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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und digitale Bildung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/448024.09.2018

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und digitale Bildung

der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das zweite Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) beinhaltet ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Gestützt auf Artikel 104c des Grundgesetzes fördert der Bund mit dem Gesetz kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen. Gemäß § 12 Absatz 2 KInvFG sind „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig“.

Auf seiner Internetseite informiert das Bundesministerium der Finanzen über den aktuellen Stand der Umsetzung des KInvFG (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_ Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/ Umsetzung-KInvFGII.pdf). Demnach wurde im Bereich des Schulsanierungsprogramms bis zum 30. Juni 2018 kein einziges Projekt abgeschlossen, 52 Projekte wurden bewilligt und 383 Projekte beantragt. Die bewilligten Projekte umfassen ein Fördervolumen von etwa 2 Prozent der 3,5 Mrd. Euro. Die beantragten Mittel umfassen etwa 10 Prozent des gesamten Mittelansatzes.

Medienberichten zufolge gestaltet sich das Antragsverfahren schwierig (www. n-tv.de/politik/Geld-fuer-Schulsanierungen-kommt-nicht-an-article20585155. html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Infrastrukturmaßnahmen fallen beispielhaft unter den Begriff „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“?

2

Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden bislang als „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ beantragt?

3

Inwieweit grenzen sich die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geförderten „notwendige[n] ergänzende[n] Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ von den durch den geplanten Digitalpakt Schule zwischen Bund und Ländern geförderten Maßnahmen ab?

4

Welche Überschneidungen in der Förderung sieht die Bundesregierung zwischen den „notwendige[n] ergänzende[n] Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ und dem geplanten Digitalpakt Schule zwischen Bund und Ländern?

5

Wie viele Projektanträge wurden für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ eingereicht (bitte nach Ländern und Schulformen getrennt auflisten)?

6

Wie viele Projektanträge für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ wurden genehmigt und wie viele abgelehnt (bitte nach Ländern und Schulformen getrennt auflisten)?

7

Welche Projektanträge für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ wurden bislang genehmigt (bitte jeweils Projekt, Schule, Fördervolumen anführen)?

8

Wie viele Projektvorhaben von Schulen für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ wurden nicht durch die Kommunen als Anträge eingereicht (bitte nach Ländern und Schulformen getrennt auflisten)?

9

Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Fördervolumen aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ bewilligt worden ist?

10

Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Fördervolumen aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ beantragt, aber noch nicht bewilligt worden ist?

11

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass nicht mehr Projektanträge für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ gestellt worden sind?

12

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass nicht mehr Projektanträge für „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ genehmigt worden sind?

13

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, insbesondere in Hinblick auf „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen […] zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude“ für die Umsetzung des Digitalpakts Schule mit Hinblick auf Antrags- und Genehmigungsverfahren?

14

Wie lang betragen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und die maximale Bearbeitungsdauer aller Projektanträge im Rahmen des Kapitels 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, die bislang bewilligt oder abgelehnt worden sind?

15

Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass das Programm bei allen Schulen und Schulträgern bekannt ist?

Berlin, den 11. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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