Förderung von Schulen in freier Trägerschaft durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
der Abgeordneten Katja Suding, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das zweite Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) beinhaltet ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Gestützt auf Artikel 104c des Grundgesetzes fördert der Bund mit dem Gesetz kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen. Gemäß § 12 Absatz 1 KInvFG werden die Finanzhilfen trägerneutral, das heißt sowohl für Schulen in öffentlicher als auch für Schulen in freier Trägerschaft gewährt.
Auf seiner Internetseite informiert das Bundesministerium der Finanzen über den aktuellen Stand der Umsetzung des KInvFG (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Umsetzung-KInvFGII.pdf). Demnach wurde im Bereich des Schulsanierungsprogramms bis zum 30. Juni 2018 kein einziges Projekt abgeschlossen, 52 Projekte wurden bewilligt und 383 Projekte beantragt. Die bewilligten Projekte umfassen ein Fördervolumen von etwa 2 Prozent der 3,5 Mrd. Euro. Die beantragten Mittel umfassen etwa 10 Prozent des gesamten Mittelansatzes.
Medienberichten zufolge gestaltet sich das Antragsverfahren schwierig (www.n-tv.de/politik/Geld-fuer-Schulsanierungen-kommt-nicht-an-article20585155.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Projektanträge haben Kommunen für die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft eingereicht (bitte nach Ländern getrennt auflisten)?
Wie viele Projektanträge für freie Schulen wurden genehmigt und wie viele abgelehnt (bitte nach Ländern getrennt auflisten)?
Wie viele Projektvorhaben von Schulen in freier Trägerschaft bzw. ihrer Träger wurden nicht durch die Kommunen als Anträge eingereicht (bitte nach Ländern getrennt auflisten)?
Wie viele Projektvorhaben von Schulen in freier Trägerschaft bzw. ihrer Träger wurden von den Kommunen nachrangig gegenüber Vorhaben von Schulen in kommunaler Trägerschaft eingereicht (bitte nach Ländern getrennt auflisten)?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Fördervolumen aus des Kapitel 2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der für Schulen in freier Trägerschaft bewilligt worden ist?
Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Fördervolumen aus des Kapitel 2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der für Schulen in freier Trägerschaft beantragt, aber noch nicht bewilligt worden ist?
Wie stellt die Bundesregierung die trägerneutrale Verwendung der Mittel in Ländern und Kommunen sicher?
Inwieweit berücksichtigen die Antragsverfahren aus Sicht der Bundesregierung die Besonderheiten der Trägerschaft bei freien Schulen?