen werden normalisiert oder unter dem Deckmantel vermeintlicher „künstlerischer Freiheit“ legitimiert. Neben einem Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten auf 6 236 im Jahr 2024 (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024.html) erfassten die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) im selben Jahr einen Anstieg der Zahl antisemitischer Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr um fast 77 Prozent – von 4 886 Vorfällen 2023 auf 8 627 Vorfälle 2024. Das ist ein Anstieg von rechnerisch 13 Vorfällen pro Tag 2023 auf knapp 24 Vorfälle pro Tag 2024 (https://report-antisemitism.de/documents/04-06-25_RIAS_Bund_Jahresbericht_2024.pdf). Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Auffällig war auch das Schweigen weiter Teile der Kulturszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.
Kunst ist frei. Angriffe und Störungen gefährden die Kunstfreiheit. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, genau hinzuschauen. Angesichts der durchaus besorgniserregenden Entwicklung ist es Aufgabe der Bundesregierung, im Austausch mit den Ländern und Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten im Kulturbereich und darüber hinaus anzustoßen.
Der Kulturbereich ist aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung und seiner öffentlichen Förderung in einer besonderen Verantwortung: Er prägt Diskurse, bietet Räume für demokratische Auseinandersetzung und sollte ein sicherer Ort für alle Menschen sein – insbesondere für Gruppen, die historisch und gegenwärtig von Diskriminierung betroffen sind. Dazu gehört die Verpflichtung, Antisemitismus zu erkennen, zu benennen und wirksam zu bekämpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie erfasst die Bundesregierung derzeit antisemitische Vorfälle im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitische Vorfälle und Straftaten im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals, seit Januar 2020 (bitte nach Jahr, Ort, Art des Vorfalls aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesgeförderte Kultureinrichtungen und Kulturprojekte über angemessene Sensibilisierungs- und Präventionskonzepte zum Umgang mit Antisemitismus verfügen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um jüdische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende vor Einschüchterungen, Bedrohungen, Ausschlüssen oder Diskriminierung im Kulturbereich zu schützen?
Welche Förderprogramme oder Unterstützungsstrukturen existieren oder sind geplant, um jüdische Kunst- und Kulturprojekte sowie Initiativen gegen Antisemitismus im Kulturbereich gezielt zu stärken?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antisemitisch motivierten Ausladungen, Boykottaufrufen oder strukturellen Ausschlüssen jüdischer oder proisraelischer Kunst- und Kulturschaffender vor?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass künstlerische Freiheit zugleich geschützt und nicht zur Legitimation antisemitischer Inhalte genutzt wird?
Mit welchen Organisationen und Einzelpersonen tauscht sich die Bundesregierung und im Besonderen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über das Thema Antisemitismus aus, und mit welchem Ergebnis?
Erarbeitet die Bundesregierung Sicherheitskonzepte im Zusammenhang mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahostkonflikt mit Festivalleitungen und Kulturinstitutionen, und wenn ja, welche?
Wie oft und wann hat bzw. haben Bundesregierung und Ministerien für Wissenschaft und Kunst der Länder Gespräche geführt, die Antisemitismus in Kunst und Kultur behandeln?
Welche Bundesprogramme gibt es bisher zur pädagogischen Auseinandersetzung mit antisemitischen Inhalten in der bildenden Kunst und in der Musik, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es beispielsweise zur Implementierung in Curricula der Länder, um sich mit antisemitischen Bildsymboliken sowie Liedgut bereits im schulpädagogischen Kontext auseinanderzusetzen?
Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern zusammen, um die Auseinandersetzung mit antisemitischem Liedgut in den Lehrplänen zu verankern?
Welche Bundesmittel wurden in den letzten fünf Jahren für musikalische Projekte, Konzerte oder Festivals bereitgestellt, die sich explizit mit der Prävention von Antisemitismus beschäftigen, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es, in der Zukunft ebendiese zu fördern?
Welche Auseinandersetzungen, Entwicklung von Förderrichtlinien oder Besetzungsverfahren von Jurys bzw. Beratungsgremien strebt die Bundesregierung an, um bei der Verwendung von Mitteln beispielsweise auf Festivals sicherzustellen, dass keine antisemitischen Inhalte durch Künstlerinnen und Künstler verbreitet werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann zur Förderung von jüdischen, israelischen oder antisemitismuskritischen Künstlerinnen und Künstlern ergriffen (bitte ausführen)?
Welche Kriterien hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren entwickelt in der Auseinandersetzung um Rücknahme von bereits ausgeschütteten Zuwendungen, sobald es zur Verbreitung antisemitischer Narrative bei Ausstellungen, Konzerten, Festivals etc. kommt?
Werden antisemitische Vorfälle auf Konzerten erhoben, wenn ja, wie, und wenn ja, welche Vorfälle auf Konzerten wurden dabei dokumentiert?
Welche Bestrebungen gibt es von der Bundesregierung im Umgang mit Social-Media-Konzernen, die Musikstücke mit antisemitischen und rechtsextremen Inhalten auf ihren Plattformen verbreiten (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?
Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, an die sich vom Bund getragene bzw. mehrheitlich geförderte Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen bei Beratungsbedarf zu antisemitismusbezogenen internen oder externen Konflikten wenden können, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung?
Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, damit die vom Bund getragenen bzw. mehrheitlich geförderten Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen ihre Wahrnehmungsfähigkeit von Antisemitismus in Werken und kuratorischen oder diskursiven Kontexten stärken, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung?
Welche Förderstrukturen des Bundes bzw. vom Bund mehrheitlich finanziell ausgestattete Förderstrukturen gibt es, die spezifisch den deutschisraelischen Austausch und Koproduktionen in den Künsten fördern?
Welche neuen oder ggf. weiteren Unterstützungsstrukturen zur Intensivierung des deutsch-israelischen Austauschs und von Koproduktionen in den Künsten sind geplant?